Epilepsie, Hemiplegie

  • Liebe Kodierer,

    Hemiplegie (zB bei Apoplex) bringt im australischen System (DIACOS-Grouper) nur als g81.9 (n.n.bez.) einen CCL, nicht aber als .0 oder .1

    Wie's offiziell aussieht, ist eh klar (.0 oder .1 kodieren), aber pragmatisch gefragt: Läßt sich außer mir noch jemand von dieser Unstimmigkeit verunsichern? Was ist z.B., wenn sich viele verunsichern lassen, sich am australischen System ausrichten und .9 kodieren?

    Wird der deutsche grouper wirklich alle diese Geschichten zum Verschwinden bringen?

    (Ähnliche Frage gilt ja für den HWI bei Apoplex, der als n39.0 günstiger verschlüsselt ist denn als n30.0 o.ä.)

    Zweitens darf ich noch meine Frage aus dem DRG-Forum wiederholen:
    Ist die symptomatische Grand-Mal-Epilepsie (z.B. nach altem Hirninfarkt, oder nach Trauma, oder nach SDH) die wir hier häufig haben, am ehesten mit G40.3, oder .4, oder .8 richtig erfaßt?
    In der Neuro-ICD (WHO, Internationale Klassifikation neurologischer Erkrankungen, Bern 2001) taucht die symptomatische Epilepsie in den zahllosen Fünfstellern nirgends auf.

    Danke und Gruß


    M. Kleinschmidt

    Dr. Martin Kleinschmidt
    Arzt / Med.Contr.
    Alexianer KH Krefeld

  • Hallo Herr Kleinschmidt,

    Ihre Fragestellung ist äußerst interessant. Und bezueglich der G81.9 scheint man auch in Australien die Form der Hemiplegie nie (!!) näher zu kennen. Zumindest findet man in den Veröffentlichungen zum Apoplex: B70(Clinical profiles for public hospitals, AR-DRG v4.1, Australia, 1999-00 - PDF ) ausschließlich die G81.9 und das immerhin in Prozentsätzen von 29% (D) bis 57,5% (A) !! Da gibt es wahrscheinlich kein MDK !?!

    Hinsichtlich Harnwegsinfekt vs. Zystitis kann ich leider nicht ganz folgen, denn hier sind beide CCL relevant.

    Viele Gruesse aus Weimar

    M. Thieme

    (bewölkt, trocken und warm)

  • Hallo Herr Thieme,

    zwar haben n30.0 und n39.0 beide einen relevanten CCL.
    Die Rede war aber ausdrücklich vom HWI bei Apoplex und die Zuordnung zur B70A ist CCL-unabhängig. Und hier ist die n39.0 eine Triggerdiagnose (->B70A) die n30.0 aber nicht (bestenfalls B70B).

    Freundliche Grüße
    Christian Jacobs

  • Hallo Herr Jacobs,

    Sie haben völlig Recht - hab ich in der Eile nicht bedacht ! (Asche auf mein Haupt)
    Jedoch: Auch hier im o.g. Datensatz 25,84% N39.0 und N30.0 = 0% !!

    Was soll ich da noch sagen ?!

    Gruß

    M. Thieme

  • Wenn ich gerade noch mal zwischenhaken darf: Soweit ich weiß, liegt die n39.0 Problematik in einer Inkongruenz zwischen australischer- und SGBV - ICD 10 begründet: In Australien bedeutet die n39.0 Urosepsis.

    Aber eben: Werden all diese Dinge im deutschen grouper ausgeglichen? Und wie wird es sich auswirken, daß wir alle zurzeit nach den australischen grouper-Ergebnissen schielen?

    M. Kleinschmidt
    --
    M. Kleinschmidt
    Arzt / Med.Contr.
    Alexianer KH Krefeld

    Dr. Martin Kleinschmidt
    Arzt / Med.Contr.
    Alexianer KH Krefeld

  • ... und hat mir noch jemand einen Tip zu meiner zweiten Frage: Code für symptomatische Epilepsie?

