[arial]Guten Morgen,
mehrfach wurde vom MDK/der Kasse bei Pat. die zu Operationen (Hernie, Varize etc.)aufgenommen wurden, die Nebendiagnose Hepatitis C B18.2 abgelehnt, da kein Mehraufwand entstanden sei. Einmal mit der Begründung, jeder Pat. sei als potentiell infektiös anzusehen und daher die üblichen Regeln der Hygiene anzuwenden.
Wir haben im Hygieneplan für Station als auch für den OP besondere Regeln beim Umgang mit Hepatitispatienten (Schutzbrille, besondere OP-Kittel), die habe ich jetzt dem MDK geschickt, habe aber noch keine Antwort.
Wie denkt das Forum darüber, hat jemand schon das gleiche Problem gehabt?
Liebe Grüße
hajott[/arial]
Hepatitis C als Nebendiagnose
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Hallo \"hajott\",
ein Blick in die DKR hilft:
Zitat
DKR 0102a VirushepatitisTrägerstatus
Ein Patient wird dann als Hepatitis-(Virus-)Träger betrachtet (Z22.5 Keimträger der Virushepatitis), wenn er über die akute Phase der Erkrankung hinaus weiterhin Hepatitis B-, C oder D-Viren in seinem Blut hat. Dabei weist er keine manifesten Krankheitssymptome auf, trägt den Erreger aber in sich und kann andere infizieren.
Z22.5 Keimträger der Virushepatitis
ist nur in den Fällen zuzuweisen, bei denen die Tatsache, dass ein Patient Träger von Hepatitisviren ist, den Behandlungsaufwand erhöht (s.a. DKR D003d Nebendiagnosen (Seite 11)).
[...]
Der von Ihnen dargestellte Aufwand, insbesondere bei Operationen von Patienten mit bekannter, infektiöser Virus-Hepatitis ist somit über den o.g. Kode Z22.5 abgebildet. Ich verstehe die DKR 0102a so, daß ein Kode aus der ICD-10 Gruppe B15-B19 erst dann zu kodieren ist, wenn die (symptomatische) Virus-Hepatits zusätzlichen \"Hepatitis-spezifischen\" Aufwand (Diagnostik, Therapie) verursacht.
Mit freundlichen Grüßen,
M. Ziebart