sonstige Komplikationen eines Eingriffes

  • Grüß Gott zusammen,
    Patientin hatte Sectio vor 15 Jahren, daraufhin rezidivierende Verwachsungen im Unterbauch. Bei Bauchbeschwerden jetzt laparaskopische Adhäsiolyse an Netz und Darm. Wegen Adhäsionen habe ich T81.8 (sonstige Komplikationen eines Eingriffes) kodiert, die KK erkennt diesen Code als Nebendiagnose nicht an. Ist das richtig? :sterne:

  • Hallo Roseto

    und willkommen im Forum.

    Wären Sie so nett, den Fall komplett darzustellen, also zumindest auch Hauptdiagnose und eventuelle weitere Nebendiagnosen anzugeben, zudem nach Möglichkeit die genauen OPS Kodes?

    Konkrete Antwort ist dann wahrscheinlich einfacher!

    An dieser Stelle sei aber schon mal auf die DKR D002d, Unterkapitel \"Erkrankungen und Störungen nach medizinischen Massnahmen\" und den dort auf Seite 8 getätigten Aussagen zu den Kodes T80-T88 verwiesen.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. Duck

  • Hallo roseto,

    auch ich würde mir wie D. Duck etwas mehr Informationen zum Fall selbst wünschen.

    Allerdings halte ich aus dem von Ihnen bereits geschilderten heraus, die Verwendung des Kodes T81.8 für Adhäsionen bei Z.n. Sectio vor 15 Jahren für extrem problematisch ( anders formuliert: Ich würde so nicht kodieren ... ).

    In Frage kommen vor allem noch die folgenden Kodes:

    K66.0 - Peritoneale Adhäsionen
    N73.6 - Peritoneale Adhäsionen im weiblichen Becken ( siehe Excl. !: N99.4 )
    N99.4 - Peritoneale Adhäsionen im Becken nach medizinischen Maßnahmen

    Wenn Sie unbedingt die \"medizinische Maßnahme\" ( Sectio vor 15 Jahren ) als Ursache für die Adhäsionen mit Abbilden wollen, so können Sie beim erstgenannten Kode ja auch den Sekundärkode

    Y84.9! - Zwischenfälle durch medizinische Maßnahmen, nicht näher bezeichnet

    mit angeben (siehe hierzu auch das entsprechende Inklusivum zum genannten Sekundärkode ).

    Mit freundlichen Grüßen,

    M. Ziebart

  • Ich würde hier die Ursache auch als \"peritoneale Adhäsionen\"
    z. B. ICD N99.4 kodieren. Aber dass es ich um einen Zwischenfall
    mit so einer Latenzzeit handeln soll, da wollte Herr Ziebart
    etwas spaßen, denke ich.
    Gruß
    Ordu

  • Hallo \"Ordu Dr.\"

    Zitat


    Original v. Ordu Dr.:
    [...]Aber dass es ich um einen Zwischenfall mit so einer Latenzzeit handeln soll, da wollte Herr Ziebart etwas spaßen, denke ich.

    Spaßen wollte ich durchaus nicht, da haben Sie falsch gedacht. Nicht ohne Grund habe ich deshalb in meinem Beitrag auf die Inklusiva des Kodes Y84.9! verwiesen, die Sie ofensichtlich noch nicht kennen. Aus diesem Grund seien die Inklusiva speziell für Sie und alle anderen hier zitiert:

    Zitat


    Y84.9! Zwischenfälle durch medizinische Maßnahmen, nicht näher bezeichnet
    Inkl.:Chirurgische und sonstige medizinische Maßnahmen als Ursache einer abnormen Reaktion eines Patienten oder einer späteren Komplikation, ohne Angabe eines Zwischenfalls zum Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme

    ... Sie sehen das Wort \"Zwischenfälle\" ist hier nicht im engen Wortsinn zu gebrauchen, sondern wird durch das entsprechende Inklusivum erweitert auf \"abnorme Reaktionen\" und \"spätere Komplikationen\" chirurgischer oder sonstiger medizinischer Maßnahmen. Diese Definition trifft deshalb m.E. auch für Adhäsionen zu, ganz egal wie lange das Intervall zwischen Eingriff und Komplikation/abnormer Reaktion nun gedauert hat.

    Mit freundlichen Grüßen,

    M. Ziebart

  • Guten Tag.

    Wir sehen bei primär unklaren Abdominalbeschwerden und in der Anamnese vorrausgegangenen Abdominaleingriffen mit einem über mehrere Jahre beschwerdefreien Intervall laparoskopisch auch Adhäsionen, die zwar mit einem operativen Eingriff zu erklären sind, die aber auch andere entzündliche Ursachen haben könnten. Deshalb würde ich auch hier die K66.0 als HD anwenden und je nach Größe des vor Jahren stattgehabten Eingriff die Z92.4 \"Größerer operativer Eingriff in der Eigenanamnese, anderorts nicht klassifizierbar\" benennen, wobei die letztere Diagnose keine Gewichtung beinhaltet.
    MfG
    Jod-KhW