Hallo,
ist es denkbar, daß der Arzt, der einem Patienten eine F17.2 oder eine F10.2 dokumentiert während eines KH-Aufenthaltes (CCL von 2 - sehr beliebt bei nichtrauchenden Ärzten für rauchende Patienten z.B.), schadensersatzpflichtig gegenüber dem Patienten wird, wenn dieser Jahre später eine Lebensversicherung abschließen möchte und dann mehr bezahlen muß, als wenn man dies Jahre vorher nicht dokumentiert hätte?
Wie ehrlich darf man sein? Oder lieber blind, damit niemand hinterher sagen kann, man hätte ihn zum Raucher gemacht und er würde nicht rauchen. Bin ich dann in der Beweispflicht (Cotinin-Spiegel)?
Denn Nikotin hat ja eine immense Bedeutung i.B.a. Wundheilungsstörungen und post-OP Lungenprobleme - wird ergo auch mit einem CCL von 2 bedacht.
Gruß
Björn Mehlhorn