Bedingungen Neurologische Frühreha OPS 8-552

  • Liebes Forum,

    zur Erbringung u.a. der DRGs A43Z, B42Z und B43Z sind ja bekanntermaßen die Bedingungen aus OPS 8-552 zu erfüllen.

    Dort steht z.B.: Einsatz bestimmter Therapiebereiche: 300 Minuten täglich. Muss ich diese Leistung also auch samstags und sonntags erbringen? Oder anders gefragt: Der Patient sei 42 Tage (6 Wochen) im Haus und erhielte montags bis freitags die geforderte Behandlung, also 30 Behandlungstage. Dies führte zu OPS-Code 8-552.2, also DRG B43Z. Vorausgesetzt, wir haben diese DRG verhandelt, wieviel Tagessätze dürfte ich denn abrechnen, nur 30, da 30 \"Behandlungstage\" oder 42, da 42 Tage stationär? Sprich, würde der MDK die Wochenenden \"rausstreichen\"?

    Zusatzfrage: Hat jemand eine passende Dokumentationsvorlage für die OPS-Anforderungen? (300 Minuten etc.)

    Vielen Dank!

    H.-P. Brickwede

    Non me pudet fateri nescire, quod nesciam

  • Zitat


    Original von brickwede:
    Wieviel Tagessätze dürfte ich denn abrechnen, nur 30, da 30 \"Behandlungstage\" oder 42, da 42 Tage stationär? Sprich, würde der MDK die Wochenenden \"rausstreichen\"?

    Vielen Dank!

    H.-P. Brickwede


    Hallo Brickwede,

    die Sichtweisen auf die Fragestellung sind unterschiedlich. Benutzen Sie mal die Suchfunktion. Es gab dieses Jahr einen längere Diskussion zu diesem Thema mit ausführlicher Darstellung, nach meiner Erinnerung jedoch ohne eindeutigen Diskussionsabschluss.

    Geben Sie als Suchbegriff bitte Behandlungstage ein.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. Duck

  • Hallo Brickwede,

    die von Herrn Duck benannte Diskussion könnte diese hier sein.

    Ich habe gerade mit einer Kollegin darüber gesprochen und wir sind beider der Meinung, das man keine 42 Tage abrechnen kann, wenn nur an 30 Tagen eine Behandlung erfolgte.

    Schöne Grüße
    desperate

    Freundliche Grüße aus Berlin
    desperate

  • Hallo Herr Duck!

    Der von Ihnen verlinkte Thread bezieht sich auf den OPS-Code 8-550; dieser hier auf 8-552. Für diese beiden Codes gelten unterschiedliche Zählweisen.

    8-550:
    Hier hat sich das DIMDI zur Zählung der Behandlungstage wie folgt geäußert:

    Zitat


    ...die bei den Kodes 8-550 und 8-551 im OPS Version 2004 und 2005 angegebenen \"Behandlungstage\" sind wie folgt zu verstehen:
    Es zählen alle Tage ab dem Beginn der Frührehabilitation. Nur wenn die Phase der Frührehabilitation durch den Zustand des Patienten (z.B. Operation) unterbrochen wurde, zählen diese Tage nicht. Damit entsprechen in den meisten Fällen mit Beginn der Frührehabilitation die Behandlungstage auch den Belegungstagen.

    Auch wenn ich (und auch Berufenere, vgl. o.g. Thread) dies nicht nachvollziehen können, wurde es nun mal so vom DIMDI veröffentlicht.

    8-552:
    Hier hat sich das DIMDI dagegen zur Zählung der Behandlungstage wie folgt geäußert:

    Zitat


    Für die Anwendung des Kodes 8-552.- muss die Behandlung an allen Kalendertagen erfolgen und es müssen an jedem Tag mindestens 300 min.Therpie erbracht werden. Therapieminuten können nicht umgeschichtet werden.

    Hintergrund der unterschiedlichen Zählweise ist wohl, dass in der Definition von 8-552 eine tägliche Mindesttherapiedauer festgelegt ist, während in 8-550 die Gesamtzahl der Therapieeinheiten entscheidend ist.


    Zusammenfassend gilt:
    8-550: Behandlungstage = Verweildauer
    8-552: Behandlungstage = Zahl der Tage mit > 300 min Therapie (im Fall von Herrn Brickwede also 30 Tage).

    Viele Grüße!

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy

  • Hallo Herr Leonhardt,

    danke für die Klarstellung

    Korrekterweise müsste es bei 8-850 in Ihrem Beitrag unten nur heißen:
    Behandlungstage ab Beginn der Frühreha.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. Duck

  • Hallo liebe Diskussionsteilnehmer,

    vielen Dank für die ausführlichen Antworten.

    DR. Leonhardt: Wie findet man denn so dezidierte Antworten des DIMDI? :i_respekt:

    @alle: Wie mache ich es denn bei Patienten, die erst 14 Tage auf Intensivstation lagen und dann erst mit der Frühreha begonnen werden kann. (300 min. täglich auf Intensivstation/Stroke unit halte ich für illusorisch.)
    Bekomme ich für diese Tage vor Beginn der Frühreha dann nichts, also Intensivbehandlung völlig unentgeltlich? Natürlich vorausgesetzt, ich entscheide mich für die Frühreha-Kodierung und lasse es nicht bei der \"Beatmungs-DRG\" bewenden.

    Oder wenn ich sage, der Patient braucht eine Therapiepause/-reduzierung an einem Tag pro Woche, bekomme ich dann nur für 6 Tage/Woche den Tagessatz und betreue den Patienten einen Tag/Woche völlig unentgeltlich?

    Vielen Dank!

    Brickwede

    Non me pudet fateri nescire, quod nesciam

  • Hallo Herr Brickwede!

    Zitat


    Original von brickwede:
    Wie findet man denn so dezidierte Antworten des DIMDI?

    ganz einfach: in dem man das DIMDI fragt. :f_laber:

    Zitat


    Original von brickwede:
    Bekomme ich für diese Tage vor Beginn der Frühreha dann nichts, also Intensivbehandlung völlig unentgeltlich?
    ...
    Oder wenn ich sage, der Patient braucht eine Therapiepause/-reduzierung an einem Tag pro Woche, bekomme ich dann nur für 6 Tage/Woche den Tagessatz und betreue den Patienten einen Tag/Woche völlig unentgeltlich?

    Tatsächlich werden Behandlungstage ohne Behandlung, egal was sonst an diesen Tagen passiert, nicht bei der Zählung für die 8-552 berücksichtigt. Und wenn dann eine B43Z resultiert, sind diese Tage für den Grouper nicht relevant.
    Das heißt aber nicht, dass Sie den Patienten \"völlig unentgeltlich\" behandeln. Es kommt darauf an, wie Sie die B43Z mit den Kostenträgern verhandeln. Wenn Sie plausibel machen und belegen können, dass diese nicht gruppierungsrelevanten Tage hohe Kosten verursachen, werden Sie z.B. eine höhere B43Z-Pauschale vereinbaren können als eine Frührehaklinik ohne Intensivstation.

    Prinzipiell ist es auch denkbar, dass - im Rahmen der Einführung der intensivmedizinischen Komplex-OPS - in Zukunft ( 2007? ) ein Split der Frühreha-DRGs in Bezug auf Intensivbehandlung eingeführt wird. Gerade im Hinblick darauf ist es für Sie wichtig, schon jetzt alle darstellbaren Leistungen korrekt zu kodieren, auch wenn sie derzeit nicht erlösrelevant erscheinen.

    Viele Grüße!

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


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