Verschlüsselung Nuklearmedizin

  • Liebe DRG-Mitstreiter,

    in unserer Nuklearmedizin ist als häufigste ICD die C73 ( Schilddrüsen-ca.)vorhanden. In wenigen Fällen haben die Patienten allerdings Knochen- oder/ und Lungenmetastasen, welche wir dann auch als HD festlegen.
    Diese Fälle laufen in die DRG I54Z bzw. E03Z, und haben ein höheres Relativgewicht als die Fälle mit der HD C73.
    Ist es korrekt, bei Patienten mit Metastasierung die Metastasen als HD anzugeben ( Therapie, dh. Ressourcenverbrauch erfolgt ) ? ( KK meint, als HD wäre C73 korrekt ).

    Schönen Dank schonmal, erholsames WE, liebe Grüße aus Leipzig.

  • Hallo Nachbar,
    wenn Sie nur die Metastasen behandeln, dann können Sie diese auch als HD verschlüsseln siehe auch DKR 0201d Beispiel 4. Ansonsten ist immer der Primärtumor als HD anzugeben.
    Auch ein schönes WE und schöne Grüße aus Halle.
    G.Grimm

  • Hallo Herr Bork / Herr Grimm,

    mit den derzeitigen Kodierregeln kann ma das sicher so sehen (lokale Therapie der LungenMets).

    Ich möchte aber eine andere Sichtweise ins Spiel bringen: Von der Art der Behandlung ist es doch eher eine systemische Therapie (wie eine Chemo) und nicht eine lokale wie OP/Radiatio. Ich plädiere daher bei Radiojod für die Kodierung SD-CA (Primärtumor) als HD und Metastasen als ND.
    Gruß
    SG

  • Hallo,

    DKR 0201d spricht ausdrücklich von \"Aufnahme des Patienten primär zur systemischen Chemotherapie\" - von Radiotherapie ist hier nicht die Rede, die taucht erst erst später im Zusammenhang mit der Durchführung lokaler Chemotherapie auf.

    Wenn ich mich noch recht erinnere, besteht das Prinzip einer Radiojodtherapie ja auch in einer Anreicherung der radioaktiven Substanz in den Metastasen - und entspricht somit durchaus einer lokalen Bestrahlungstherapie, oder nicht?

    Mit freundlichen Grüßen,

    Markus Hollerbach

  • Sehr geehrter Herr Hollerbach,

    physikalisch gesehen ist die Radiojodtherapie natürlich der Strahlentherapie (externe Strahlentherapie / oder Brachytherapie mit umschlossenen Nukliden) näher als der Chemotherapie.

    Technisch gesehen aber vielleicht der Chemotherapie näher als der Bestrahlung (Infusion, Transport über Blutbahn in gesamten Körper etc. im Gegensatz zu einer Bestrahlung auf ein umschriebenes Zielgebiet) und sie behandeln mit der Radiojodtherapie auch Metastasen die sie nicht kennen, mit der Strahlentherapie (extern/Brachy) behandeln sie nur was im Zielvolumen liegt.

    Wenn man den Gedanken weiterspinnt: ist dann nicht die Antikörpertherapie die spezifisch an Tumorzellen geht nicht auch eine lokale Therapie.

    Aber ich will kein scholastische Diskussion lostreten..:jaybee:

    mfg
    S.Glocker

  • Hallo Forum,

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    Zitat


    Original von bork:

    Ist es korrekt, bei Patienten mit Metastasierung die Metastasen als HD anzugeben ( Therapie, dh. Ressourcenverbrauch erfolgt ) ? ( KK meint, als HD wäre C73 korrekt ).

    und den DKR.

    In der Richtlinie 0213d finden Sie die Nuklearmedizinische Therapie ausdrücklich als unter diese Therapieform zu zählende:
    Prozeduren:
    Für die durhgeführten Massnahmen sind die entsprechenden Kodes für Strahlentherapie aus
    8-52 Strahlentherapie
    oder
    8-53 Nuklearmedizinische Therapie
    zuzuweisen...

    Weiter oben unter dieser Richtlinie finden Sie klar und uneingeschränkt die Aussage, dass \"bei Patienten, die zur Strahlentherapie aufgenommen werden, das Malignom (in Ihrem Fall also die C73) als HD zu kodieren ist, das mit der Strahlentherapie behandelt wird\".

    Mit freundlichen Grüßen

    D. Duck

  • Hallo,

    Zitat


    dass \"bei Patienten, die zur Strahlentherapie aufgenommen werden, das Malignom (in Ihrem Fall also die C73) als HD zu kodieren ist, das mit der Strahlentherapie behandelt wird\".

    Einspruch: da steht nicht \"der Primärtumor\", sondern \"das Malignom\" - und das ist ja wohl nicht dasselbe!

    Ich würde kodieren:
    - HD Primärtumor bei gleichzeitiger Behandlung von Primärtumor und Metastasen.
    - HD Metastase bei ausschließlicher Behandlung von Metastasen.

    S_Glocker: der Gedanke an die Antikörpertherapie beschlich mich beim Schreiben meines Beitrags auch. So scholastisch finde ich diese Frage aber gar nicht... ?)

    Mit freundlichen Grüßen,

    Markus Hollerbach

  • Einspruch abgelehnt.
    In diesem Zusammenhang sind Malignom und Primärtumor für mich Synonyme und stehen im Gegensatz zu Metastasen.

    Allerdings fände ich es tätsächlich merkwürdig, bei Strumektomierten Patienten mit Aufnahme zur nuklearmedizinischen Behandlung der Metastasen das sanierte SD-Ca als HD zu nennen.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. Duck

  • Guten Morgen,

    Zitat


    In diesem Zusammenhang sind Malignom und Primärtumor für mich Synonyme und stehen im Gegensatz zu Metastasen.

    Das sollten Sie vielleicht noch mal überdenken; nach Ihrer Lesart lautete DKR 0213d dann nämlich: \"Bei Patienten, die zur Strahlentherapie aufgenommen werden, ist als Hauptdiagnose der Primärtumor zu kodieren, der mit der Strahlentherapie behandelt wird\". Mal abgesehen davon, dass man das so hätte formulieren können, wenn man gewollt hätte, stünde diese Formulierung auch in direktem Widerspruch zur DKR 0201d, in der festgelegt wird, dass bei einer Aufnahme zur lokalen Bestrahlungstherapie von Metastasen die Metastasen als Hauptdiagnose anzugeben sind!

    Ich bleibe dabei: laut DKR wird bei einer Strahlentherapie als Hauptdiagnose das Malignom angegeben, welches durch die Therapie behandelt wird. Falls nur Metastasen behandelt werden (sei es durch lokale Bestrahlung oder nach Entfernung des Primärtumors), sind daher die Metastasen Hauptdiagnose.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Markus Hollerbach