Schadensersatz gegenüber Patienten bei DRG-Codierung

  • Hallo,

    ist es denkbar, daß der Arzt, der einem Patienten eine F17.2 oder eine F10.2 dokumentiert während eines KH-Aufenthaltes (CCL von 2 - sehr beliebt bei nichtrauchenden Ärzten für rauchende Patienten z.B.), schadensersatzpflichtig gegenüber dem Patienten wird, wenn dieser Jahre später eine Lebensversicherung abschließen möchte und dann mehr bezahlen muß, als wenn man dies Jahre vorher nicht dokumentiert hätte?

    Wie ehrlich darf man sein? Oder lieber blind, damit niemand hinterher sagen kann, man hätte ihn zum Raucher gemacht und er würde nicht rauchen. Bin ich dann in der Beweispflicht (Cotinin-Spiegel)?

    Denn Nikotin hat ja eine immense Bedeutung i.B.a. Wundheilungsstörungen und post-OP Lungenprobleme - wird ergo auch mit einem CCL von 2 bedacht.

    Gruß

    Björn Mehlhorn

  • Hallo Herr Mehlhorn,

    da ich vor kurzem selbst in den (zweifelhaften) Genuss des Ausfüllens eines Versicherungsantrags gekommen bin, kann ich dazu soviel sagen:

    Meistens ist die Frage in solchen Anträgen "haben Sie in den letzten x Jahren geraucht" oder "wieviel Zigaretten rauchen Sie täglich".

    M.E. ist es jedem selbst überlassen, ob und wie ehrlich diese Frage beantwortet wird. Lügt man, muss man eben auch mit den entsprechenden Konsequenzen rechnen.

    Ich sehe hier kein Problem, das auf die Ärzte oder die Klinik zukommen könnte!

    Gruß
    Simone

    :smokin: :smokin:
    ;)

  • Hallo,
    ich arbeite in einer Lungenfachklinik, hier hat das Rauchen mit seinen Folgeproblemen erhebliche praktische klinische Bedeutung (ca 80% unserer Pat sind Raucher od. ehemalige Raucher), wir messen bei allen blutgasanalysen den CO-Hb, somit läßt sich über relevantes Rauche eien klar abgesicherte Aussae machen. Zudem ist dies in den pneumologischen DRG´s der Gruppe E ein wichtiger PCCL-aggravierender Faktor, somit werden wir uns hüten, dieses Problem zu verschweigen (zumal wir das auch in den Briefen mit packyear-Angabe schreiben)

    Herzliche Grüsse

    Dr W. Spengler
    Pneumologe
    DRG-Beauftragter Klinik Schillerhöhe Gerlingen (Zentrum für Pneumologie u. Thoraxchirurgie)