Ein grundsätzliches Problem, welches mir auffällt, betrifft die Aufnahmediagnosen. Diese landen bei fast allen KIS-Programmen als Nebendiagnose im Groupingdatensatz, was m.E. nicht korrekt ist:
Beispiel:
AN Lungenembolie I26.9 (AN=Aufnahmediagnose)
HD Gastroösophageale Refluxkrankheit K21.9
DRG G67A ausgew. Störungen des Verdauungssystems mit katastrophalen KO oder Begleiterkrankungen.
Medizinisch ein klarer Fall: Der Reflux führt zu Beklemmung und retrosternalen Beschwerden, die AN Lungenembolie bestätigt sich nicht. Im Grouping wird die (ausgeschlossene) AN Lungenembolie als Komplikation mitgewertet, was zur falschen Einordnung in den Komplikationsgrad A führt.
So verhält es sich mit allen Aufnahmediagnosen, welche im Verlauf ausgeschlossen werden. (Die Aufnahmediagnose ist ja in der Praxis die "Arbeitshypothese")
Im §301 steht: "Aufnahmediagnose ist diejenige, welche der Arzt bei Aufnahme feststellt." Verschlüsselt man nun konsequent nur das, was bei Aufnahme unzweifelhaft feststeht, so bekommt man durch die Vielzahl von Symptomverschlüsselungen Probleme mit den Kassen wg. Verweildauereinschätzung. Die Funktion der AN als Arbeitshypothese ist nicht mehr gegeben. Außerdem gerät man in Konflikt mit den Kodierregeln:
"Wenn ein Patient sich mit einem Symptom vorstellt und während des Krankenhausaufenthaltes
wird die zugrundeliegende Krankheit diagnostiziert, so wird die zugrundeliegende Krankheit als
Hauptdiagnose kodiert und das Symptom darf nicht kodiert werden."
Findet man die Ursache des zur Aufnahme führenden Symptoms, so müßte man also nachträglich die Aufnahmediagnose verändern oder löschen!
Die andere (und logische) Alternative: Aufnahmediagnosen sollten nicht mitgruppiert werden. Wenn sie sich im Verlauf bestätigen, so kann man sie zusätzlich entweder als Haupt- oder als Nebendiagnose deklarieren und darüber dem Grouping zuführen.
Die Softwarehäuser scheinen die Problematik bisher nicht zu erkennen bzw. zu verstehen und warten auf "offizielle" Richtlinien.
Wer weiß mehr? :banane: