• Hallo liebe Kollegen im Forum,

    ich würde gern mal wieder ein Thema zur Diskussion stellen, daß sicher viele bewegt.
    Wir bekommen, wie sicher die Meisten hier im Forum, besonders von den \"großen\" Kassen massenweise MDK-Anfragen.
    Sobald bestimmte Diagnosen (Harnwegsinfekt, Senilität, Elektolytentgleisungen etc.) auftauchen, kann man schon auf die MDK-Anfrage warten. Obwohl wir in der o. g. Fällen schon immer Resistogramm, Laborbefunde und Kopien von (wesentlichen Teilen)Kurve und Pflegedokumentation mitschicken, die die Diagnosen belegen (und der MDK auch akzeptiert) fragen die Kassen immer wieder an. Eine Einzelfallprüfung scheint mir das nicht mehr zu sein. Da wir nichts zu verbergen haben, hat mich das bisher aber nicht gestört.
    Mittlerweile fordern die Kassen jedoch zunehmend Kopien von Unterlagen, die aus meiner Sicht über das normale Maß hinausgehen. So z. B. die komplette Kopie der ITS-Kurve bei Patienten die 40 Tage und länger auf ITS lagen, Kopien der kompletten Pflegedokumentation, des kompletten Partogramms (zum Nachweis der Wehenschwäche)etc. Mich stört hier eigentlich die Forderung \"komplette Kopie\" (die für die ND wesentliche Teile sollten doch reichen). Mal abgesehen davon, daß diese Unterlagen wegen des Formats nicht so leicht zu kopieren sind, entstehen erhöhte Kopierkosten. Erhielten wir früher von den Kassen noch Freiumschläge zum Versand an den MDK, so verschicken wir heute die Unterlagen selbst und wegen der Anzahl der geforderten Kopien sind es praktisch nie Standartbriefe von 20 g.
    Ist in solchen komplexen Fällen nicht eher zu fordern, daß der MDK die Akte vor Ort einsieht. Wie gesagt, wir haben nichts zu verbergen und im Gespräch kann man Dinge klären, die sonst Rückfragen über die KK oder Einsprüche erfordern.
    Wie sieht es bei anderen Krankenhäusern aus? Gibt es alternativ rechtlich eine Möglichkeit, den KK die über das normale Maß hinaus gehenden Kopierkosten in Rechnung zu stellen (vgl. Anfragen d. Amtes für Familie und Soziales oder Privatversicherungen bei Anfragen zum Risikoprofil bei Abschluß von Neuverträgen durch Versicherte etc.).
    Vielen Dank im Voraus.

    MfG

    MC

  • [quote]
    Original von Medizin-Controller1:
    Hallo liebe Kollegen im Forum,


    Mittlerweile fordern die Kassen jedoch zunehmend Kopien von Unterlagen, die aus meiner Sicht über das normale Maß hinausgehen.


    Hallo MC

    Wenn ich es richtig gelesen habe fordern die [blink]Kassen[/blink], ohne Einschaltung des MDK, direkt Patientenunterlagen bei Ihnen an.
    Auf einem DKI-Seminar wurde uns vermittelt das Patientenunterlagen aus Gründen des Datenschutzes nicht an die KK übermittelt werden dürfen.Dies gilt auch bei Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Patienten. Ausnahmen: $66 SBG5-Verdacht auf Behandlungsfehler und §249a SBG5-Verdacht auf Schäigung durch Dritte.
    Ich würde, außer den Routinedaten (§301)natürlich, nichts ohne MDK an die KK übermitteln.

    MfG G.

