Liebes Forum,
nehmen wir an, ich müßte 2 Fälle aufgrund WA innerhalb der oberen Verweildauer zusammenführen (Voraussetzungen hierfür seien erstmal außen vor).
Wie berechnet sich nach der Fallzusammenführung die \"neue\" obere Verweildauer?
Wird der Entlaßtag des ersten Aufenthaltes hinzugezählt?
Herzlichen Dank für Antworten.
MfG
MedConOG