• Hallo Forum,
    folgende Diagnosenkombination wurde kodiert:
    HD K25.0 ( führte zum st. Aufenthalt )
    ND D62 ( EKs wurden gegeben )
    ND E11.70 ( Diabetisches Fußsyndrom )
    ND *I79.2
    ND I70.23
    ND M86.17
    ND L03.11
    ND I10.00


    OPS
    5-800.3r
    1-440.a
    1-632
    5-449.e3
    5-893.0g
    5-893.2g
    8-800.7f
    Ich meine, die Kodes aus 5-893 und 5-800 sind alle separat zu kodieren.

    Es kommt zur Abrechnung der DRG G12B ( Andere OR-Prozeduren an den Verdauungsorganen mit mäßig komplexem Eingriff)
    Ich bin mir nicht sicher, ob
    a.) die Kodierung stimmt
    b.) die DRG-Einstufung passt - ich finde nicht.

    Im Voraus vielen Dank.
    B. Schrader

  • Guten Morgen,
    ich möchte meine Anfrage gerne noch einmal aktualisieren.
    Im Praxiskommentar zum Deutschen Fallpauschalen-System ist diese DRG G12 als heterogene Resteklasse diffiniert, die häufig bei explorativen Laparotomien ermittelt wird.
    Ich kann mir nicht so richtig erklären, warum ich mit der o.a. Kodierung
    in diese DRG gelange.
    Wenn auschließlich die Prozedur maßgebend ist, mag die DRG ja stimmen.


    Ist die Kodierung vielleicht nicht plausibel?
    Gruß,
    B. Schrader