Liebes Forum,
zur Erbringung u.a. der DRGs A43Z, B42Z und B43Z sind ja bekanntermaßen die Bedingungen aus OPS 8-552 zu erfüllen.
Dort steht z.B.: Einsatz bestimmter Therapiebereiche: 300 Minuten täglich. Muss ich diese Leistung also auch samstags und sonntags erbringen? Oder anders gefragt: Der Patient sei 42 Tage (6 Wochen) im Haus und erhielte montags bis freitags die geforderte Behandlung, also 30 Behandlungstage. Dies führte zu OPS-Code 8-552.2, also DRG B43Z. Vorausgesetzt, wir haben diese DRG verhandelt, wieviel Tagessätze dürfte ich denn abrechnen, nur 30, da 30 \"Behandlungstage\" oder 42, da 42 Tage stationär? Sprich, würde der MDK die Wochenenden \"rausstreichen\"?
Zusatzfrage: Hat jemand eine passende Dokumentationsvorlage für die OPS-Anforderungen? (300 Minuten etc.)
Vielen Dank!
H.-P. Brickwede