liebes forum,
folgender fall:
fünfjähriges kind mit akuter appendizitis aufgenommen, mutter sozusagen anbei.
jetzt fordert die krankenkasse (in diesem fall die aok) eine gesonderte schriftliche medizinische begründung, wieso die mitaufnahme erfolgte.
die \"normale\" kodierung der begleitperson mit der z76.3 ist erfolgt und am aufnahmetag der krankenkasse übermittelt worden (natürlich in verbindung mit der kodierten appendizitis des kindes).
ist diese vorgehensweise auch andernorts üblich?
und überhaupt erforderlich?
gesetzlich irgendwo hinterlegt?
mit liebem gruss aus dem eiskalten norden,
dm