Perforiertes Ulcus duodeni

  • Guten Tag.
    Als Medizin-Controller der Chirurgie hab ich eine Frage zu folgendem Fall gestellt bekommen.
    Aufnahme eines 62jährigen Patienten mit langjähriger Alkohol-Anamnese und plötzlichen akutem Abdomen, das als perforiertes Ulcus duodeni diagnostiziert und therapiert wurde. Ersteingriff war eine Ulcusausschneidung und -übernähung, die Magensonde konnte nur durch einen Gastrotomie regelhaft plaziert werden. Der Zweiteingriff dann eine Second-Look-Lavage zwei Tage später. Der Dritteingriff bei noch bestehender Leckage des Ulcus wurde in einer B-II-Resektion und OP nach Nissen durchgeführt. Nach dem Zweiteingriff erfolgte eine 22stündige Beatmung des Patienten auf Intensiv. Danach erholte sich der Patient und wird auf die normale Station verlegt.

    Gemäß Grouper komme ich auf eine DRG G 20 Z mit einer OGVD 24 Tage. Unabhängig des Zweit- und Dritteingriff, der sich nicht widerspiegelt.

    Ich kann mir nicht vorstellen, das ein so hoher Aufwand mit drei Eingriffen nur zu einer Z-DRG führt, ungeachtet der Komorbidität und der Notwendigkeit der weiteren Maßnahmen. Falls ich einen Kodierfehler gemacht haben sollte, wäre ich für einen Tipp dankbar.

  • Guten Morgen Jod-KHW,

    unabhängig von der Prüfung, ob die DRG korrekt ist (habe ich nämlich nicht nachgeschaut), so bleibt doch festzuhalten, dass unabhängig von der Anzahl der Eingriffe und Behandlungen immer \"nur\" eine DRG herauskommen kann. In diesem Falle eben die G20Z mit einem zugegebenermaßen für diesen Fall recht kleinen RG von 1,982.
    Aber wie sagt man immer so schön: Mischkalkulation !!! (Und in diesem Fall scheinen Sie nicht auf der Gewinnerseite zu stehen)

    MFG

    Mr. Freundlich

  • Guten Morgen 8)
    Es ist mir schon klar, das es nur e i n e DRG gibt, in Abhängigkeit der Diagnosen und der therapeutischen Maßnahmen. Aber auch die Mischkalkulation hat so seine Nachteile.
    Vielmehr hob meine Frage ab, ob durch das \"Vergessen\" einer Diagnose, ähnlich wie bei der Coxarthrose, durch diese eine andere DRG zum Tragen kommt.
    Ebenfalls ist zu bedenken, inwieweit eine Klinik sich \"erlauben\" darf, zu akzeptieren, nicht die Frage der Therapie in Abrede zu stellen, das Maßnahmen nur unzureichend vergütet werden.
    Aber es bestätigt sich leider, das nicht der Bessere in diesem System überlebt, sondern der, der sich dem System ab besten anpassen kann.