  • Hallo,

    leider habe ich mich undeutlich ausgedrückt. Die Kassen bitten um Weiterleitung der Unterlagen im geschlossenen Umschlag an den MDK bzw. der MDK fordert direkt an. Die \"großen\" Kassen lassen den MDK in ihre Geschäftstelle kommen und legen den MDK-Ärzten dann die Umschläge vor. An die Kassen selbst verschicken wir selbstverständlich keine medizinischen Unterlagen.
    Problematischer sind aus meiner Sicht die Privatkassen. Hier fordert die Kasse direkt an. Regelmäßig müssen wir hier zunächst die Schweigepflichtsentbindung anfordern, die meist nur ungern verschickt wird. (Denn damit erfährt ja der Versicherte, daß seine Kasse Einsicht in die Unterlagen erhält). Manche Privatkassen fordern dann gleich mal beim Hausarzt unseren Arztbrief an, der natürlich nicht alle Details zu Nebendiagnosen enthält. Das führt dann zu ärgerlichen Einspüchen.
    Auch die Entscheidung des Beratungsarztes der Privatkassen wird nur indirekt (z. T. offensichtlich falsch)im Schreiben der Kasse zitiert. Die von uns (mit Zustimmung des Pat.) geforderte Kopie des Gutachtens mit Bezug auf das BSG-Urteil (Gutachten ohne Untersuchung)wurde mit der Begründung abgelehnt, daß kein Gutachten erstellt wurde, sondern nur eine Beratung erfolgte und diese Unterlagen dürfte niemand einsehen.

    MfG

    MC

  • Hallo,

    Infos zum Thema Aktenkopien und -übersendung finden Sie hier und im Verlauf dieser Diskussion.

    Gruß,


    ToDo

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • Hallo Forum,
    ich schreibe mal was als KK-Mitarbeiter dazu.
    Ich kann schon verstehen, dass Sie als Mitarbeiter im KH sehr viel Zeit damit aufwenden KK/MDK Anfragen zu beantworten. Und das die Anfragen manchmal oder oft zu umfangreich sind!
    Aber wir sind nicht alle \"böse\" oder wollen Sie ärgern.
    Uns wird das Leben/Arbeit aber auch manchmal von Krankenhausseite schwer gemacht. Es gibt hier in NDS ein großes Klinikum wo kaum bzw. fast gar nicht eine Zusammenarbeit möglich ist. Wir \"praktizieren\" in unserem Haus auch eine sog. Vorberatung. D. h. der MDK kommt zu uns in Haus und wir besprechen die Fälle. Das besagte Klinikum akzeptiert diese Art der Begutachtung jedoch nicht und verlangt immer ein Vollgutachten. Ich finde das ist auch kein gute Artr der Zusammenarbeit.
    Ich hoffe das es zukünftig wieder eine resprektvolle Art der Zusammenarbeit (Krankenhaus/Krankenkasse) gibt.
    In diesem Sinne.
    Freundliche Grüße aus Hannover

    Kemoli

  • Hallo Forum, hallo Kemoli.

    Zum Glück sagten Sie großes Klinikum: dann können wir nicht gemeint sein :d_zwinker:

    Diese Vorberatungen sind mir auch bekannt, aber die Qualität lässt manchmal zu wünschen übrig.
    Allerdings gibt es dann immer noch die Möglichkeit ein Vollgutachten zu verlangen.

    Schön wäre es, wenn manche KK Mitarbeiter etwas nachdenken, oder schon vor der Anfrage an ein KH den MDK befragen würden bevor sie Anfragen abschicken, und nicht einfach losschicken was die Filtersoftware auswirft.
    Zumindest würde das solche Ärgernisse verhindern wie letzte Woche wieder erlebt:

    Pat mit Leberversagen bei bekannter Leberzhirrose. OGVD 27 Tage; Pat am 31. Tag verstorben, E-Art 07 gemeldet -> KK will EB da die Verweildauer nicht nachvollziehbar ist :a_augenruppel: :a_augenruppel: :boese: :boese:

    Auch nett: 96 (!!) jährige Patientin kommt mit Thrombose A.brachialis, ND Linksherzinsuffizienz und VHF; Thrombektomie wird durchgeführt, Patientin wird nach 8 Tagen in ambulante Weiterbehandlung entlassen -> KK will EB \"zur Klärung der medizinischen Notwendigkeit eines stationären Aufenthaltes\" :t_teufelboese:


    Ich glaube es wurde schon oft gesagt:

    Nichts gegen Überprüfung von Fällen. Niemand kann von sich behaupten diese \"System\" mit seinen Kodierrichtlinien usw komplett zu beherrschen.
    Aber bitte, bitte liebe Kassen: bleibt auf dem Teppich. Solche id...... Anfragen wie o.g. lassen echt verzweifeln.

