Hallo Forum,
unsere Dermatologen erbringen als ambulante OP Leistungen, die auf einmal im neuen Katalog nicht mehr drin sind,
z.B. die Exzisionen an Kopf und Händen 5-894.10 sowie .14 und .19, weiterhin die Dehnungsplastik 5-903.0x und die Lappenplastik 5-905.x.
Diese OPSe sind nicht mehr im AOP, aber ich kann und will den Schluss nicht daraus ziehen, dass diese Leistungen nun aus dem Krankenhausbereich heraus gedrängt werden sollen (sprich in den ambulant niedergelassenen Bereich).
Dasselbe gibt auch für das Stripping der V. saphena parva.
Wie gehen andere KH mit diesem Thema um ?
Und überhaupt [Ärger ein] es gibt dich genug Funktionärsbürokraten, warum haben die nicht rechtzeitig kommuniziert ??? [Ärger aus] !!!
CB