Wnn ist die Intubation 8-701 zu kodieren ?

  • Ich hatte heute eine Nachfrage der Krankenkasse weil die Intubation bei einem Pat. nicht verschlüsselt war wollten sie die Beatmungsstunden nicht anerkennen.
    Meine Frage:
    Ein Pat. wird interoperativ intubiert und postoperativ 64 Stunden beatmet.
    Ich habe bisher die Intubation immer nur dann kodiert wenn sie außerhalb des OPs stattgefunden hat.
    Ist das richtig oder sollte die Intubation immer kodiert werden wenn die Beatmungsstunden groupierungsrelevant werden ?

    Grüße aus Paderborn

    C.Siegel :grouper:

  • Hallo Herr Siegel,

    die Intubation im Rahmen der OP braucht nicht verschlüsselt zu werden (s.auch Hinweis im DIMDI-Katalog), ebenso nicht, wenn die Intubation extern (Rettungsdienst) stattgefunden hat und der Pat. beatmet aufgenommen wird.

    Es gibt jedoch interne Prüfprogramme bei KK\'n, die eine Fehlermeldung erstellen, wenn zu Beatmungsstunden keine OPS zu Intubation / Tracheostomie angegeben wird.

    Ihre Kodierung ist jedoch völlig richtig.

    Gruß von Rhein und Mosel... 8)

  • Guten Tag Herr Siegel
    Die DKR 1001d regelt die Codierung der maschinellen Beatmung.
    Wie bereits von ELu dargestellt muß die Intubation während einer OP nicht gesondert verschlüsselt werden, weil Sie als Teil der anästh. Leistung und damit mit dem OPS-Schlüssel des Eingriffes bereits codiert ist.
    Hierzu führen die DKR aus, daß Operationen unter 24h Dauer nicht zur Gesamtbeatmungszeit hinzuzurechnen sind.
    D.h der abrechnungstechnisch zählbare Beginn der Beatmungszeit bei nachbeatmeten Patienten ist das Ende der OP-Zeit.
    Hier muß dann natürlich nicht künstlich eine bereits längst erfolgte Intubation verschlüsselt werden.
    Die Kasse hat hier offensichtlich Schulungsbedarf in korrekter Abrechnung der Beatmungszeiten.

    Im weiteren Text der DKR 1001d finden sie zum Thema \"Beginn der Beatmung\" mehrere Ereignisse die den Beginn einer Beatmung definieren. Nur eines davon ist die endotracheale Intubation.

    Ein anders ist die \"Aufnahme eines beatmeten Patienten\" Zitat: \"Für jene Patienten, die maschinell beatmet aufgenommen werden, beginnt die Berechnung der Dauer mit dem Zeitpunkt der Aufnahme\"

    Auch hier wäre dann natürlich keine Intubation mehr zu verschlüsseln.
    Teilen Sie hier im Forum doch bitte mit, wie sich die Kassenposition im weiteren Verlauf darstellt.
    Gruß

    D. Lindner
    Arzt
    Leiter med. Controlling
    St. Marien-Hospital Düren

  • Zitat


    Original von D.Lindner:
    Die Kasse hat hier offensichtlich Schulungsbedarf in korrekter Abrechnung der Beatmungszeiten....


    Hallo Herr Lindner,

    im Namen aller KK \"Danke für das Kompliment\" :d_zwinker:

    Zitat


    Original von D.Lindner:
    D.h der abrechnungstechnisch zählbare Beginn der Beatmungszeit bei nachbeatmeten Patienten ist das Ende der OP-Zeit.
    Hier muß dann natürlich nicht künstlich eine bereits längst erfolgte Intubation verschlüsselt werden.

    Sind Sie sich da sicher ? In DKR 1001d heisst es:

    Wenn die maschinelle Beatmung jedoch zur Durchführung einer Operation oder während einer Operation begonnen wird und länger als 24 Stunden dauert, dann zählt sie zur Gesamtbeatmungszeit. Die Berechnung der Dauer beginnt in diesem Fall mit der Intubation; die Intubation ist in diesem Fall zu kodieren, obwohl sie zur Operation durchgeführt wurde.

