• Hallo DRG-Freunde (?),

    im Rahmen der Einführung der Fallpauschalen hat sich auch im SGB V
    die Verpflichtung zur regelmäßigen Erstellung eines Qualitätsberichtes
    ab 2005 eingeschlichen. Hat schon jemand eine Ahnung, welche Daten, Informationen usw. wir dafür benötigen werden und in welcher Form
    die Berichte dann veröffentlicht werden sollen??

    Herzliche Grüße

    D. Greunig

    :dance1:

    Stabsstelle für Diagnoseverschlüsselung
    und medizinische Qualitätssicherung
    BG Unfallkrankenhaus Hamburg

  • Hallo !
    Genaue Anforderungen an die Qualitätsberichte gibt es meines Kenntnisstandes noch nicht (wird es auch nicht geben), aber mit Sicherheit werden sie Daten enthalten wie Anzahl Patient/Betten, durchgeführte OP's Komplikationraten angelehnt an §137, Verweildauer und andere Aussagen zum Qualitätsmanagement angelehnt an Anforderungen EFQM/KTQ (z.B. Führung,Vision ....)
    Den bisher ausführlichsten Bericht habe ich bisher von den Kollegen in München Schwabingen (http://www.kms.mhn.de/) gelesen. Ich glaube, das dient als gute Orientierung (Bericht läßt sich dort bestellen)
    Veröffentlichungen sind übers Internet geplant/gefordert. Kommen die Leistungserbringer nicht der Verpflichtung nach ist der Kostenträger verpflichtet einen Bericht zu veröffentlichen.
    Mfg
    --
    Jörg Gust
    (Med. Controller Marien-Hospital Witten)

    Jörg Gust
    (orth. Assistenzarzt, Ex-Med.Controller)

  • Guten Morgen,

    mein liebstes Detail zum Thema Qualitätsbericht ist, dass Häuser, die selbigen nicht rechtzeitig veröffentlichen, jährlich vom MDK zu prüfen sind.
    Da MDK Prüfungen gemeinhin weniger mit Qualität, als mit Einsparpotentialen auf Kassenseite zu tun haben, finde ich den Zusammenhang zwischen Verbrechen und Strafe hier in etwa so logisch, als entzöge man Ihnen den Führerschein, weil Sie Ihren Teller nicht leergegessen haben.

    Grüße
    Chr.Jacobs