Neue Form der Argumentation

  • Hallo Forum-Mitglieder und -leser,

    bei unserem Geschäftsführer ist eine neue Art der Argumentation eingetroffen. (Ohne alle KK-Angestellten über einen Kamm zuscheren, spricht die Art und Weise der Argumentation von Unkenntnis.)
    Mehre Fälle eines minimalinvasiven-Verfahrens am Rücken - druchgeführt von Unfallchirurgen – werden von der KK mit folgender Begründung angezweifelt und bis zur Klärung (Gegendarstellung/ Stellungnahme bzw. Schulung von KK-Mitarbeitern in Sachen §§ :d_neinnein: ) nicht gezahlt.

    Fragen nach dem OPS-Kode sowie dem Fall, dass die Leistungen in einem Haus der Regelversorgung erbracht werden und ob es sich um ein Standard-Verfahren handle ist man gewohnt. Aber, dass jetzt angemahnt wird, dass Unfallchirurgen und nicht Orthopäden am Rücken operieren ist mir neu. Auch ob es sich um eine Weiterentwicklung eines Verfahrens handle und welches Patientenklientel behandelt wird kannte ich noch nicht. :sterne:

    Wie argumentiert man hier…??? :d_gutefrage:

    MfG

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Scholze,

    warum nennen Sie denn nicht mal das Kind beim Namen ( Kyphoplastie? )? Inhaltlich gehört es ja wohl zu diesem Thema und man hätte es da weiterführen können. Bei uns macht das die UC und NCH. Warum es eine Beschränkung geben sollte, ist mir nicht klar und kenne auch keine Regel/Vorgabe, die das fordert.

    Die Kasse soll dies doch bitte belegen, ich lerne dann auch gerne dazu.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von kscholze:
    Aber, dass jetzt angemahnt wird, dass Unfallchirurgen und nicht Orthopäden am Rücken operieren ist mir neu. Wie argumentiert man hier…???


    Guten Abend,


    siehe auch:

    http://www.bundesaerztekammer.de/30/Weiterbildu…/MWBOB/065.html


    „6.5 Facharzt / Fachärztin für Orthopädie und Unfallchirurgie (Orthopäde und Unfallchirurg / Orthopädin und Unfallchirurgin

    Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:
    - operative Eingriffe einschließlich Notfalleingriffe an
    Körperhöhlen,

    - Wirbelsäule,

    - Schulter/Oberarm/Ellbogen, Unterarm/Hand, Becken, Hüftgelenk, Oberschenkel, Kniegelenk, Unterschenkel, Sprunggelenk, Fuß“


    Ob Unfallchirurg oder Orthopäde ist nicht mehr wesentlich, entscheidend ist, dass auch ein Versorgungsauftrag besteht.


    Gruß

    E Rembs