Hallo Forum,
wie sind Eure Erfahrungen mit den Anforderungen der Krankenkassen ei der Üerschreitung der OGVD?
Gemäß Ziffer 1.2.3 der Anlage 5 zur § 301-Vereinbarung ist auf Verlangen der KK eine medizinische Begründung zu übermitteln, falls die voraussichtliche Dauer der Krankenhausbehandlung üerschritten wird.
Es gibt mit den KK immer wieder Streit über Form und Inhalt dieser Begründungen. Es kann von den Krankenhäusern nach meinem Dafürhalten doch nur eine recht knappe Begründung verlangt werden. Wenn die KK richtig in die Prüfung einsteigen will, muss sie den Weg über § 275 SGB wählen, oder sehe ich das falsch?
Würde mich sehr über feedback freuen, wie das bei anderen gehandhabt wird.
Attorney