Zwischenrehnungen bei DRG´s

  • Hallo verehrtes Forum,

    ich habe eine Frage:

    Wir sind ein Haus, das bisher noch keine DRG Vereibnarung hat - rechnen also immernoch tagesgleiche Pflegesätze ab.

    Mich würde interessieren, ob die bereits nach dRG abrechnenden Häuser Zwischenrechnungen, also bereits vor Entlassung des Patienten Abschlagsrechnungen erstellen, wenn ja, wie das funktioniert (\"Arbeits-DRG\"?) und wie das von den Kassen behandelt wird.

    Vielen DAnk für jeden Beitrag

    Grüsse aus dem recht warmen bad Wildungen

    J. Raddatz

  • Hallo Herr Raddatz
    Zwischenrechnungen werden bei uns im Haus nicht erstellt.
    Ich kenne auch kein Haus, dass das so handhaben würde.
    Unter DRG Bedingungen ist es auch nicht sinnvoll, weil zu viele Imponderabilien daran hängen. Was wollen sie denn in der Zwischenrechnung abrechnen? Eine vorläufige DRG, die dann bei möglichen Rückverlegungen, Wiederaufnahmen, Komplikationen sowie verweildauerabhängigen und prozedurenabhängigen Grouperergebnissen ständig nachjustiert werden müsste. Sie hätten dann einen Datenwust aus vorläufigen, stornierten und endgültigen, teilabgerechneten, teilstornierten, vollabgerechneten usw. DRGs mit unterschiedlichen Zu- oder Abschlägen. Unter Bundespflegesatzbedingungen war das noch was anderes. Da brauchte man am Ende nur die Tage des stationären Aufenthaltes zusammenzuzählen. Aber unter DRG Bedingungen müssen sie leider warten, bis die \"endgültige\" DRG bezahlt wird. Dass dieses bei einzelnen Häusern zu Liquiditätsproblemen führen kann, leuchtet mir ein, aber derzeit kann ich keine Lösung anbieten.

    Saarbrücken feucht-warm 32°

    Styprek

  • Hallo Herr Stypek,
    die Frage nach Zwischenrechnungen finde ich nicht ganz uninteressant, insbesondere bei Langzeitbeatmungen.
    Selbstverständlich haben Sie Recht, dass gerade hier der endgültige DRG nicht feststeht, aber bei einer Summe von 70000 Euro nach 90 Tagen Behandlungsdauer, wäre es doch theoretisch möglich, nach 60 Tagen schon einmal die 55000 Euro des bis dahin erreichten DRGs in Rechnung zu stellen.
    Mich würde hier die Antwort der Kassenvertreter interessieren.

    Gruß,
    J. Cramer

    Dr. J. Cramer
    AGAPLESION Diakonieklinikum Hamburg

  • Hallo Herr Dr. Cramer,
    hallo Forum,

    ich bin mir nicht sicher, aber möglicherweise bietet § 7 Abs. 7 KHEntgG einen Ansatz. In Absatz 2 heißt es dort: \"Ab dem achten Tag des Krankenhausaufenthaltes kann das Krankenhaus eine angemessene Abschlagszahlung verlangen, deren Höhe sich an den bisher erbrachten Leistungen in Verbindung mit der Höhe der voraussichtlich zu zahlenden Entgelte zu orientieren hat.\"

    Aus dem Textzusammenhang des § 7 würde ich diese Bestimmung nicht nur auf den in Absatz 1 genannten Personenkreis beziehen.

    Allerdings teile ich die Einwände und Bedenken von Herrn Styprek hinsichtlich der Zwischenrechnungen. Eine nicht fallbezogene Abschlagszahlung könnte ich mir hingegen in besonderen Ausnahmesituationen durchaus vorstellen - insbesondere bei einer guten, partnerschaftlichen Beziehung zwischen Krankenhaus und Krankenkasse(n).

    Gruß

    Der Systemlernende