Versorgungsauftrag nicht vorhanden - keine Zahlung !

  • Hallo Herr Flöser!

    Ein sehr ähnlicher Fall wurde bereits von der Schiedsstelle für die Festsetzung der Pflegesätze in Rheinland-Pfalz entschieden (AZ 07/04 S). Hier hat die Schiedsstelle klar festgestellt, dass die Behandlung von Tuberkulosepatienten zum Versorgungsauftrag des Krankenhauses gehört. Dieses Haus ist vom Versorgungsauftrag durchaus mit dem Ihren vergleichbar. Die Schiedsstellenentscheidung steht zum Download im internen Bereich der Homepage der KG Rheinland-Pfalz bereit.

    Viele Grüße aus der Vorderpfalz.

    Gunter Greulich

  • Guten Morgen, Herr Greulich!

    Danke - der Tip war Gold wert. :sonne: Nun kann ich mich ja fröhlich ans Formulieren machen! Gestern hatte ich noch ein Telefonat mit der KGRP, wir sind hier auch einer Meinung:
    Versorgungsauftrag Innere, ausgewiesener Pneumologe am Hause, Schwerpunkt zugesagt...

    Nun - gehen wir\'s an! 8)

    Schönen Tag noch

    T. Flöser

  • Guten Morgen Forum,

    dieser Thread ist zwar schon etwas älter, aber ich habe eine aktuelle Frage:
    Wir sind ein Krankenhaus der Grundversorgung und haben eine Hauptabteilung Innere mit einem Kardiologen. Etwa 40 Schrittmacher pro Jahr werden bei uns inplantiert. Nun erfolgte bei einer Batterierschöpfung ein Aggregatwechsel Kardiowerter/Defibrilator der in die DRG F10Z führt.
    Die Kasse teilt uns mit das diese DRG nicht vereinbart wurde und nicht abgerechnet werden kann.

    Wie ist mittlerweile Sachstand in ähnlich gelagerten Fällen?

    Vielen Dank

    Kurt Mies

  • Guten Tag, Herr Mies!

    Ich sehe dies analog zu der von mir geschilderten Tbc-Problematik:
    Sie haben eine Internistische Fachabteilung, Sie haben einen Kardiologen? Sie führen Schrittmacher-Implantationen durch? Also: Abrechnen! Bei einem Aggregatwechsel eines \"normalen\" SM hätte die KK sich auch nicht gewehrt, nur weil dies ein Aggregat eines Kardioverter/Defi ist...

    Hier haben Sie sicher gute Chancen, Ihr Geld einzutreiben!

    Landstuhl, sonnig, spätsommerlich...

    T. Flöser

  • Hallo Herr Mies,

    ähnliches Problem bei Wundinfektion und V.A.C.-Therapie nach Herzchir. Eingriffen, welche in Hauttransplantations-DRG führten. Wir sind der Meinung , dass diese Therapie der chir. Nachsorge unseres KH-Profils entspricht und lassen nicht locker damit unsere erbrachten Leistungen auch vergütet werden.
    Z.Zt. sind wir bei der Klagevorbereitung, da die KK sich permanent weigert, diese DRG zu bezahlen und auf den Aspekt beruft, das diese DRG´s nicht verhandelt sind.
    Also lassen Sie nicht locker und beharren Sie auf die Zahlung der erbr. Leistung. Schon deshalb, weil Ihr Haus auch die Voraussetzungen dazu aufzuweisen hat.
    Viel Erfolg!!!

    Mit frdl. Grüßen
    [c=blue]Mikka[/c]

    :d_zwinker:
    Das Leben ist die Suche des Nichts aus dem Etwas.
    (Chr. Morgenstern)

  • Guten Abend,

    auf die Gefahr hin, als Vertreter eines großen Hauses mit viel Kardiologie und Herzchirurgie der Arroganz gescholten zu werden:

    Die inflationäre Leistungserbringung in Zusammenhang mit Defis hat auch so ihre Tücken. In der Tat ist das Einmessen von Defis und die Überwachung an gewisse Vorkenntnisse gebunden und setzt die Sicherstellung des Handlings, das sorgsame Follow-Up usw. voraus. Darüber hinaus ist ein einfacher Aggregatwechsel in erster Näherung vielleicht sicher nicht so spannend - erst einmal. Allerdings kann es immer vorkommen, daß es zu einem Bruch von Sonden kommt, die Sonden neu implantiert und komplett neu eingemessen werden müssen, die Impedanz sich ändert, die Patienten ein komplett anderes System erhalten müssen, sich die Verhältnisse am Endo-Myocard ändern und postoperativ noch eine Reihe von Dingen mehr zu erledigen sind als es bei einem einfachen Reifenwechsel Marke DDD der Fall wäre.

