teilstationäre Dialyse

  • Guten Morgen alle zusammen,

    eine Kasse verlangt von unserem Haus die Verschlüsselung (Prozedur)der amb. bzw. teilst. Dialyse.
    Ohne die Prozedur werden die Rg nicht beglichen.
    In den KDR wird nur von der stationären Dialyse gesprochen. Ich bin mir unsicher, ob die Prozedur tatsächlich geliefert werden muss.
    Für Rückmeldungen wäre ich sehr dankbar.

    Schöne sonnige Grüße

    :sonne:

  • Guten Morgen,

    wenn Sie einen teilstationäre Dialyseeinrichtung betreiben, dann ist die Behandlung auch entsprechend kodieren.
    HD Z49.1 + OPS für das durchgeführte Verfahren + die Begleiterkrankungen als ND, welche die teilstationäre Behandlung begründen.
    mfg

    N. Bröker

  • Guten Tag!

    Hierzu noch eine Frage: Darf die L90B auch abgerechnet werden, wenn der Patient nur zum Blutabnehmen kommt? :a_augenruppel: Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? (sprich: wie wird das belegt? )

    Mit freundlichen Grüßen

    Mit freundlichen Grüßen

    Claudia Mertens

  • Hallo Frau Maas,

    selbstverständlich können Sie die DRG bei Aufnahmegrund Teilstationär und entsprechender HD generieren (auch ohne Prozedur und rein gruppiertechnisch).

    Jedoch sehe ich die Blutentnahme als so klassisch ambulante Leistung an, dass ich hier eine klassische Fehlbelegung sehen würde.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. Duck

  • Hallo Herr Duck,
    vielen Dank für die schnelle Antwort! Wir sehen das genauso, aber das Krankenhaus ist der Überzeugung, dass die Abrechnung der teilstat. DRG gerechtfertigt ist. Wahrscheinlich, weil eben für die Gruppierung in die L90B nur die Diagnose und der Aufnahmegrund relevant sind.

    Mit freundlichen Grüßen

    Mit freundlichen Grüßen

    Claudia Mertens

  • Hallo Frau Maas!

    Die L90B darf nur abgerechnet werden, wenn auch eine Dialyse durchgeführt wird. Einige Kassen wollen den OPS-Code auch zu jeder Dialyse übermittelt haben, die Mehrzahl der Kassen begnügt sich mit der einmaligen Meldung des OPS bei Aufnahme.

    MfG
    Frank Killmer

    Frank Killmer

  • Zitat


    Original von Killmer:
    (...) Die L90B darf nur abgerechnet werden, wenn auch eine Dialyse durchgeführt wird. (...)

    Guten Tag, Herr Killmer,

    die Frage ist nun: Wie kann ich das belegen? Oder wie das Krankenhaus fragte: \"Wo steht das?\"

    In dem erwähnten Fall ist es tatsächlich so, dass das Krankenhaus den OPS zu jedem Dialysetermin übermittelt. Nach eigener Angabe wurden an den fraglichen Terminen nur Laborkontrollen durchgeführt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Mit freundlichen Grüßen

    Claudia Mertens

  • Hallo Frau Maas!

    Die L90B hat meines Wissens den Zusatz >14 Jahre mit Peritonealdialyse.
    Somit ist die Dialyse Bestandteil der DRG, auch ohne OPS-Code. Wobei dieser gemäß DKR 1401e anzugeben ist.

    Meines Erachtens betrifft diese Problem ehr die L90C, dies ist nämlich ohne den Zusatz Peritonealdialyse.

    Da die DRG\'s verhandelt werden, sollten hier die Vereinbarungen überprüft werden.

    Mit freundlichem Gruß
    Frank Killmer

    Frank Killmer

  • Hallo Herr Killmer,

    herzlichen Dank für Ihre Antworten! Sie haben mir damit sehr geholfen!

    Mit freundlichen Grüßen

    Mit freundlichen Grüßen

    Claudia Mertens

  • Zitat


    Original von D. Duck:

    selbstverständlich können Sie die DRG bei Aufnahmegrund Teilstationär und entsprechender HD generieren (auch ohne Prozedur und rein gruppiertechnisch).


    Hallo Frau Maas, da muss ich mich nach erneutem Blick ins Def. HB korrigieren. Für die L90B benötigen Sie zur Erzeugung auch gruppertechnisch den Kode 8-857.- Peritonealdialyse.

    Also keine solche DRG ohne Dialyse

    Mit freundlichen Grüßen

    D. Duck