Hallo Forum,
bekomme gerade von der AOK ein Schreiben auf den Tisch, in dem sie eine ger. Frühreha (8-550.1/2) nicht verschlüsselt haben möchten. Der Patient kam nach 20 Tagen Aufenthalt in einer neurologischen Abteilung in einem anderen Haus, zu uns und bekam hier eine ger. Komplexbehandlung. Argumentiert wird mit einer Veröffentlichung (27. Okt. 2004) von Abgrenzungskriterien, die das BMGS in Abstimmung mit den Bundesländern erstellt hat. Kann mir da jemand helfen. :d_gutefrage:
Dank im voraus
H. Harms