G60B Kurzliegerabschlag?

  • Hallo allerseits,

    gemäß Katalogdefinition gilt die DRG G60B \"Bösartige Neubildung der Verdauungsorgane\" sowohl für Fälle von einem Belegungstag als auch für andere ohne besonders schwere CC.

    Abgesehen von der inhaltlichen Fragwürdigkeit einer derartigen Definition stellt sich mir die Frage, weshalb dann bei einer DRG, die für einen Belegungstag definiert ist, ein Abschlag vorgenommen wird, wenn der Patient tatsächlich nur einen Tag im Krankenhaus war. :sterne:

    Für erhellende Hinweise in dieser Angelegenheit wäre ich sehr dankbar.

    Gruß
    K.

  • Hallo kassandra,

    der Abschlag gilt bei dieser Anforderungs-Mix-DRG für den alternativen Teil der Bedingung (ohne besonders schwere CC.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. Duck

  • Zitat


    Original von D. Duck:
    Hallo kassandra,

    der Abschlag gilt bei dieser Anforderungs-Mix-DRG für den alternativen Teil der Bedingung (ohne besonders schwere CC.

    Hallo D. Duck,

    das verstehe ich nicht ganz. Wer unterscheidet das und wie? Wenn in einem Abrechnungssystem die UGVD mit 1 eingetragen ist, wird IMMER der Abschlag gebildet. Ansonsten müßte 0 hinterlegt werden, oder? :(

    Beste Grüße
    K.

  • Zitat


    Original von kassandra:
    [ Wer unterscheidet das und wie? Wenn in einem Abrechnungssystem die UGVD mit 1 eingetragen ist, wird IMMER der Abschlag gebildet. Ansonsten müßte 0 hinterlegt werden, oder? :(


    Hallo Kassandra,

    Antwort 1: Das unterscheidet der Grouper anhand des Gruppierlogik.
    In ungefähr so:
    HD passend zur Basis DRG, Fall in dieses Körbchen.
    Mehr als ein Belegungstag und äußerst schwere CC, Unterkörbchen G60A, ggfs Abschläge UGVD.
    Mehr als ein Belegungstag, keine äußerst schweren CC, Unterkörbchen G60B, ggfs Abschläge bei Belegungstagen unter
    2.
    Zur Erinnerung (Antwort 2): UGVD= Erster Tag mit Abschlag plus 1. DRGs die auschließlich 1 Belegungstags DRG sind (z. B. B70D) haben tatsächlich keine UGVD.
    Ein Belegungstag:Unterkörbchen G60B (und Abschlag, zumindest bei meinem Gruppierexpoeriment).
    Auch für mich neu: Bei solchen Misch-DRGs, in denen ein Teil der Alternativ-Bedingung der ein Belegungstag darstellt, erfolgt ein Abschlg bei eben diesem Belegungstag.

    Das legt das InEK fest.

    Alles klar? Zum Nachvollziehen solcher Prozesse eignet sich das Definitionshandbuch. Diese Logik habe ich aber selber konstruiert, deshalb bitte nicht festnageln

    Mit freundlichen Grüßen

    D. Duck

  • Hallo D. Duck,

    danke für die Hinweise. Den Gruppierungsablauf hatte ich auch schon im Definitionshandbuch nachgeschaut.

    Dennoch: Ist es nicht widersinnig bis hirnrissig, eine DRG auf einen Belegungstag zu definieren und dann dennoch einen Kurzliegrabschlag vorzunehmen, wenn dieser Belegungstag erbracht wird? Somit erweist sich ja auch das angegebene Fallgewicht als reine Makulatur, da es ja so gut wie nie erreicht wird. :d_neinnein:

    Beste Grüße
    K.

  • Hallo Kassandra,

    das Relativgewicht für die Abschläge uGVD ist m.E. nicht nur Makulatur, den die Beschreibung der G60B lautet \"Bösartige Neubildung der Verdauungsorgane, ein Belgeungstag oder ohne äußerst schwere CC\". Gedanklicher Stolperstein ist das Wörtchen \"oder\" in der Beschreibung. Für die \"oder\"-Fälle (die ohne schweren CC, die mit CC landen eh in der G60A) zieht die Abschlagsregelung für Kurzlieger; hier sind die Belegungstage nicht relevant. Bei den Fällen mit schweren CC und einem Belegungstag landen Sie wieder in G60B (Achtung: auch hier auf das Wörtchen \"oder\" achten), bei mehr als 2 Belegungstagen wiederum in der G60A. Somit macht das Ganze dann doch wieder etwas Sinn.

    Es sendet einen herzlichen Gruss aus dem sonnigen Düsseldorf
    die nebendiagnose

  • Zitat


    Original von nebendiagnose:
    Hallo Kassandra,

    das Relativgewicht für die Abschläge uGVD ist m.E. nicht nur Makulatur, den die Beschreibung der G60B lautet \"Bösartige Neubildung der Verdauungsorgane, ein Belgeungstag oder ohne äußerst schwere CC\". Gedanklicher Stolperstein ist das Wörtchen \"oder\" in der Beschreibung. Für die \"oder\"-Fälle (die ohne schweren CC, die mit CC landen eh in der G60A) zieht die Abschlagsregelung für Kurzlieger; hier sind die Belegungstage nicht relevant. Bei den Fällen mit schweren CC und einem Belegungstag landen Sie wieder in G60B (Achtung: auch hier auf das Wörtchen \"oder\" achten), bei mehr als 2 Belegungstagen wiederum in der G60A. Somit macht das Ganze dann doch wieder etwas Sinn.

    Es sendet einen herzlichen Gruss aus dem sonnigen Düsseldorf
    die nebendiagnose

    Hallo Nebendiagnose,

    das ist leider keine Erklärung für das Phänomen, daß ich bei einem Belegungstag IMMER einen Kurzliegerabschlag in Kauf nehmen muß (und zwar völlig gleichgültig, ob mit schweren CC oder ohne)!

    Der \"gedankliche Stolperstein\" dürfte also eher beim INEK liegen, da es keine Möglichkeit gibt, einen Belegungstag OHNE Kurzliegerabschlag abzurechnen. :noo:

    Beste Grüße

    K.

  • Hallo Kassandra,

    das Leben ist ungerecht .. und das InEK manchmal auch. Da bin ich wohl selbst auch ein wenig an diesen Stolperstein hängen geblieben. :sterne: Nichts für ungut.

    Herzlichen Gruss
    nebendiagnose

  • Hallo zusammen,

    bei diesen DRGs handelt es sich um sogenannte Implizite Ein-Tages-DRGs.
    Im Fallpauschalenkatalog 2005 gibt es insgesamt 240 solcher DRGs, zu denen halt auch die G60B zählt.

    Es handelt sich um DRGs, deren UGVD 2 Tage beträgt. Damit wird bei einem Belegungstag ein Abschlag fällig. Diese Abschläge wurden, abweichend vom üblichen Verfahren, gesondert kalkuliert und führen zu einer starken Verbilligung der Fallpauschale

    Bei vielen dieser DRGs ist im Katalog nach §115b eine optionale stationäre oder ambulante Leistungserbringung vorgesehen, so dass diese zwar stationär erbracht werden können, aber bei einer VWD von 1 Tag hohe Abschläge fällig sind.

    Lieben Gruß

    J. Busse

    Lieben Gruß aus dem Bergischen Land

    Jennifer Busse