Hallo Forum,
mir wurden von einer Krankenkasse sämtliche Rechnungen ambulantes Operieren zurückgeschickt, wo eine Sachkostenpauschale nach Kapitel 40
EBM (z.B. 40300) berechnet wurde, mit dem Argument, das mit Abrechnung
dieser Sachkostenpauschale grundsätzlich alle Sachkosten abgegolten sein sollen und eine zusätzliche Berechnung des 7% Sachkostenzuschlages für alle anderen Rechnungspositionen dann nicht mehr möglich sei. Man bittet um entsprechende Änderung meiner Rechnungen.
Ich bin da anderer Meinung. Einen Zuschlag auf die Ziffern des Kapitel 40 hatte ich auch nicht berechnet, nur auf alle anderen
Leistungsziffern und das ist lt. § 9 Abs. 2 Vertrag amb. Operieren grundsätzlich (außer Rechnungspostitionen des Kapitel 40) möglich.
Hat jedmand bereits diesbezüglich ähnliche Erfahrungen mit den Kassen gemacht?
Gruß
Die Ostfriesin