    Heisst erstens abrechnungstechnisch ist der Beginn der Beatmungszeit nicht das Ende der OP, sondern auch die Zeit der OP gehört zur Gesamtbeatmung dazu und zweitens ist die Intubation zu kodieren.

    MFG

    Mr. Freundlich

  • Hallo Mr. Freundlich

    Ich habe mich ja in meinem Statement ausdrücklich auf die OPs unter 24h Dauer bezogen.

    Natürlich gelten andere Regeln für die langen Eingriffe über 24h Dauer.

    Im Regelfall bemühe ich mich hier immer um einen streng sachlichen Grundtenor. Dies ist mir bei meinem \"Komplimnet\" für die Kassen heute wohl nicht gelungen . Sorry.

    Bei aller häufig ganz fair geführten Diskussionen mit den Kostenträgern fällt mir und das ist auch der Kern des Schulungsbedarfs-Vorschlages, immer wieder auf, daß im Prinzip geklärte Sachverhalte wiederkehrend hinterfragt werden.
    Dies kostet Zeit und Aufwand. In der Analyse zeigt sich dann tatsächlich häufig ein Informationsdefizit auf Seiten des Gesprächspartners.

    Hier im Forum findet man oft viel Kompetenz und Hintergrundwissen bei allen Beteiligten. Im täglichen Geschäft erscheint dies meist nicht so.

    Ich glaube, daß die Kostenträger gut beraten wären, den zum Teil beschrittenen Weg der personellen Aufrüstung im medizinischen Kompetenzbereich durch die flächendeckende Einstellung ausgebildeter Codierfachkräfte mit medizinischem Hintergrund fortzusetzen um die Bearbeitung stationärer Fälle mit gegebener Sorgfalt betreiben zu können.

    Damit würde auf der Kompetenzseite mit den Krankenhäusern gleichgezogen. Man würde viele unnötige Anfragen wie die hier vorgestellte vermeiden. Es käme zu einer deutliche Entlastung auch der Kassen und des MDK.

    Unter den neuen Bedingungen im DRG-Systems ist die Struktur der traditionellen Sachbearbeiterorganisation meines Erachtens dauerhaft nicht haltbar. In gleicher Weise müssen auch die Häuser durch die Implementierung personalstarker Controlling-Abteilungen reagieren.

    Gruß

    D. Lindner
    Arzt
    Leiter med. Controlling
    St. Marien-Hospital Düren

  • Sehr geehrter Herr Siegel,
    die Krankenkasse hat Recht!
    Die Beatmungszeit beginnt mit der OP, wenn die Beatmung länger als 24 Std.nach einer OP andauert. Die Intubation ist dann gesondert zu kodieren.
    In Ihrem Fall ist die Beatmungszeit dann 69 Std.+ Zeit der OP (nach Intubation)
    Mit vielen Grüßen
    antje

  • Zitat


    Original von D.Lindner:

    Im Regelfall bemühe ich mich hier immer um einen streng sachlichen Grundtenor. Dies ist mir bei meinem \"Komplimnet\" für die Kassen heute wohl nicht gelungen . Sorry.

    Gruß

    Hallo D. Lindner,

    Selbstverständlich akzeptiert :i_drink: und ich habe es auch nicht böse aufgefasst.

    Dennoch nochmals eine kurze Anmerkung: Grundsätzlich ist nicht die Dauer des Eingriffs entscheidend. Es geht einzig um die Dauer der Beatmung.

    Heisst in diesem Fall: Intubation während OP und (wenn ich den Fall richtig verstehe) Weiterbeatmung postoperativ ohne Unterbrechung noch 64 Stunden.

    Also muss in diesem Fall die Intubation gesondert kodiert werden und für die Gesamtbeatmungsdauer werden die Zeiten der ununterbrochenen Betamung ab der Intubation herangezogen.

    MFG

    Mr. Freundlich