Zitat
Original von Miller:
und wenn der Anspruch auf Prüfung
nicht besteht, weshalb muss darauf eingegangen werden. Ich denke eher an
eine Abweisung mit dem Hinweis der lange überzogenen Frist. :augenroll:Grüße
Wolfgang Miller
Guten Morgen Hr. Miller,
genau diese Frage haben wir auch gestellt. Zum damaligen Zeitpunkt, 03/05, gab es wohl noch keine Urteile zu dieser Frage auf die man hätte verweisen können. Durch die Bereitstellung der Unterlagen, trotz Fristverletzung, sollte der \"Gute Wille :biggrin:\" demonstriert werden.
Als Bezug wurde der § 275 SGB V genannt, habe hierzu zwar Kopien aber alle
Verweise auf Fristen sind Randnotizen.
Gruß Guido