Hallo Forum,
zum Hintergrund: §4 der FPV regelt den Umgang mit Fallpauschalen bei bestimmten Transplantationen. Wird ein Pat. aber wegen Komplikationen nach Spende von Blut, Organen, Organteilen oder Geweben aufgenommen, so geht dieser Aufenthalt nach SGB VII zu Lasten der gsetzlichen Unfallversicherung.
Gibt es in Ihrer Sicht gemeinsame Merkmale, die einen komplikationsbegründeten Aufenthalt nach Lebendspende von körpereigenen Organen, Organteilen, Blut oder Gewebe charakterisieren.
Zur Suche nach solchen Fällen benötige ich ein oder mehrere Krierien, die solche Fälle gegenüber normalen Komplikationsaufenthalten abgrenzen.
Meine Suche in der ICD 10 war bisher erfolglos. auch fallen mir keine OPS Schlüssel ein, die spezifisch für einen solchen Komplikationsaufenthalt sind.