GKV-Leistungen in Spanien

  • Hallo Forum (und vorallem GKV-Auskenner),

    welche Leistungen stehen einem in Deutschland gemeldeten GKV-Mitglied (Rentner, Tourist, Arbeitnehmer) im spanischen Ausland zu und wie werden diese erstattet?
    Können alle Kliniken in Spanien mit den KKs abrechnen?
    :baby:
    Mein Interesse liegt lediglich bei der Vergütung im stationären Bereich.

    Vielen, vielen Dank für Ihre Beiträge.

    MfG

  • Hallo Herr Scholze,

    für elektive Eingriffe benötigen Sie das Einverständnis Ihrer Krankenkasse. Sie müssen allerdings in Vorleistung gehen und bekommen dann die Kosten erstattet, die in Deutschland angefallen wären.

    Dazu lässt sich die Kasse den E-Bericht schicken, lässt ihn übersetzen und groupt dann eine DRG mit dem Basisfallwert des wohnort-(heimat-)nahen Krankenhaus. Diesen Betrag bekommen Sie dann erstattet.
    In der Regel sind die Auslandskosten (in den westlichen EU-Ländern) erheblich teurer. Selbst bei großzügigem (versichertenorientierten) groupen liegt der erstattungsfähige Betrag deutlich unter den tatsächlichen Kosten.

    Bei einem \"Notfall\" sieht es ähnlich aus, allerdings brauchen Sie natürlich keine Zustimmung im Vorfeld :d_zwinker:
    Ich hoffe es meldet sich noch jemand anderes, da es sich nicht gerade um mein \"Spezialgebiet\" handelt.

    Falls Ihre Frage auf den Sinn einer privaten Auslandskrankenversicherung abzielt nur soviel:
    Seit ich bei einer Kasse arbeite und u.a. auch schonmal DRG´s für Auslandsfälle groupe, habe ich eine Zusatzversicherung (wenn es denn mal ins Ausland geht).

  • Hallo Simon,

    vielen Dank für diesen ersten tiefergehenden Einblick.

    Zitat

    Falls Ihre Frage auf den Sinn einer privaten Auslandskrankenversicherung abzielt nur soviel:


    Danke. Nein, dass tut es nicht. Hier bin ich (hoffentlich) bestens versorgt.

    Es geht mir lediglich um die Abrechnungsmodalitäten und welche Leistungen einem GKV-Mitglied (in Spanien) zustehen. Genauer naturlich, welche Kosten die GKV unter welchen Bedingungen übernimmt.

    Vielleciht gibt es noch weitere Anregungen. Dankbar wäre ich dafür. :i_drink:

    MfG

  • Zitat


    Original von kscholze:

    Vielleciht gibt es noch weitere Anregungen. Dankbar wäre ich dafür. :i_drink:


    Hallo K. Scholze,

    bzgl. der Fragestellung kann ich mich Simon nur anschliessen. Als Grundsatz kann man sich merkern, dass ein Versicherter immer so gestellt wird, als wenn die Behandlung in Deutschland nötig geworden wäre (Achtung: Häufig fällt zusätzlich ein Abschlag für Verwaltungskosten und fehlende Wirtschaftslichkeitsprüfung an). Zu beachten ist des weiteren, dass das zischenstaatliche Recht (ZSR) die entsprechenden Modalitäten regelt. Nur in Ländern, die dort erfasst sind (EWR-Staaten und ein paar zusätzliche \"Exoten\") gibt es überhaupt Erstattungsmöglichkeiten. Da Spanien eindeutig zu den EWR-Staaten zählt, kein Problem.

    MFG

    Mr. Freundlich

  • Hallo @ all und Danke!

    Was die Literatur bisher offenbarte sieht wie folgt aus:
    Ein GKV-Mitglied im Ausland (hier Spanien) wird in einem span. staatl. KH behandelt nach den Bestimmungen und Leistungskomplexen der dort gültigen Bedingungen - in diesem Fall spanische Regulatorien. D.h. also, dass dort evtl. Behandlungsmethoden Anwendung finden, die hier gar nicht mehr akutell bzw. viele innovativer sind. (Wobei eher Ersteres zu treffen dürfte.)

    Das span. KH rechnet \"ganz normal\" mit dem span. Kostenträger ab - wobei meist noch eine Eigenanteil fällig wird (wie hoch? :d_gutefrage: ). Der span. Kostenträger setzt sich mit der span. Verbindungsstelle in Verbindung, welcher widerum mit der dt. Verbindungsstelle ( =DVKA sitzt in Bonn) in Kontakt tritt.

    Nach Prüfung wird dann wohl gezahlt, wobei nicht mehr als in Deutschland für diese Behandlung üblich. Auf dem Eigenanteil wird man wohl sitzen bleiben...

    Der letzte Absatz soll eher Thesen darstellen. Gerne nehme ich hier Anregungen von \"Experten\" entgegen oder lasse mich anderweitig (be)lehren...

    MfG