Einmalige Medikamentengabe für Kodierung ausreichend ??

  • Hallo Forum,
    Unser Ex-Med-Controller (hat sich leider in eine Praxis geflüchtet)hat uns, (Kodierfachkräfte) mehrmals gesagt das das IneK eine Stellungnahme abgegeben hat zur Kodierfähigkeit von Diagnosen die nur durch einmalige Gabe eines Medikaments behandelt wurden.
    Nun fragte der MDK wo das wohl steht.
    Kann mir jemand helfen ??
    Da wir uns nun alleine mit dem MDK rumschlagen müssen hätte ich auch gerne etwas schriftliches auf das man verweisen kann.

    Vielen Dank
    Ute

  • Hallo,

    mit der INEK-Stellungnahme kann ich leider nicht helfen. Aber vielleicht hilft Ihnen folgendes weiter: Es gibt in dem Buch \"M. Zeuner / G.-J. Peiseler, DRG-Verschlüsselung in der Inneren Medizin, Deutscher Ärzte-Verlag\" im Abschnitt \"allgemeine Kodierrichtlinien für Diagnosen\" folgendes Zitat:
    \"Wichtig: Es gibt keine Vorgaben zur quantitativen Höhe des Ressourcenverbrauchs, den eine Nebendiagnose nach sich ziehen muss.\"
    Der Autor dieses Buches Dr. Zeuner ist Ressortleiter beim MDK Bayern (weitere MDK-Ärzte im Autorenverzeichnis)
    Man sollte meinen, dass die Veröffentlichungen des MDK als Argumentationshilfe ausreichen sollten.

    MfG

    MC

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    es war kein Kommentar des InEK (dort werden leider keine offiziellen Stellungnahmen gemacht), sondern ein Artikel in \"Das Krankenhaus\", siehe hier.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Guten morgen.

    Da es in den DKR keine Angaben über irgendwelche Mindestmengen von Medikamenten gibt, ist schon die Gabe einer einzigen Tablette ausreichend.

    Wenn der MDK das nicht akzeptiert, würde ich um eine Mitteilung bitten, wo in den DKR eine solche Regelung zu finden ist.

    Eine Mindestmengenregelung (es ist noch zu früh am morgen :biggrin: ) wird m.E. auch schwer umzusetzen sein (Therapiefreiheit des Arztes).

    schönes Wochenende
    papiertiger

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Zitat


    Original von Medizin-Controller1:
    Hallo,

    Der Autor dieses Buches Dr. Zeuner ist Ressortleiter beim MDK Bayern (weitere MDK-Ärzte im Autorenverzeichnis)
    Man sollte meinen, dass die Veröffentlichungen des MDK als Argumentationshilfe ausreichen sollten.


    Hi,

    MDK sind mitgeringen Ausnahmen in den jeweiligen Bundesländern installiert. Zusätzlich gibt es bundesweite Arbeitsgruppen, in denen zB auch Kodierfragen und eine einheitliche Vorgehensweise besprochen und konsentiert werden.
    Das von Ihnen angeführten Buch ist keine Veröffentlichung der MDK-Gemeinschaft und hat auch für Gutachter des MDK keine Verbindlichkeit.

    mfg

    fuge

  • Schönen guten Tag allerseits!

    udanells:
    An Ihrer Stelle würde ich folgendermaßen argumentieren:

    Gemäß der Kodierrichtlinie D003 \"müssen Nebendiagnosen als Krankheiten interpretiert werden, die das Patientenmanagement in der Weise beeinflussen, dass irgendeiner der folgenden Faktoren erforderlich ist:

    • therapeutische Maßnahmen
    • diagnostische Maßnahmen
    • erhöhter Betreuungs-, Pflege- und/oder Überwachungsaufwand\"

    Wie aus Beispiel 1 zu der genannten Kodierrichtlinie hervorgeht, ist auch die alleinige Gabe von Medikamenten eine therapeutische Maßnahme und bedingt daher die Kodierung der entsprechenden Diagnose. Eine Mindestmenge oder Mindestdosierung wird dabei in den Kondierrichtlinien nicht genannt. Daher ist die Nebendiagnose bereits nach Gabe einer Dosis eines Medikamentes zu kodieren.

    fuge

    Zitat

    § 275 Abs. 5 SGB V
    Die Ärzte des Medizinischen Dienstes sind bei der Wahrnehmung ihrer medizinischen Aufgaben nur ihrem ärztlichen Gewissen unterworfen.

    Somit haben auch MDK-interne Richtlinien keine Verbindlichkeit für die Gutachter!

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,