Wann ist geriatrische Frühreha möglich?

  • Hallo Forum,

    bekomme gerade von der AOK ein Schreiben auf den Tisch, in dem sie eine ger. Frühreha (8-550.1/2) nicht verschlüsselt haben möchten. Der Patient kam nach 20 Tagen Aufenthalt in einer neurologischen Abteilung in einem anderen Haus, zu uns und bekam hier eine ger. Komplexbehandlung. Argumentiert wird mit einer Veröffentlichung (27. Okt. 2004) von Abgrenzungskriterien, die das BMGS in Abstimmung mit den Bundesländern erstellt hat. Kann mir da jemand helfen. :d_gutefrage:

    Dank im voraus

    H. Harms

  • Guten Morgen Herr Harms,

    davon habe ich persönlich noch nichts gehört. Lassen Sie sich diese Abgrenzungskriterein von der AOK doch mal zu schicken und lassen Sie uns dann daran teilhaben.

    Bis jetzt hatten wir mit der 8-550.* nur in 2004 Probleme mit der AOK. Hier ging es bzw. geht es immernoch um einen Streit über Belegungstage vs. Behandlungstage.

    Gruß

    S. Lindenau

  • Guten Tag Herr Harms,

    bei dem von der AOK genannten Papier handelt es sich um ein Schreiben des BMGS (unterzeichnet von Herrn Tuschen !) an die Vertragsparteien auf Bundesebene (DKG, AOK-BV, VdAK etc.) vom 27.10.2004.

    In der \"Anmoderation\" heißt es dort u.a.: \"Die Abbildung der Frührehabilitation im neuen Entgeltsystem wird durch ein uneinheitliches Bergriffsverständnis und eine unterschiedliche landesrechtliche Zuordnung dieser Leistungen erschwert. Vor diesem Hintergrund hat das BMGS seine Auffassung zur Abgrenzung der Bereiche Frühmobilisation, Frührehabilitation und Rehabilitation mit den Ländern abgestimmt.\"

    Es folgt eine Anlage, deren Überschrift lautet: \"Abgrenzung der Bereiche Frühmobilisation, Frührehabilitation und Rehabiliattion.\"

    Die Position der AOK, den OPS 8-550.1/2 nicht zur verwenden, kann ich aus dieser Anlage nicht ableiten. Das mag an mir liegen; insofern sollte die AOK schon ihre Interpretation offen legen, die dann sicherlich viele Forumsteilnehmer interessieren könnte.

    Leider habe ich das Papier des BMGS nicht in Dateiform.

    Gruß

    Der Systemlernende

  • Guten Morgen Systemlernender,

    danke für Ihren Beitrag. So bald ich etwas aussagekräftiges höre werde ich es dem Forum zur Verfügung stellen. Doch noch mal zur Klärung.
    Die AOK akzeptier natürlich die OPS 8-550.1, doch momentan nur, wenn der Patient akut im eingenen Haus behandelt wurde. Nach meinem Gespräch mit dem Sachbearbeiter war die Situation noch unklarer. Er handelte auf allg. Richlinie, konnte aber nicht sagen auf welche genaue Grundlage sich diese Richlinie bezieht. Wollte jetzt erst mal seinen Vorgesetzten fragen. :lach:

    Gruß

    H. Harms

  • Zitat


    Original von H-Harms:
    Guten Morgen Systemlernender,

    danke für Ihren Beitrag. So bald ich etwas aussagekräftiges höre werde ich es dem Forum zur Verfügung stellen. Doch noch mal zur Klärung.
    Die AOK akzeptier natürlich die OPS 8-550.1, doch momentan nur, wenn der Patient akut im eingenen Haus behandelt wurde. Nach meinem Gespräch mit dem Sachbearbeiter war die Situation noch unklarer. Er handelte auf allg. Richlinie, konnte aber nicht sagen auf welche genaue Grundlage sich diese Richlinie bezieht. Wollte jetzt erst mal seinen Vorgesetzten fragen. :lach:


    Ist zwar schon älter, aber ich glaube, das ist das Ding, oder?

    http://www.dkgev.de/pdf/556.pdf

    [arial]MfG

    [c=blue]Leisure 17[/c][/arial]

  • Hallo,

    dazu gibt es dann noch ein Schreiben vom 08.02.2006 mit im Prinzip gleichem (erläuterndem) Inhalt.
    Darin wird noch einmal klargestellt, dass aus der Sicht des BMG Frührehabilitation nur bei gleichzeitiger akutstationärer Behandlungsbedürftigkeit erbracht werden darf.
    (sonst ist es keine Früh-. sondern \"nur normale\" Reha)

    Wenn die AOK das in diesem Fall so interpretiert, dass auch die primäre Akutbehandlung im gleichen Haus erfolgen muss, kann ich ihr allerdings auch nicht folgen.

    Gruß und schönes Wochenende, J. Helling