    Mit fröhlichem Feierabendgruß
    papiertiger

    P.S.: Wir sind die Guten! :biggrin:

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Guten Abend, Gruß insbesondere an Papiertieger,

    wir haben im Forum schon oft über die Flut der Anfragen diskutiert und auch die Hintergründe ventiliert. Mir fehlt im Moment der Mumm, die entsprechenden Posts hier zu verlinken, vielleicht tut auch die Zusammenfassung aus aktueller Sicht gut, die sich aus längerer Erfahrung im Umgang mit sehr vielen Fällen bei uns nährt:

    1. Natürlich dürfen die Akten, auch auszugsweise, nicht an die KK gehen, sondern müssen durch Ärzte des MDK eingesehen werden, alles andere wäre ein Verstoß gegen die einschlägig bekannten Regelungen des StGB.

    2. Diese Regelung ist auch nicht aushebelbar durch das Einverständnis des Patienten analog dem fallweisen Entbinden von der ärztlichen Schweigepflicht im Rahmen der Auseinandersetzung mit privaten KV (s.o.), dies ist auch im Rahmen der Rechtspflege festgestellt worden und somit auch unstrittig.

    3. Die Übersendung im verschlossenen Umschlag zur Weiterleitung kann man zwar praktizieren, aber da Sie ohnehin den Kontakt mit dem MDK fürderhin pflegen, können Sie die Unterlagen auch direkt dahin schicken. Darüber hinaus wissen wir, daß Unterlagen beim MDK auch schon mal mit dem Eingangsstempel der KK auf dem Dokument selbst angekommen sind - sicher ein schreckliches Versehen, aber den Umweg kann man sich schenken.

    4. Man kann, ohne sich vor dem Hintergrund der unter Punkt 1-3 genannten Aspekte inkonsequent zu verhalten, durchaus einen kooperativen Umgang mit den KK pflegen, auch ohne fallweise in eine inhaltliche Diskussion einzutreten. Folgendes Verfahren bietet sich nach unserer Erfahrung an (muß letztlich mit jeder KK konsentiert werden):

    - Übermittlung von mutmaßlich strittigen Fällen von der KK an das KH unter Angabe des Anfragegrundes (Kodierung? 301-Daten? etc.)
    - Bearbeitung im KH unter Inansichtnahme der Gesamtdokumentation (Kodierung und Akte)
    - Telefonische Besprechung ohne inhaltliche Auseinandersetzung, wobei vom KH gesagt werden kann, daß die Kodierung und die Akte konsistent den Sachverhalt wiedergeben. Beispiel: Unklarheit wegen der Frage, ob die Niereninsuffizienz tatsächlich als ND gerechtfertigt ist. Prüfung: Patient mit NI und Kontrastmittelgabe im Rahmen einer Koronarintervention, Vorliegen eines entsprechenden Überwachungsbogens, Protokollierung der KM-Menge usw.. Antwort an die KK: Ja, Kodierung ist sicher korrekt. Konsens: Fall wird so belassen und abgerechnet.
    - In Fällen, in denen trotz dieses Vorgehens (umgekehrte Beispiele sind sicher ebenso denkbar) der Fall für die KK zweifelhaft bleibt, Einleitung des Prüfverfahrens durch die KK beim MDK.

    Wir können aus eigener Erfahrung sagen, daß auf diesem Weg der Gang durch die MDK-Mühle in ca. 80 % vermieden werden kann. Sicher kennen wir auch Fälle, in denen die Skurrilität frühliche Urständ feiert, aber was wäre die Arbeit im Krankenhaus, wenn man nicht auch mal schmunzeln könnte?

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein

  • Zitat


    Original von A. Sander:

    - Telefonische Besprechung ohne inhaltliche Auseinandersetzung, wobei vom KH gesagt werden kann, daß die Kodierung und die Akte konsistent den Sachverhalt wiedergeben. Beispiel: Unklarheit wegen der Frage, ob die Niereninsuffizienz tatsächlich als ND gerechtfertigt ist. Prüfung: Patient mit NI und Kontrastmittelgabe im Rahmen einer Koronarintervention, Vorliegen eines entsprechenden Überwachungsbogens, Protokollierung der KM-Menge usw.. Antwort an die KK: Ja, Kodierung ist sicher korrekt. Konsens: Fall wird so belassen und abgerechnet.


    Guten morgen Forum, guten morgen Herr Sander.

