DRG-Datensatz - Groteske in drei Akten

    • Offizieller Beitrag

    Liebes Forum,

    In der DRG-Datensatzbeschreibung vom 21.08.2001
    (LINK: http://www.dkgev.de/pub/newpdf/drg…ur_21082001.pdf)

    findet man den Hinweis, dass eine (zusätzliche) Hauptdiagnose (HDx) zur Kennzeichnung des Ressourcenverbrauchs angegeben werden soll.

    In der DRG-Datensatzbeschreibung vom 17.12.2001 und vom 31.01.2002 fehlt dieser Hinweis auf Angabe einer solchen (ressourcenorienten) HDx
    (LINK:
    http://www.dkgev.de/pub/newpdf/DRG…n2001-12-17.pdf

    http://www.dkgev.de/pub/newpdf/DRG…n2002-01-31.pdf)

    In der DRG-Datenbeschreibung vom 27.05.2002 ist nun (heimlich, still und leise) die Angabe einer HDx neben der Hauptdiagnose nach kodierrichtlinienkonformer Definition wieder vorgesehen...
    (LINK:
    http://www.dkgev.de/pub/newpdf/DRG…-05-23_korr.pdf).

    Meine Frage:
    Muss ich / Müssen wir jetzt die Fälle der vergangenen fünf Monate alle nach- und umkodieren, um den Ressourcenverbrauch adäquat darzustellen ???
    Das ist grotesk.
    Wie gehen Sie damit um ??? Und warum wird auf diese wichtige Änderung nicht schon im Vorfeld hingewiesen ???

    Gruss
    B. Sommerhäuser
    :bombe: :bombe: :uhr: :chili: :banane: :banane:

  • Hallo Hr. Sommerhäuser,

    bei der Konfusion die gerade bei der Datensatzbeschreibung herrscht sehe ich die einzige Möglichkeit im 'aggressiven Zuwarten'.:teufel:

    Eine Nachcodierung halte ich für nicht durchführbar.

    Daneben ist der Termin 01.08.2002 ja schon von der DKG auf einen Zeitraum von 14-Tagen verlängert. Selbst dies ist ja kaum zu machen, da ja die entsprechende Software noch gar nicht verfügbar ist.

    Also erst mal :smokin: ruhig abwarten um dann Anfang August in hektische Aktivität zu verfallen...

    Eine andere Möglichkeit sehe ich leider kaum....


    --
    Thomas Lückert
    Medizincontrolling
    Johanniter-Krankenhaus im Fläming

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin

  • Hallo DRG-ler,

    es gibt viele Möglichkeiten! Eine wäre Hoffen, daß Herr Seehofer seine Ankündigung wahr macht, die Fallpauschalen sofort wieder abzuschaffen. Aber im Ernst wird wohl kaum eine/r die Ressourcen haben, Fälle von sechs Monaten nach zu arbeiten. Es geht m.E. ja auch nur um Fälle, wo die DRG-Diagnose von der FP/SE-Diagnose abweicht, oder irre ich mich da? Und das ist ja in den A-DKR definiert unter Übergangsregelungen. D.h. die müssten ja schon drin sein. Weitere Meinungen würden mich auch interessieren!


    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo Burkhart,
    Hallo DRG`ler,

    ich habe gerade mit Herrn Dr. Heimig telefoniert und hoffe jetzt ein wenig Licht in`s Dunkel bringen zu koennen.
    Zunächst, auch der nach Aenderung vom 27.0502 o.g. Datensatz ist noch nicht verabschiedet, sondern liegt derzeit beim Datenschutz zur Zustimmung. Erst danach ist er entgueltig und erhält als solcher Gesetzeskraft. Und zwar genau mit dem Datum seiner Veroeffentlichung. Niemand kann damit ein Haus verpflichten Daten bereit zu stellen, die bis dahin zwar oeffentlich zur Diskussion standen aber nicht gesetzlich erforderlich waren.

    Ich denke das beantwortet die Frage der Nachkodierung eindeutig.

