Beatmungsstunden

  • Guten Abend an alle Groupies und Codierer(innen),

    Wie ist das eigentlich mit den Beatmungsstunden?
    Müssen auch die Beatmungsstunden erfasst und übermittelt werden, die nicht codierungsrelevant sind? (Z.B. Nachbeatmung nach Operation unter 24 Stunden.):rolleyes:

    Gruß aus dem regenerischen Braunschweig

    Jörg Schwarz:chirurg:

  • :bounce: ja, müssen unbedingt eingegeben werden, und zwar alle Stunden, die nach Kodierregeln kodiert werden dürfen. Hat in Australien zu ständigen Anpassungen geführt, unter anderem zu Zuschlägen pro Beatmungstag (toller Artikel von Roeder und Co.KG im letzten "das krankenhaus").
    Gruss
    patricia
    --
    Patricia Klein

    Patricia Klein

  • Hallo Group,

    wie haltet ihr die Berechnung der Beatmungsstunden wenn der Patient
    bereits an der Einsatzstelle intubiert wurde (vom eigenen NEF/RTH oder einem fremden Rettungsmittel)? Da wir gelegentlich Patienten auch direkt von der Unfallstelle mit mehreren Stunden Transportzeit bekommen (ich weiß, sollte es heute eigentlich nicht mehr geben, aber das hat sich noch nicht überall rumgesprochen...), ist schon entscheident, ob die Beatmung mit der Intubation beginnt oder erst bei Einlieferung ins Krankenhaus.

    Herzliche Grüße

    Dirk Greunig
    --
    Stabsstelle für Diagnoseverschlüsselung
    und medizinische Qualitätssicherung
    BG Unfallkrankenhaus Hamburg

    Stabsstelle für Diagnoseverschlüsselung
    und medizinische Qualitätssicherung
    BG Unfallkrankenhaus Hamburg

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Dirk_Greunig:
    ...ist schon entscheident, ob die Beatmung mit der Intubation beginnt oder erst bei Einlieferung ins Krankenhaus.

    Hallo Herr Greunig,

    Stund 0 für die Beatmungszeitbemessung ist der Aufnahmezeitpunkt in Ihrer Klinik. Die schon durchgeführte Intubation verschlüsseln Sie dementsprechend auch nicht. Siehe DKR Seite 139: Aufnahme beatmeter Patient.

    Gruß


    --
    D. D. Selter
    Arzt, Med. Cont. BGU-Murnau

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo liebe NG!

    Das mit der Beatmung ab Aufnahmezeitpunkt Klinik würd ich nicht so sehen - es gibt mehrere Quellen (ua auch aus Münster), die sagen, der Beatmungsbeginn ist die Intubation, egal wo und wann. Wichtig ist halt noch die evtl. nachfolegende Operation wegen der 24h-Regel.

    Gruß aus Bayern...

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Carotthat:
    Das mit der Beatmung ab Aufnahmezeitpunkt Klinik würd ich nicht so sehen - es gibt mehrere Quellen (ua auch aus Münster), die sagen, der Beatmungsbeginn ist die Intubation, egal wo und wann.

    Guten Morgen Herr Carotthat,

    "Münster" sagt:

    "Wird z.B. die Beatmung im Rahmen der Notfallversorgung (Kind mit dislozierter Oberarmfraktur,vom Notarzt wegen starker Schmerzen bereits intubiert und beatmet oder Polytrauma, Schädelverletzung, Verbrennungen, etc.) begonnen weil der Patient beatmungspflichtig ist, ist sie zu dokumentieren (z.B. Beatmungsbeginn im Schockraum)."

    Der Schockraum ist eine Einrichtung des Hauses und dementsprechend ist natürlich die Beatmung zu kodieren. Ich halte das Beispiel für unglücklich.

    DKR 1001a Maschinelle Beatmung:

    Die Berechnung der Dauer der Beatmung beginnt mit einem der folgenden Ereignisse:

    ....

    Für jene Patienten, die maschinell beatmet aufgenommen werden, beginnt die Berechnung der Dauer mit dem Zeitpunkt der Aufnahme.

    Es ist durch die Kodierregel eindeutig geklärt, wie zu verfahren ist. Eine andere Interpretation ist durch nichts zu begründen.

    Mit freundlichen Grüßen auch aus Bayern
    --
    D. D. Selter
    Arzt, Med. Cont. BGU-Murnau

  • Hallo zusammen,

    das erste ist die klare Regel (s.o.)
    Zum anderen kann ich EDV-technisch (ORBIS) gar nicht Zeitpunkte vor Aufnahme im KH für ICD und / oder OPS angeben. Etwas differierend ist die Angabe der Stunden. Hier könnte ich theoretisch zählen von Intubation im NAW / Schockraum etc. Nur müßte ich darauf achten, daß die Gesamtzahl der Stunden nicht die Gesamtzeit des Aufenthaltes im KH überschreitet z.B. bei Tod oder Verlegung des Patienten in ein anderes KH. Aber wie gesagt: die DKR ist dagegen. Bleibt die Frage: halten wir uns daran oder nicht?

    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Guenter_Konzelmann:
    Hallo zusammen,

    das erste ist die klare Regel (s.o.)
    Zum anderen kann ich EDV-technisch (ORBIS) gar nicht Zeitpunkte vor Aufnahme im KH für ICD und / oder OPS angeben. Etwas differierend ist die Angabe der Stunden. Hier könnte ich theoretisch zählen von Intubation im NAW / Schockraum etc. ...Aber wie gesagt: die DKR ist dagegen. Bleibt die Frage: halten wir uns daran oder nicht?

    Ich nochmal und
    Hallo Herr Konzelmann,

    Start Berechnungszeitpunkt = Aufnahmezeitpunkt
    Ende Berechnungszeitpunkt = Entlassung, Verlegung, Tod, Ende der Beatmung...

    Das Resultat sind die errechneten Stunden. Diese beinhalten eben nicht, weder theoretisch noch praktisch, die Beatmungszeit im NRW oder im verlegenden Krankenhaus oder sonstwo.

    Ich kann nur hoffen, das überall jetzt schon so kodiert wird, weil die Regel ganz klar ist. Es gibt schon genügend unterschiedliche Interpretationen bei unklaren Regeln. Wir sollten nicht auch noch die klaren dazu bemühen...
    In Zukunft, mit freundlicher Hilfestellung des MDKs, werden sowieso alle so kodieren. ;)

    Mit freundlichen Grüßen
    --
    D. D. Selter
    Arzt, Med. Cont. BGU-Murnau