Hallo Forum
Ich bitte Sie zu folgendem Sachverhalt um eine kurze Stellungnahme zum Thema Hauptdiagnose:
1. Aufenthalt: Zerebrales Aneurysma wird embolisiert
strittig 2.-3. Aufenthalt: Kontrollangiographien nach Embolisation;
Hauptdiagnose Aneurysma (I67) oder Nachuntersuchung (Z09) für den 2. und 3. Aufenthalt?
Grundsätzlich handelt es sich bei der Angiographie um einen geplanten Folgeeingriff nach den Leitlinien der Fachgesellschaft.
Kommt die allgem. Kodierrichtlinien 005d in Betracht, so wäre das Aneurysma die HD; betrachte ich es in Analogie zur Kodierung bei Nachsorgen eines TU (spez. DKR 0209d), so müsste die Z09 die HD werden.
Wie schätzen Sie den Sachverhalt ein?
MfG