    Ich habe weiter oben im Thread schon geäußert, daß ich eine Einschränkung der Leistung über den Abrechnungskatalog nicht gutheiße, wie die meisten von Ihnen auch. Ähnlich wie bei der Tuberkulose ist man allerdings ärztlich verpflichtet (das galt auch schon in der Ära vor den DRG\'s, eigentlich auch schon zu Zeiten von Hippokrates), nur das zu tun, was man nach Abwägung aller Aspekte auch im Sinne des Patienten realistisch leisten kann. Sonst schiebt man vielleicht neue Varianten der Mindestmengen-Diskussion mit an, ohne es eigentlich zu wollen.

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein

  • Guten Tag,

    Problem: 2 Jahre nach Rechnungstellung kommt ein KK-Schreiben mit der Information dass die KK unsere Rechnung korrigiert hat, und den gekürzten Betrag zur Zahlung angewiesen hat! (ohne Vorwarnung oder Nachfrage)

    Grund: OPS 1-941.0 "entspricht nicht unserem Versorgungsauftrag"?! (wir haben große Abteilung für Onkologie/Hämatologie und eigene Palliativmedizin); Auf Nachfrage stünde der OPS nicht in den Verhandlungsunterlagen 2016?

    Meine Frage: stehen da immer alle OPS drin die man nur dann abrechnen darf? und muss man eine Diagnostik-OPS (wir müssen ja die Leukämie erstmal diagnostizieren vor Behandlung) überhaupt verhandeln? gibt ja kein ZE sondern triggert nur die DRG in diesem Fall höher. Ich kann das gar nicht glauben, dass die Kassen das so handhaben dürfen.

    MfG

    rokka

  • Guten Tag,

    einzelne Spieler versuchen immer wieder, nicht konkret in den Budget-Unterlagen beschriebene Inhalte abzuweisen, da sie "nicht verhandelt" seien.

    Diese Argumentation ist unsinnig, da einzelne Inhalte z.T. nicht vehandelbar sind, Leistungen vereinzelt auftreten können und die Budgetverhandlungen u. zahlreichen U. retrospektiv erfolgen.

    Insofern steht den KTR eine Abweisung aus diesem Grund nicht zu. Zum Thema Versorgungsauftrag s.a. den vorangegangenen Beitrag,, allerdings mag die WBO nur teilweise deckungsgleich mit den Inhalten einzelner OPS sein. Entscheidend ist die fachlich -inhaltliche Frage.

    Zudem können gruppierungsrelevante OP auftreten, die in eine MDC außerhalb des Versorgungsauftrages führen.

    (Bsp: DRG aus dem gyn-Formenkreis bei Notfall-OP oder Zufallsbefunden)

    Fazit: Aberkennung nicht akzeptieren.

    Gruß

    merguet

  • Hallo Rokka,

    Hat die Kasse ( oder Sie?) vielleicht einen Zahlendreher drin? Den Kode 1-940 können ja wirklich nur kinderonkologische Kliniken erbringen, und deren Zulassung ist tatsächlich limitiert.

    Ist nur so eine Idee von mir.

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Moin Herr Breitmeier,

    mit dem Kode 1-940 haben Sie recht aber Rokka hat den OPS 1-941.0 "Komplexe Diagnostik ohne HLA-Typisierung" angegeben. Wenn die genannten Mindestmerkmale erfüllt sind würde ich auch auf jeden Fall der KK widersprechen. Die Begründung ist ja an den Haaren herbeigezogen.

    MFG

    MedCo_Smutje