Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich bin nochmal über eine Unstimmigkeit gestoßen, die ich mir nicht erklären kann. Gehe ich richtig davon aus, dass Wahlleistungen auch zukünftig von den Patienten bzw. deren Kassen übernommen werden müssen, d.h. neben der DRG-Pauschale vergütet werden?
Dann erscheint es für mich seltsam, dass Wahlleistungen in der DRG-Kalkulation nicht ausgegliedert werden müssen. Denn auf S. 30 Kalkulationshandbuch V2.0 heißt es:
\"Kosten für Wahlleistungen werden im Kalkulationsschema wie DRGrelevante Kosten behandelt. Eine Ausgliederung der Kosten für Wahlleistungen ist damit nicht erforderlich.\"
Dann würden die Leistungen doch im Durchschnitt doppelt vergütet, oder nicht?
Insb. über eine Antwort ob meine Annahme bzgl. der Wahlleistungen richtig ist freue ich mich.
Viele Grüße
Gregor Meyer