    Dieses Vorgehen wird von uns gewünscht, und mit einigen Kassen auch durchgeführt.
    Leider ist es aber so, dass ich oft zu hören bekomme: \"Ohne MDK darf ich das nicht entscheiden.\" oder auch, mehr oder weniger freundlich verpackt, \"Erzählen können Sie mir viel.\". :d_neinnein:

    @Herrn Rembs: Falls Sie Terry Pratchett kennen: \"Wir sind die Größten!\" :d_zwinker:

    Wünsche allseits frohes Schaffen.
    papiertiger

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Guten morgen Forum,

    ich bin zwar selten in Forum aktiv, muss hier aber mal antworten.

    Ich arbeite als beratende Ärztin inzwischen für den Krankenhausbereich mehrerer größerer Kassen mit Schwerpunkt NRW (ca. 60.000 Fälle zur Zeit, wachsende Tendenz). Dabei stehe ich den Kollegen hier unterstützend für die Fallbearbeitung zur Verfügung. Wenn wir also unseren Job alle richtig machen, dann gehen nur vernünftige !!! Aufträge an den MDK. Anfragen über die VWD von Verstorbenen sollten Sie bei uns nicht finden.

    Vor Einschaltung des MDK streben wir aber in erster Linie das Gespräch mit dem KH an. Es ist richtig, dass auch ohne inhaltliche Auseinandersetzung viel geklärt werden kann. Und das macht richtig Spass!
    Nicht nur, dass es viel Arbeit erspart.

    Wenn also hier jemand Lust hat, mit uns ein Miteinander aufzubauen, dann immer zu. Wir sind bemüht, intensive - auch persönliche - Kontakte mit den KH aufzubauen. Per Telefon, aber auch vor Ort. Denn es ist immer schöner, wenn der Partner ein Gesicht hat. :sonne:
    Adressenwünsche, Gesprächswünsche u.a. bitte gerne. Ich melde mich.

    Falls sich jemand übrigens über über den Ausdruck \"Partner\" wundert...Auch Kassen lernen dazu :biggrin: und auch wir sind die \"Guten\".

    Ich wünsche allen einen sonnigen Arbeitstag!!

    S.Koch

  • Guten Morgen Frau Koch!

    Ihre Aufgabe und Ihren Spaß daran möchte ich nicht in Frage stellen. Wir stehen als KH jedoch vor der Situation, dass wir Ihnen (den Krankenkassen) keine Patienteninformationen weitergeben dürfen, die über den § 301-Datensatz hinaus gehen (und dies im Interesse der Patienten auch nicht wollen). Wenn Sie nun schreiben, dass Sie, quasi als Prä-MDK-Instanz, \"intensive persönliche Kontakte\" mit den Krankenhäusern aufbauen, kann ich das nur so verstehen, dass Sie auf diesem Wege weiter gehende medizinische Daten auf dem \"persönlichen\" Weg erhalten. Denn - um bei Ihrem Beispiel zu bleiben - um die Sinnhaftigkeit einer VWD-Frage bei Verstorbenen zu beurteilen, braucht man als Krankenkasse keine vollaprobierte Ärztin einzustellen. (NB: manche Klinikärzte vermögen gar nicht zu unterscheiden, ob eine Anfrage von einer \"beratenden Ärztin\" oder tatsächlich vom MDK kommt und kennen auch die datenschutzrechtlichen Unterschiede nicht. Dass die Krankenkassen auf diese Wissenslücke spekulieren, möchte ich ihnen gar nicht vorwerfen..)

    Ich wehre mich dagegen, das MDK-Prüfverfahren gemäß § 275 und die zu Grunde liegenden datenschutzrechtlichen Grundsätze zu Gunsten einer sog. \"Entbürokratisierung\" aufzuweichen. Abgesehen davon, dass wir uns selbst ggf. ans Bein pinkeln, wenn wir Patientendaten unzulässigerweise an die Krankenkasse heraus geben und Fälle dann doch vor\'m Gericht landen (den Sozialrichter möchte ich sehen, der uns als KH dann noch ernst nimmt) haben wir erst mal die Interessen unserer Patienten zu vertreten, und dazu gehört nun mal auch der Datenschutz.

    Viele Grüße!

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy