Präoperative Untersuchung

  • Hallo, liebe Forumteilnehmer,
    sicher könnt Ihr uns bei folgender Frage helfen:
    Wie werden die präoperative Untersuchung, OP- und Anästhesieaufklärung, Labor etc. von einem am ambulanten Operieren teilnehmenden KH abgerechnet, wenn sich dabei herausstellt, dass der Patient nicht zur AOP kommen kann oder einfach am OP-Tag nicht erscheint?
    Können diese Leistungen dann einfach so nach EBM 2000 plus der KK in Rechnung gestellt werden (ähnlich der vorstationären Pauschale im DRG-System, wenn die geplante stationäre Aufnahme nicht zustande kommt). Oder muss der zur AOP vorgesehene Patient prophylaktisch gar ein Formular unterschreiben, wo er sich für den Fall des Nichterscheinens zur AOP verpflichtet, die präoperative Untersuchung selbst zu zahlen? Wäre das eigentlich rechtens?
    Wo kann man solche gesetzliche Regelungen zum AOP - ähnlich wie für den stationären Bereich in der KFPV - nachlesen?
    Vielen Dank für Eure Hilfe schon jetzt.
    Es grüßt Euch aus der Oberlausitz
    A. Claußen :sterne:

  • Guten Tag Allerseits!

    Wahrscheinlich liegen hierzu noch keine Erfahrungen vor. Nach der alten Version 115B konnten die Untersuchungen (Ordinationsgebühren, ggf. Labor e.t.c.) auch ohne die eigentliche OP abgerechnet werden. Es empfiehlt sich aber ein Vermerk auf der Rechnung:
    -Pat. nicht zur OP erschienen-, um unnötige Rückfragen zu vermeiden.

    M.f.G.
    aus dem Vogelsberg
    O. Kromm...

  • Wir rechnen für den präoperativen Tag die Ordinationsgebühr für den Chirurgen und Anästhesisten sowie die Aufklärung ab. Dazu kommen die Laborleistungen vielleicht noch das Röntgen und EKG. Als Diagnose wird die Krankheit und die Z53.0 (Untersuchung wurde nicht durchgeführt) dokumentiert. Diese erscheinen dann auch auf der Rechnung.

    Mit diesem Vorgehen habne wir bisher keine Probleme gehabt. (im 2. Quartal 3 Fälle gehabt)

    In einigen Fällen haben wir auch einfach die vorstationäre Pauschale abgerechnet.

  • Guten Morgen zusammen,

    ich sitze gerade über ein Raklaschreiben der BEK und dieses besagt, dass gemäß einem Beschluss der Spitzenverbände mit Stand 8.06.05 die Abrechnung präoperative Leistungen genäß § 4 des AOP Vertrages voraussetzt, dass eine ambulante Operation stattgefunden hat. Wie machen Sie das??? Über B-Schein? Wir arbeiten in der Uniklinik Aachen und haben ja dann das B-Schein-Problem.

    Wer ist so lieb und hilft uns? Vorab vielen Dank und ein schönes WE!

    Claudia