Komplikationsaufenthalt nach Spende

  • Hallo Forum,


    zum Hintergrund: §4 der FPV regelt den Umgang mit Fallpauschalen bei bestimmten Transplantationen. Wird ein Pat. aber wegen Komplikationen nach Spende von Blut, Organen, Organteilen oder Geweben aufgenommen, so geht dieser Aufenthalt nach SGB VII zu Lasten der gsetzlichen Unfallversicherung.


    Gibt es in Ihrer Sicht gemeinsame Merkmale, die einen komplikationsbegründeten Aufenthalt nach Lebendspende von körpereigenen Organen, Organteilen, Blut oder Gewebe charakterisieren.

    Zur Suche nach solchen Fällen benötige ich ein oder mehrere Krierien, die solche Fälle gegenüber normalen Komplikationsaufenthalten abgrenzen.

    Meine Suche in der ICD 10 war bisher erfolglos. auch fallen mir keine OPS Schlüssel ein, die spezifisch für einen solchen Komplikationsaufenthalt sind.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. Duck

  • Hallo Herr Duck,

    Vorschlag: Z52.- und die entsprechende Komplikation z.B. aus T81.- und / oder T88.8
    Beim OPS kommt es natürlich darauf an, was gemacht wird. Da ist vieles denkbar.

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Zitat


    Original von gk:


    Vorschlag: Z52.- und die entsprechende Komplikation z.B. aus T81.- und / oder T88.8


    Hallo gk

    Der Kode Z52.- scheidet nach meinem Dafürhalten aus, da nach DKR nur bei Aufnahme zur Spende, nicht wegen Komplikation nach Spende zu benutzten. Die alleinige Verwendung von Kodes aus T80-T88 siund einerseits zu unspezifisch, andererseits auch kritisch wegen der DKR zu sehen.

    Trotzdem vielen Dank für den Vorschlag, der Wille zählt.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. Duck