Vakuumversiegelung

  • Natürlich setzen sich die chirurgischen Fachgesellschaften für eine sachgerechte Lösung ein, dies im Rahmen des strukturierten Dialogs zwischen Ärztekammer, AWMF, InEK und Selbstverwaltung. Leider sind vorher schon unkoordinierte Aktivitäten angelaufen, die uns jetzt den optionalen Kode 8-190.0 im erweiterten OPS beschert haben. Es entspricht dem Prinzip der monokausalen OPS-Kodierung, dass dieser Kode alle Komponenten der Behandlung umfasst, also die Weichtteildeckung z.B. mittels Polyuretanschwamm, die Versiegelung und die Sogbehandlung. Damit ist eine aufwendige teure Prozedur, die sogar Anästhesie erforderlich macht, nicht im §301-Datensatz und im Gruppierungsprozess repräsentiert, während "antiseptische Feuchtverbände" und Hydrokolloidverbände im amtlichen Teil stehen. Die Fachgesellschaften hatten vor der Veröffentlichung der neuen Klassifikationen keine Gelegenheit zur Stellungnahme, wir werden für die Nächste Version entsprechende Vorschläge einreichen.


    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    DGCH, Berlin

    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    Berlin

  • Guten Tag,
    nochmals eine Frage zur \"temporären Weichteildeckung\".
    Kann die temporäre Deckung mit einem \"Vacuseal Schwamm\" mit 5916.7 bei 10x10 cm Größe kodiert werden ?
    Oder trifft hier das Statement von Dr. Bartkowski(Polyurthanschwamm)zu?

    Vielen Dank

    Ihr

    Kurt Mies

  • Hallo Forum
    Da schau ich mal nach was es schon an Beiträgen zur Vakuumversiegelung gibt, finde auch ne Menge, hilft mir aber alles nicht weiter . Wir haben bei uns eine SH#, mit infizierter TEP im Anschluss, alles ganz Schwierig lange Behandlungsdauer Vakuumversiegelung und alles was dazugehört. Leider haben wir hier dank unseres KIS keinen optionalen Katalog, also auch keinen 8-190.0 Code (selbst wenn er nicht zur Definition verwendet würde). Was wir hier haben sind ein unglücklicher Arzt und ein unglücklicher Med-Controler (ich) die nicht wissen mit welchem Code wir die Vakuumversiegelung verschlüsseln sollen.
    Hilfe!!!!!!
    Jens Nabring

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    wenn Sie den optionalen Katalog nicht eingespielt haben, können Sie keinen das Verfahren direkt beschreibenden Kode angeben. Wie Sie bereits selber festgestellt haben, würde dieser auch keine DRG-Zuordnung beeinflussen.
    Was Ihnen dann noch bleibt, ist z.B. Wunddebridement zu kodieren.

  • Guten Tag,

    nanu? Ein so schönes und bedeutendes Haus hat keinen optionalen Katalog? :biggrin:

    Also wir nehmen immer die 8-190.0 :d_zwinker: und für die nicht so komfortabel ausgestatteten Kollegen empfiehlt sich vielleicht die 8-191.y, oder spricht da inhaltlich etwas gegen? :d_gutefrage:

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Sander,

    ich glaube, hier kommt es wieder darauf an, ob man dagegen sprechen will oder eben nicht.

    Was dagegen spricht: Es gibt ja nun mal den Kode für die Vakuumversiegelung (halt optional) und der ist 8-190.0 und nicht 8-191.y.
    Abgesehen davon ist dieser nur 1 x pro Aufenthalt zu kodieren. Womit bei mehreren Versiegelungen (ja wohl meist im OP mit den dazugehörigen administrativen Erhebungen: OP-Diagnose, OPS,...) nicht darstellbar sind. Eine Differenzierung, dass hier immer die Vakuumversiegelung gemeint ist, ist nur möglich, wenn dieser Kode dann hausintern auch nur hierfür verwendet wird. Die Anzahl wäre, wie erwähnt, nur über die Einzelkodierung bei jeder Erbringung darstellbar. Da aber nur 1 x der Kode übermittelt werden darf, sind alle > 1 im DRG-Datensatz zu eliminieren.

    Anders argumentiert:
    Der 8-191.y ist inhaltlich mit der Vakuumversiegelung getroffen und es gibt ja auch Mapping-Tabellen Optional --> Amtlich. Den DRGs tut er auch nicht weh.

    Also, jeder wie er will.( ? )

    Ich persönlich lasse nur die operativen Schritte kodieren, z.B. das Debridement.

  • Hallo zusammen,

    wir hatten in unserem Ohr-Biß den optionalen Katalog hinterlegt und konnten trotzdem nicht daraus codieren. Ursache war das geltende Startdatum 01.01.4000 (!!!).
    Meine Anfrage an unsere EDV-Spezialisten, ob das Datum nicht 1996 Jahre zurück verlegt werden könnte, wurde beantwortet mit: Nein, wir können es nicht auf 01.01.1996 setzen. (!!!)
    Z.Z. ist der Katalog wieder nicht hinterlegt. Ich bin gespannt, wie lange dieses Jahr noch ist (183, 182, Wochenende, 180, 179 Tage)
    Viel Spaß weiterhin!

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

    • Offizieller Beitrag

    Zur Info, ab 2005 (amtlicher Katalog):

    5-916 Temporäre Weichteildeckung
    5-916.a Anlage oder Wechsel eines Systems zur Vakuumversiegelung
    Exkl.: Anlage oder Wechsel eines Systems zur Vakuumversiegelung ohne Operationsbedingungen und Anästhesie (8-190.1 ff.)
    Hinw.: Die Angabe dieses Kodes ist an die Durchführung unter Operationsbedingungen mit Anästhesie gebunden
    Die alleinige Entfernung ist als Wunddebridement zu
    verschlüsseln (5-850 ff., 5-869.1 ff., 5-893 ff.)

    .a0 An Haut und Unterhaut
    .a1 Tiefreichend, an Knochen und Gelenken der Extremitäten
    .a2 Tiefreichend, an Thorax, Mediastinum und Sternum
    Inkl.: Vakuumversiegelung nach Herzoperation
    .a3 Am offenen Abdomen
    Exkl.: Anlage eines Laparostomas (5-541.4)
    .ax Sonstige
    Inkl.: Retroperitoneum

    8-19 Verbände
    8-190 Spezielle Verbandstechniken
    Hinw.: Ein Kode aus diesem Bereich ist nur einmal pro stationärem Aufenthalt anzugeben
    8-190.1 Kontinuierliche Sogbehandlung bei einer Vakuumversiegelung
    Inkl.: Anlage oder Wechsel eines Systems zur Vakuumversiegelung ohne Operationsbedingungen und Anästhesie
    Wechsel des Sogsystems
    Hinw.: Die operative Anlage oder der Wechsel des Vakuum-
    Versiegelungssystems ist gesondert zu kodieren (5-916.a ff.)

    .10 Bis 7 Tage
    .11 8 bis 14 Tage
    .12 15 bis 21 Tage

  • Mit diesen Kodes ist das DIMDI weitgehend unseren abgestimmten Vorschlägen gefolgt, nun ist es Sache des InEK, für eine sachgerechte Vergütung und entsprechende Einarbeitung in den Grouper-Algorithmus zu sorgen.

    MfG

    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    Berlin