Vorstationär oder innerhalb DRG Pauschale

  • Liebes Forum,
    Ein Patient kommt vorstationär (akute Gastritis) und genau 15 Tage später wird dieser Patient mit einer akuten Galle aufgenommen und operiert. Die Kasse meint nun eine Voruntersuchung in der Gastritis zu sehen und verlangt die Stornierung der vorstationären Behandlung.
    Gibt es da nicht auch gewisse Zeiträume wie im nachstationären Bereich (OGVD). Die Kasse beruft sich auf §8 Abs. 2 Nr. 4 KHEntgG.
    Vielen Dank für die Hilfe
    A. Barthel

  • hallo frau bartel,

    eine frist von 5 tagen ist im §115 a SGB V geregelt. diese stammt noch aus der bundespflegesatz zeit.
    die kasse, ist aber trotzdem im recht und der fall ist ohne berechnung anzugeben. neben einer DRG-FP ist keine pauschale für vorstat. behandlung abrechenbar, siehe auch §4 VNB-empfehlung zu §115a abs. 3 SGB V.

    einige werden hier sicher behaupten, dass die 5 tagesfrist greift, aber in der praxis haben wir für alle strittigen fälle dieser art ein storno erhalten.

    viele grüße

  • Hallo \"Gleitzeitökonom\",


    vielleicht ist Ihnen aufgefallen, daß Fr. Barthel in ihrem Beitrag erwähnt hat, daß der erste (vorstationäre) Aufenthalt aufgrund einer akuten Gastritits und der zweite (stationäre) Aufenthalt wegen einer \"akuten Galle\" zur Operation erfolgte ?


    Ich kann verstehen, daß KKn eine Bezahlung der vorstationären Behandlung auch bei überschreiten der \"5-Tage-Frist\" ablehnen, wenn ein klarer Behandlungszusammenhang zwischen der vorstationären und der anschließenden vollstationären Behandlung gegeben ist. Dies ist hier jedoch nicht der Fall:

    Der Patient hatte zunächst eine akute Gastritis, im Rahmen einer vorstationären Behandlung scheint eine Notwendigkeit einer vollstationären Behandlung mit negativem Ergebnis abgeklärt worden zu sein. 15 Tage später hatte der Patient eine akute Cholecystitis und ist zur OP vollstationär aufgenommen worden.

    Ich kann hier bei bestem Willen keinen Behandlungszusammenhang erkennen und halte deshalb eine getrennte Behandlung der beiden Fälle für legitim.

    Mit freundlichen Grüßen,

    M. Ziebart

  • moin herr ziebart,

    wenn tatsächlich auch eine OP an der galle statt fand, gebe ich ihnen recht.

    es ist leider auch schon oft vorgekommen, dass die KHs unterschiedliche hauptdiagnosen geliefert haben. (nach MDK beratung eindeutiger behandlungszusammenhang) wobei ich niemanden absicht unterstelle :d_neinnein:

    viele grüße...

  • Guten Tag,
    nun wird es interessant. Vielleicht könnten wir von Frau Barthel noch nähere Infos bekommen, wie z.B. die Gastritis diagnostiziert wurde.

    Häufige Konstellation: Pat. kommt mit Bauchschmerzen, nach Anamnese und Befund V.a. Gastritis, eine entsprechende Therapie wird eingeleitet. Tage oder Wochen später sind die Beschwerden immer noch da (oder schon wieder), in der erweiterten Diagnostik wird jetzt das Gallensteinleiden als Ursache ermittelt und operiert.

    Fallzusammenhang oder nicht? Auf jeden Fall kein \"eindeutiger\".

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo zusammen,

    zu diesem Thema hätte ich auch nochmal eine Frage:
    Wenn ein Patient vorstationär zum Staging bei Rektum-Ca. in der Inneren Abteilung aufgenommen wurde und [f3]6[/f3] Tage später in die Chirurgie zur Operation des Rektum-Ca. kommt --> ist die vorstationäre Behandlung (Staging) dann im Zusammenhang mit der chirurgischen Aufnahme zu sehen und somit nicht gesondert abrechenbar?

    Herzliche Grüße aus dem Norden,
    NDdorf

  • Guten Morgen,
    die vorstationäre Behandlung ist zwar abrechenbar, die KK wird aber wohl die 5-Tagesgrenze nicht so eng sehen und verlangen, dass die vorstationäre Behandlung im folgenden Aufenthalt eingeht.
    So die Erfahrung bei uns.
    Gruß aus dem Nebel.

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt

  • Vielen Dank an Dr. Fischer für die Antwort...
    Was wäre mit folgendem Argument:
    Die Staging-Untersuchung in der Inneren Abteilung diente weder zur Vorbereitung auf eine nachfolgende stationäre Behandlung noch der Klärung der Erforderlichkeit einer vollstationären Aufnahme (diese stand bereits vor der Staging-Untersuchung fest). Demnach wäre doch die Verbindung zur nachfolgenden chirurgischen Aufnahme nicht vorhanden, oder?

    Viele Grüße,
    NDdorf

  • Guten Morgen, Forum und insbesondere NDdorf!

    Bei bekanntem Rektum-Ca und geplanter OP - wie wollen Sie jemandem klarmachen, daß das Staging NICHT im Zusammenhang mit der Rektum-Operation stand?
    Abgesehen davon: Wenn die Untersuchung weder zur Vorbereitung ... noch zur Klärung der Erforderlichkeit diente: Warum rechnen Sie dann vorstationär ab? Mit welcher Argumentation?


    Landstuhl, bedeckt, 10°C

    T. Flöser

  • @NDorf
    ich versteh\'s nicht! War das Staging eventuell wegen eines anderen Karzinoms notwendig? Dann wär\'s ja eine Nachuntersuchung wegen eines vorbekannten anderen Karzinoms. Auch dann allenfalls vorstationäre Abrechnung. Ich sehe aber nach wie vor ein Zusammenhang mit der geplanten OP, also vorstationär abgebrochen abrechnen oder in die FP miteinbeziehen.
    Gruß aus dem jetzt sonnigen Rosenheim. 8)

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt

  • Hallo zusammen,
    Sie haben wahrscheinlich alle recht - dass ein Zusammenhang besteht!

    Ich hatte nur kurz über die getrennte Abrechnung nachgedacht, u. a. weil zwei unterschiedliche Fachdisziplinen beteiligt waren. Bin aber mittlerweile auch von der Nichtabrechenbarkeit der vorstationären Pauschale überzeugt.

    Vielen Dank noch einmal,
    NDdorf