Qualitätsbericht

  • Hallo liebe Forummitglieder,

    wir befinden uns gerade in der \"heißen\" Phase der QB-erstellung und nun kommen sie, die Fragen. Wer kann uns zu folgenden Fragen helfen.
    Bei der Angabe der Anzahl der D-Patienten kam es immer wieder zu diskussionen.

    1.Müssen alle im Jahr 2004 behandelten D-Patienten in den Bericht, d.h. auch die, die von 2003 übergreifend ins Jahr 2004 in Weiterbehandlung stehen?
    Was ist mit den Pat. die nur auf Anfrage eines niedergelassenen D-Arztes zur Konsultation geschickt werden, die intern geführt werden, für die aber kein D-Protokoll erstellt wird?
    2. Müssen im Punkt C-5.1 Umsetzung der Mindestmengen nach §137... alle Tabellen aufgeführt werden, obwohl nur 2 rellevnat wären?
    Müssen in diesen Tabellen alle Nummern der \"OPS der einbezogenen Leistungen\" erscheinen oder reichen da auch nur die für unser Haus rellevanten?
    3. Wir stellen immer wieder fest das die \"Auflistung in umgangssprachlicher Klarschrift, deutsch\" mehr als eine Herausforderung ist. Müssen alle Fachbegriffe die mehrfach im Text vorkommen jedesmal übersetzt werden?

    Sie sehen Fragen über Fragen die uns \"nebenbei\" beschäftigen.

    Vielleicht kann uns jemand ermutigen für die weitere Bearbeitung. :threemonkey:
    Danke und liebe Grüße
    A.Claußen

  • Hallo Hr.Claußen,

    ad 1: Die Frage nach den Überliegern ist in den Ausfüllhinweisen nicht geklärt und interpretationswürdig. Das gleiche gilt für die D-Patienten. Einigen Sie sich in der Einrichtung und kennzeichnen Sie das in ihrem Bericht.

    ad 1b: Auch dies können Sie selbst entscheiden. Da gibt es keine Vorgaben und keine Prüfinstanz. Ich würde nur die protokollierten Fälle auflisten, da im Bericht 2007 sicher Differenzierungen nach den Erfahrungen des 2005er Berichts vorgenommen werden. Das können ja nur nachprüfbare Daten sein. Wenn Sie also schlüssige Daten präsentieren wollen, sollten diese sich in den chronologischen Berichten entsprechen.

    ad 2: Meines Erachtens nur die relevanten Tabellen. Ist eine Frage des Layouts. Auch hier gibt´s keine Vorgaben.

    ad 3:
    In den Ausfüllhinweisen wird das folgendermaßen dargestellt:

    \"Umgangssprachliche Klarschrift bedeutet die Erläuterung eines fremdsprachlichen Begriffes (z.B. „Kapillare“), in der Form, dass der Begriff entweder selbst in verständlicher Weise erläutert wird („kleinste Blutgefäße“) oder sich jedenfalls hinreichend aus dem Gesamtzusammenhang ergibt.\"

    Das können Sie so interpretieren, dass Sie nur einmal in Klammern die Erklärung des fremdsprachlichen Begriffs hinzusetzen. Aber auch hier sehe ich kein Problem. Sie entscheiden und setzen so um, wie es Ihnen sinnvoll erscheint.
    Die Freiheit haben Sie noch. Der nächste Bericht sieht garantiert anders aus.
    Sonnige und kalte Grüße aus Ratingen