• Hallo Forum

    Ich habe einmal gelernt, dass man so lange Fragen muß bis man es verstanden hat. Deshalb wärme ich diesen Thread wieder auf.

    Ausserdem lese ich zu schnell und sehe schlecht.

    Die ursprüngliche Frage war :

    "Wie ist das eigentlich mit den Beatmungsstunden?
    Müssen auch die Beatmungsstunden erfasst und übermittelt werden, die nicht codierungsrelevant sind? (Z.B. Nachbeatmung nach Operation unter 24 Stunden.)"

    Beispiel:

    Patient wird in Inhaltionsnarkose operiert (3 Stunden) und dann 3 Stunden nachbeatmet.

    Beatmungszeit 6 Stunden. DKR sagt nicht kodieren. Soll die Beatmungszeit trotzdem an die Krankenkasse gesendet werden ??

    Grüsse (auch an die Waterkant)

    Jan Helfrich
    Marienkrankenhaus Hamburg

  • Hallo Herr Helfrich,

    DKR geht vor persönlichen Meinungen: nicht codieren wenn in OP begonnen und unter 24 Std. Gesamtbeatmungsdauer.


    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo Herr Konzelmann

    Prozeduren nicht Kodieren ist klar. Aber....

    Was ist im Segment DAU im Entlassdatensatz nach § 301 ?

    Wenn ich im KIS Beatmungzeiten erfasse, dann laufen die da auch rein.

    Folge : Die Kasse kriegt gegebenenfalls Beatmungsstunden ohne OPS-Schlüssel es sei denn, wir löschen die Zeiten vorher raus.

    Und ich denke, dass war der Kern der Frage

    Stunden dann ohne OPS-Schlüssel senden, oder nicht?


    Grüße

    Jan Helfrich

  • Hallo,
    wir dokumentieren grundsätzlich alle Beatmungsstunden im KIS, weil wir sie für betriebswirtschaftliche Analysen brauchen. Die entgeltrelevanten und lt. DKR über OPS darstellberen Beatmungszeiten werden in das Abrechnungsprogramm übernommen.
    Gruß zum Wochenende.

  • Zitat


    Folge : Die Kasse kriegt gegebenenfalls Beatmungsstunden ohne OPS-Schlüssel es sei denn, wir löschen die Zeiten vorher raus.

    Wenn die Kasse sowas aus Ihrem KIS "kriegt" kriegen Sie aber doch wieder Probleme mit der §21-Lieferung, oder nicht ?

    mfG

    C. Hirschberg

  • Zitat


    Original von Janus-MK:
    Hallo Herr Konzelmann

    Prozeduren nicht Kodieren ist klar. Aber....

    Jan Helfrich

    ... ups!? Herr Helfrich, wo ist denn Ihre ursprüngliche Antwort? Ich denke nicht, daß es Sinn macht, eine im Forum gegebene Antwort nachträglich so zu modifizieren, daß sie inhaltlich nicht wiederzuerkennen ist. Selbst dann nicht, wenn sie wohl etwas emotional gefärbt war.
    Freundliche Grüße zum Wochenbeginn!

  • Hallo,

    nach §21 (zur Kostenkalkulation mittels Kostenträgerrechnung) dürfen nur die Beatmungsstunden (als Zahl) angegeben werden, die nach :kr: auch zu codieren sind.

    Es ist ja unzweifelhaft, daß jede codierpflichtige :kr: Beatmung mit ihren Stunden anzugeben ist und die summierte Zeit zusätzlich noch mal als Prozedur. Auch ist eine ggfs. durchgeführte Intubation (falls z.B. zu OP-Beginn - meist nicht codierpflichtig - geschehen) dann im Nachhinein zu codieren, wenn die Beatmungsstundenzahl codierpflichtig geworden ist.

    Aber nun zu der Frage, warum denn die "Nachbeatmungen" nicht mit der Stundenzahl angegeben werden soll:

    Khs A erbringt eine DRG mit dem Aufwand x (z.B. e Stunden Nachbeatmung und f Kosten für OP)
    Khs B erbringt eine DRG mit dem Aufwand y (z.B. keine Stunden Nachbeatmung, aber dafür (höhere) g Kosten für OP)

    Somit wird das Krankenhaus belohnt, was diese DRG wirtschaftlicher erbringt. Denn die Beatmungsstunden werden auf der Leistungsseite nicht berücksichtigt (dürfen sie auch nicht), sondern nur auf der Kostenträgerseite (da gehen Beatmungskosten und OP-Kosten gleichermaßen ein). Wenn man die Beatmungsstunden bei der Kalkulation der DRG berücksichtigen würde, dann würde das Krankenhaus, was die OP billig und die Nachsorge teuer erbringt bevorzugt gegenüber dem Krankenhaus, was die OP aufwändig aber ohne erheblichen Nachsorgeaufwand erbringt. :(
    So haben beide Kliniken am Markt einen gleichmäßigen Wettbewerb - der beste klinische Pfad wird sich durchsetzen. :D

    Gruß :x

    Björn