Behandlung von Wahleistungen

  • Hallo liebe Forumsmitglieder,

    ich bin nochmal über eine Unstimmigkeit gestoßen, die ich mir nicht erklären kann. Gehe ich richtig davon aus, dass Wahlleistungen auch zukünftig von den Patienten bzw. deren Kassen übernommen werden müssen, d.h. neben der DRG-Pauschale vergütet werden?

    Dann erscheint es für mich seltsam, dass Wahlleistungen in der DRG-Kalkulation nicht ausgegliedert werden müssen. Denn auf S. 30 Kalkulationshandbuch V2.0 heißt es:

    \"Kosten für Wahlleistungen werden im Kalkulationsschema wie DRGrelevante Kosten behandelt. Eine Ausgliederung der Kosten für Wahlleistungen ist damit nicht erforderlich.\"

    Dann würden die Leistungen doch im Durchschnitt doppelt vergütet, oder nicht?

    Insb. über eine Antwort ob meine Annahme bzgl. der Wahlleistungen richtig ist freue ich mich.

    Viele Grüße
    Gregor Meyer

  • In Grunde genommen haben Sie recht.
    Jedoch wird der Inhalt und Umfang der Wahlleistungen, d.h. es gibt nur eine grobe Unterteilung in wahlärztliche und nichtärztliche Leistungen, vom Gesetzgeber nicht exakt festgelegt.

    Zusammenfasend: Manche Krankenhäuser profitieren doppelt davon, andere nicht.

    Viele Grüße

  • Hallo Hr. Meyer,

    ich würde das so sehen, für dei Wahlleistungen, welche das Krankenhaus vergütet bekommt (neben der DRG) kommt ja im wesentlichen lediglich die 1- und 2-Bettzimmer in Frage.

    Hiermit wird aber lediglich ein, nennen wir es mal \"Mehrkomfort\" den der Wahlleistugnspatient gegenüber dem \"Nichtwahlleistungspatient\" hat, vergütet. Dem Krankenhaus entstehen hierdurch eingentlich auch keine wesentlichen Mehraufwendungen (mit Aussnahme der Investitionskosten, aber diese sind ohnehin nicht DRG relevant.

    Als zweite Wahlleistungsoption des Patienten würde ich ausserdem nur noch die Wahlleistung \"Chefarzt\" ansehen, auch diese Verursacht für das KH zunäcsht keine Mehrkosten.

    Grüsse

    J. Raddatz

  • Guten Tag Herr Raddatz,

    Ihr Argument, dass einem Krankenhaus keine wesentlichen Mehraufwendungen für Wahlleistungspatienten entstehen, ist hoffentlich kein \"Wasser auf die Mühlen\" der PKV. Der PKV-Verband prüft ja mehr oder minder reglhaft die Angemessenheit der Zimmerzuschläge und den \"Mehrkomfort\" gegenüber dem sogenannten Regelleistungspatienten. Sicher spielen dabei insbesondere Investitionskostenbestandteile eine zentrale Rolle; aber auch höhere Betriebskosten (Lebensmittelaufwand, Energiekosten, Personaleinsatz) begründen die Zimnmerzuschläge.

    Gruß

    Der Systemlernende