Abrechnung Koloskopien

  • Hallo Forum,

    kann im Kapitel 13 bei Koloskopien die Ziffer 01601 (ausführlicher Arztbericht) abgerechnet werden.
    Bei uns erhalten die Patienten nach der Untersuchung einen Kurzbericht für den Hausarzt. Nach dem Befundeingang der Histologie, wird nochmals ein ausführlicher Bericht an den Hausarzt versendet.

    Laut KK kann das Porto abgerechnet werden, da in Kapitel 40 jedoch der Brief selbst nicht.

    Gibt es eine gesetzliche Grundlage?

    Danke

  • Hallo vinzild!

    Leider hat die Kasse Recht. Im Absatz 2 der Erläuterungen zur 01601 steht: \"Die Leistung nach Nr. 01601 ist in den abrechnungsfähigen Leistungen nach Kapitel ...12...enthalten\".

    Mit freundlichem Gruß
    F. Killmer

    Frank Killmer

  • Hallo Killmer,

    ich sehe das anders. Denn die Koloskopie steht im Kapitel 13, die explizit in den Erläuterungen im
    Absatz 2 der 01601 nicht als Abrechnungsausschluß aufgeführt ist.
    Das Problem liegt eher im obligaten Leistungsinhalt der 01601, d. h. Anamnese,Befund(e),Epikritische Bewertung,Schriftliche Informationen zur Therapieempfehlung.
    Einem Befundbericht fehlt zumindest die Anamnese.

    Hallo vinzild,

    wenn die Anamnese fehlt, würde ich die 01600 abrechnen.

    MfG

    MC

  • Hallo MC!

    Selbstverständlich haben Sie bzgl. des Kapitels Recht. War mit einen Gedanken nicht ganz bei der Sache.

    Sollte es wirklich ein ausführlicher Arztbrief sein, so enthält er in unserem Hause auch die Anamnese. Ergo wäre die 01601 abrechnungsfähig.

    Mit freundlichem Gruß
    F. Killmer

    Frank Killmer