    --
    M. Kleinschmidt
    Arzt / Med.Contr.
    Alexianer KH Krefeld

    Dr. Martin Kleinschmidt
    Arzt / Med.Contr.
    Alexianer KH Krefeld

  • Hallo Herr Kleinschmidt,

    meine Antwort auf Ihre Frage nach der Kodierung symptomatischer Grand-Mal-Anfälle kommt spät und ist vielleicht bereits anderweitig beantwortet. Die ICD-Einteilung der Epilepsien stellt gewissermaßen eine Hybridlösung dar, ist jeweils zu Teilen an epileptischen Syndromen, an der Semiologie der Anfälle und nicht an der Ätiologie orientiert, spiegelt somit die "unfinished story" der Klassifizierung der Epilepsien wider.
    Die symptomatische Epilepsie mit Grands Maux nach Schädel-Hirntrauma o.ä. paßt nicht zu den von Ihnen in die Diskussion gebrachten Ziffern G30.3 und G30.4, da hiermit recht eindeutig die primär generalisierten Epilepsien (nicht gleichbedeutend mit dem Auftreten generalisierter Anfälle!) beschrieben sind. Ich kodiere sie unter G40.5 (=spezielle epileptische Syndrome), worunter auch andere symptomatische Epilepsien (Alkoholentzugsanfälle etc.) fallen.

    E. Dickmann

  • Hallo Herr Kleinschmidt,

    meine Antwort auf Ihre Frage nach der Kodierung symptomatischer Grand-Mal-Anfälle kommt spät und ist vielleicht bereits anderweitig beantwortet. Die ICD-Einteilung der Epilepsien stellt gewissermaßen eine Hybridlösung dar, ist jeweils zu Teilen an epileptischen Syndromen, an der Semiologie der Anfälle und nicht an der Ätiologie orientiert, spiegelt somit die "unfinished story" der Klassifizierung der Epilepsien wider.
    Die symptomatische Epilepsie mit Grands Maux nach Schädel-Hirntrauma o.ä. paßt nicht zu den von Ihnen in die Diskussion gebrachten Ziffern G30.3 und G30.4, da hiermit recht eindeutig die primär generalisierten Epilepsien (nicht gleichbedeutend mit dem Auftreten generalisierter Anfälle!) beschrieben sind. Ich kodiere sie unter G40.5 (=spezielle epileptische Syndrome), worunter auch andere symptomatische Epilepsien (Alkoholentzugsanfälle etc.) fallen.

    E. Dickmann

  • Lieber Herr Kleinschmidt,

    bzgl. Ihrer Frage der Epilepsie nach Hirninfarkt oder SHT gibt es meiner Ansicht nach schon eine (fast) eindeutige Antwort:
    Die Kodierung richtet sich nach der Art der Anfälle. Es handelt sich zunächst einmal um symptomatische Anfälle ("lokalisationsbezogene") Anfälle. Sind diese (häufigste Situation) fokal-motorisch oder fokal sensibel ohne oder mit Generalisierung muss die G40.1 verschlüsselt werden. (s. Definition mit Inkl. im Handbuch)
    Nach SHT mit Temporallappendefekten treten manchmal symptomatische, in der alten Nomenklatur "komplex fokal" genannte Anfälle auf. In diesem Fall kommt die G40.2 zur Anwendung.
    Sowohl die G40.1 und G40.2 kommen nach ICD 10 ausdrücklich bei symptomatischen Anfällen zur Anwendung.
    Da die G40.3 eine symptomatische Genese aber nicht explizit ausschließt, kann bei primär generalisierten symptomatischen Anfällen (deren Existenz bezweifelt werden kann) sicherlich auch G40.3 angewendet werden, aber im Grunde ist das nicht notwendig.

    Mit besten Grüßen
    Ihr Dr. K. Kessler