BG-Fälle im DRG-System

    • Offizieller Beitrag

    Liebes Forum,

    sind schon Erkenntnisse / Erfahrungen vorhanden, wie z.B. die Kodierung von BG-Fällen geregelt ist oder gehandhabt wird ?
    Unser Unfallchirurgischer Chef erinnerte mich daran, daß die BG-Dokumentation ja z.B. die genaue Beschreibung jeder einzelnen Wunde mit Lokalisation und Größenangabe verlangt...

    Wer kann mir Informationen dazu geben ?

    Vielen Dank für die Hilfe und schöne Grüsse
    B. Sommerhäuser

  • Lieber Herr Sommerhäuser,

    prinzipiell gelten für BG-Fälle dieselben Regeln, wie für alle anderen auch - denke ich.
    Kodierung und medizinische Dokumentation sind zwei verschiedene Dinge. Die Dokumentation der Verletzungen wird hierdurch also nicht tangiert.

    Interessanter finde ich, daß noch keine Regelungen zu bg-lichen Unfällen im Krankenhaus bestehen (z.B. Sturz aus dem Krankenbett mit Schenkelhalsfraktur). Diese lösen bei schweren Verletzungen (bg-liche Behandlung / ggf. Verletzungsarten-Verfahren) einen neuen, in den ursprünglichen DRG-Fall eingebetteten Behandlungsfall aus. Dies ist im DRG-System so nicht vorgesehen.
    :shock2:

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Christoph Rüschemeyer
    Med. Controlling Klinikum Osnabrück

  • Guten Abend Herr Sommerhäuser, liebe Forumsgemeinde :),

    In der letzten Woche hielt Herr Dr. Rochell in unserem Hause einen exzellenten Vortrag. Im Rahmen der anschließenden Diskussion wurde auch die Frage gestellt, wie sich die Berufsgenossenschaften hinsichtlich der DRG's verhalten werden. Sinngemäß antwortete er darauf, dass die BG'en nicht bei der Umstellung auf DRG mitmachen werden.
    Dies macht auch Sinn, da die Prinzipien der bg-lichen Behandlung in deutlichem Widerspruch zu den Vorgaben nach SGB V stehen.
    So wird von den Berufsgenossenschaften die "best mögliche" Behandlung gefordert, wo es im kassenärztlichen Kontext vielmehr "ausreichend und zweckmäßig" heißt.
    Auch das Behandlungskonzept ist ein völlig Anderes. Die Berufsgenossenschaften betrachten den gesamten Fall - vom Eintritt des schädigenden Ereignisses bis zum Abschluß der Behandlung -, unabhängig davon ob stationäre, ambulante oder rehabilitative Behandlung erfolgte, als einen Vorgang. Während im kassenärztlichen Bereich das bekannte Problem der sektoralen Abgrenzung in den verschiedenen Versorgungseinrichtungen fortbesteht.
    Welche Auswirkungen das für Bg-Kliniken oder Krankenhäuser mit entsprechender Zulassung für das Verletzungsartenverfahren hat, wage ich allerdings noch nicht abzuschätzen.
    Man stelle sich nur vor, dass in einem Zimmer zwei Patienten mit der gleichen Verletzung liegen und unterschiedlich behandelt werden (müssen):no:
    Was passiert mit den Vorhaltekosten? Unterschiedliche Implantate für BG- und Kassenpatienten? etc.
    Mir wird ganz R42 :rotate:, wenn ich daran denke und bin R41.0 ?(


    Schönes Wochenende an alle

    :chirurg: J. Schwarz