Natürlich setzen sich die chirurgischen Fachgesellschaften für eine sachgerechte Lösung ein, dies im Rahmen des strukturierten Dialogs zwischen Ärztekammer, AWMF, InEK und Selbstverwaltung. Leider sind vorher schon unkoordinierte Aktivitäten angelaufen, die uns jetzt den optionalen Kode 8-190.0 im erweiterten OPS beschert haben. Es entspricht dem Prinzip der monokausalen OPS-Kodierung, dass dieser Kode alle Komponenten der Behandlung umfasst, also die Weichtteildeckung z.B. mittels Polyuretanschwamm, die Versiegelung und die Sogbehandlung. Damit ist eine aufwendige teure Prozedur, die sogar Anästhesie erforderlich macht, nicht im §301-Datensatz und im Gruppierungsprozess repräsentiert, während "antiseptische Feuchtverbände" und Hydrokolloidverbände im amtlichen Teil stehen. Die Fachgesellschaften hatten vor der Veröffentlichung der neuen Klassifikationen keine Gelegenheit zur Stellungnahme, wir werden für die Nächste Version entsprechende Vorschläge einreichen.
Dr. Rolf Bartkowski
Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
DGCH, Berlin