    MfG

    M. Thieme

    Weimar, warm, wolkig, trocken

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Michael, hallo Forum,
    vielen Dank für die bisherigen Informationen und Statements.
    Abgesehen von den noch fehlenden Bedenken der Datenschützer scheint der Datensatz vermutlich ja dann keine größeren Änderungen mehr zu erfahren. Dennoch muss die Heraus- und jetzige Wiederhineinnahme des HDx-Feldes ja irgendeinen Sinn verfolgen... "[...]soll ergänzend die für die adäquate Abbildung der Krankenhausleistung geeignete Diagnose[...] mit der Diagnoseart HDx übermittelt werden."

    Das heißt doch, dass ich - wenn ich nicht nachverschlüssele - ab 01.08. + 14d :rolleyes: meine Krankenhausleistungen eben nicht adäquat abgebildet habe...

    Daher meine Besorgnis.

    Liebe Grüsse
    sendet
    Burkhard

  • Hallo Burkhard,

    da gibt es wie so oft die 2 Moeglichkeiten:

    1. Die Gegner der DRGs sammeln Daten ueber die "abermillionen Faelle" der Patienten, die mit einer Erkältung ins Haus kommen und bei denen ein Kolonkarzinom diagnostiziert und auch gleich operiert wird.

    2. Die Befuerworter des Systems wollen genau das Gegenteil beweisen.

    Unterm Strich:

    Die Haeuser, die der Meinung sind, dass sie aufgrund der neuen Hauptdiagnosendefinition haeufiger als die Anderen ihren Resourcenverbrauch im DRG-System nicht abgebildet sehen, koennen dies jetzt beweisen!?! Aber nur falls sich jemand findet, der HDx endlich genau definiert. Sonst macht auch hier wieder jeder was er will!!

    Gruss

    Micha

  • Hallo Herr Konzelmann,

    ich glaube Sie haben vergessen das Herr Seehofer das DRG-Gesetz ins Leben gerufen hat. Oder wollten Sie es nur verdrängen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Peter Hackmann

    MFG
    aus Stuttgart
    Peter Hackmann

  • Hallo Herr Hackmann,

    das "FP-Gesetz" bezogen auf DRG entstand 2002 unter der Ägide von BGMinisterin(nen Vorbereitung: Fischer bzw.) Schmidt. Herr Seehofer hat die FP/SE-Abrechnung eingeführt mit der BPflV 1995. Da war ich schon seit 1994 mit den Vorbereitungen in unserem Haus beschäftigt. Ich habe auch nichts verdrängt. Herr Seehofer hat jetzt nach seinem Krankenhausaufenthalt gesagt, er wolle das Gesetz und die DRG wieder abschaffen, da er gemerkt hat, wie wichtig Besuche von Angehörigen sind. Diese wären bei KH auf der grünen Wiese mit weiten Entfernungen vom Wohnort der Patienten wegen nicht mehr rentablen und daher geschlossenen Häusern nicht mehr so einfach möglich. Also abwarten und Tee trinken und trotzdem das Sinnvolle tun. Aber kein unnötiger Aktionismus.


    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

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    • Offizieller Beitrag

    Liebes Forum,
    da hörte ich doch am Freitag der vergangenen Woche durch den aktiven Anruf eines Mitarbeiters eines der grösseren KIS-Anbieter (sehr herzlichen Dank an dieser Stelle dafür), dass diese Frage keineswegs trivial sei... Es gebe Probleme mit der HDx-Diagnose und man werde - in Ermangelung einer genauen Definition der im Datensatz geforderten HDx - vorläufig die Hauptdiagnose gemäß BPflV in dieses Feld abstellen... M. E. ein pragmatisches Vorgehen, zumal ich sowieso dachte, diese wäre gemeint. Es steht aber geschrieben, dass die Hauptdiagnose nach WHO-Kriterien gemeint sei. Ich hoffe, mir wird nachgesehen, dass ich z. Zt. (Klausurzeit) keine Lust und Zeit mehr habe, mich um solch ein Getöse zu kümmern. Ich bitte daher alle, die gerade Valenzen erübrigen können, mich (und alle anderen) aufzuklären, was das nun wieder sein soll... Ich denke da an jemanden, der Willens ist, Klarheit in diese Situation zu bringen. An dieser Stelle breche ich auch gern wieder eine Lanze für die KIS-Hersteller: Die Art des Vorgehens ist unerträglich. Dr. Scholz würde vermutlich sinngemäß artikulieren: Seid Ihr von allen guten Geistern verlassen ?, was ich nachvollziehen kann.

    Genervt
    B. Sommerhäuser :no: