Kodierung von PTCA und Stent

  • Hallo Forum !
    Heute eine Kodierfrage, die auch Auswirkung auf die heutige Abrechnung hat:
    Der Fall:
    Zunächst Durchführung eines Linksherzkatheters, an einem anderen Tag Durchführung einer PTCA (hier noch zusätzlich mit Stent).
    Für den zweiten Eingriff wurden folgende OPS kodiert:
    8-837.00 (Coro)
    8-837.01 (PTCA)
    8-837.30 (STENT)
    Wir haben SE 21.01 und 20.02 abgerechnet, so wie es auch das BSG-Urteil vom Februar vorsieht.
    Der MDK Münster kippt nun das SE 20.02 für die Dilatation mit folgender Argumentation:
    Als Hauptleistung unter Kostengesichtspunkten sein der OPS 8-837.30 zu kodieren, da eine PTCA Voraussetzung dafür sei. Daher dürfte nur Monokausal verschlüsselt werden. Der OPS 8-837.30 steht natürlich nicht in der SE-Definition 20.02 also auch keine SE-Abrechnung. Ich sehe aber beide Schlüssel für korrekt kodiert an. Weder in den DKR noch im OPS habe ich etwas gefunden, das genau regelt, dass zur Kodierung des Stents die PTCA nicht zusätzlich kodiert werden soll. Gegenargument des MDK: Bei OP wird ja auch keine Anästhesie kodiert !
    Wer sieht den Schlüssel für Dilatation auch im OPS für Stent ?
    Für mich ist dieser Kode als Zusatzcode zu verstehen ähnlich dem Zugang bei Nevern/Wirbelsäulen OP. Oder sehe ich das falsch ?
    Aussage des MDK-Kollegen: Wenn wir nur dilatiert hätten, wäre das SE 20.02 keine Diskussion gewesen, aber so sollten wir die teurere Prozedur(Stenten) über einen höheren Abteilungssatz geltend machen. Der Stent sei im SE 20.02 nicht mit einkalkuliert.
    So bleiben wir auf der zusätzlichen Coro, PTCA und Stent-Kosten sitzen, weil mal wieder die Pflegesatzverordung und die Änderungen des ICPM nicht konform sind. Im Umkehrschluß heißt das ja, man müßte den Kardiologen empfehlen nicht mehr zu stenten oder zumindest den Stent nicht mehr zu kodieren ,damit man mehr Geld bekommt !
    Aber das kann es doch wohl nicht sein !!
    Ich werde unserem Geschäftführer einen Widerspruch vorschlagen und Suche noch nach Argumenten ?
    Hat jemand einen ähnlichen Fall mit einem anderen MDK erlebt ?

    MfG

    Jörg Gust
    (orth. Assistenzarzt, Ex-Med.Controller)

  • Ja, eigentümlich. Die Koro sollte wohl aus 1-275 kommen...

    Tatsächlich wird der Stent nicht aus dem Sonderentgelt finanziert, sondern über den Pflegesatz. Zwar ist die PTCA immer im Stent mit drin, aber die 8-837.30 ist nicht im SE-Katalog für die Leistung 21.01 drin. Wir codieren sowohl PTCA als auch den Stent und haben bisher keine Probleme (zumindest habe ich von keinen gehört).

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    --
    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke
    Medizincontroller
    Abt. Kardiologie
    Herzzentrum Göttingen
    http://www.herzzentrum-goettingen.de

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo,

    ein durchschaubares Manöver des MDK (wegen des BGH-Urteils?).

    Wenn dies Schule macht, dann wird es bei Stents künftig immer Probleme geben.
    Also kann ich nur empfehlen sich zu wehren.
    Klar war die Stentimplantation noch nie in der SE-Definition, wurde aber jahrelang damit abgerechnet und sozusagen über die reinen Dilatationen und Coronarangios querfinanziert (bzw. eigentlich über den Pflegesatz, aber bei dem guten Kostendeckungsbeitrag der SE 21.02 und der kurzen Verweildauer real wohl eher über das SE).

    Vieleicht ist das ja auch die Aufforderung zur 'Verschlechterung' der Codierqualität, keine Stents kein Ärger....

    Gruß


    --
    Thomas Lückert
    Medizincontrolling
    Johanniter-Krankenhaus im Fläming

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin

  • Hallo Herr Gust,
    die Begründung für ihre richtige Abrechnung finden Sie im Handbuch zur Abrechnung von Fallpauschalen und Sonderentgelten (Springer-Verlag)(eigentlich ein "kassenorientiertes" Werk). Hier wird zitiert:
    "In einer Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit vom 12. Januar 1999 für eine Krankenkasse heißt es dazu: Die korrekte Verschlüsselung einer Ballondilatation mit Stenteinlage nach dem OPS-301, d.h. die Dokumentation beider OPS-Codes, begründet keinen Ausschluß für die Abrechnung dieser Leistungen mit einem Sondernegelt der Gruppe 20 und 21. Maßgeblicher Eingriff ist die Ballondilatation, für die auf Grund der derzeitigen Fassung des OPS-301 stets die Schlüsselnummer 8-837.0 anzugeben ist und zwar unabhängig davon, ob dabei ein Stent eingelegt wurde oder nicht. Das heißt, auch wenn im Rahmen einer Ballondilatation eine Stenteinlage erfolgt, wird die Gesamtleistung über ein Sonderentgelt abgerechnet.

    Wir erleben leider auch immer wieder, dass man im Laufe der Jahre über x-extra Regelungen und Stellungnahmen auf eine bestimmte Abrechnung kommt, die Anpassung der Schlüssel oder Entgeltkataloge aber nicht nachgezogen wird und dann, wenn man bereits vergessen hat, weshalb und wieso genauso abgerechnet wird, Kasse oder MDK kommt und wieder alles in Frage stellt. Solche "Irritationen" wären allerdings vermeidbar gewesen, wenn die Selbstverwaltung entweder im OPS-301 einen Hinweis angebracht hätte, dass Stent und Dilatation getrennt zu verschlüsseln sind, oder alternativ die Stent-Ziffer in die Sonderentgeltdefiniton aufgenommen worden wäre. Die Begründung des MDK's an sich ist an dieser Stelle ja auch nicht falsch. Ich ärgere mich allerdings regelmäßig über Aussagen zur Abrechnung, weil ich schon öfters erlebt habe dass Stellungnahmen des BMG oder BSG-Urteile dem MDK entweder nicht bekannt sind oder aber ignoriert werden.
    Viele Grüße aus Heidenheim
    Christa Bernauer
    Med. Doku
    Kreiskrankenhaus Heidenheim