Hallo Forum,
Unser Ex-Med-Controller (hat sich leider in eine Praxis geflüchtet)hat uns, (Kodierfachkräfte) mehrmals gesagt das das IneK eine Stellungnahme abgegeben hat zur Kodierfähigkeit von Diagnosen die nur durch einmalige Gabe eines Medikaments behandelt wurden.
Nun fragte der MDK wo das wohl steht.
Kann mir jemand helfen ??
Da wir uns nun alleine mit dem MDK rumschlagen müssen hätte ich auch gerne etwas schriftliches auf das man verweisen kann.
Vielen Dank
Ute