Phlegmone oder Wunde als HD?

  • Liebes Forum,

    ich habe mal wieder eine Frage. Welche Hauptdiagnose muß ich zuordnen?
    Ich nehme einen Patienten mit einer Unterarmphlegmone auf, bei dem eine kleine infizierte Wunde am Daumen vorliegt. An Daumen nehme ich eine Nekrosektomie vor und es wird eine Antibiose und Ruhigstellung durchgeführt.
    Phlegmone L03.10 oder offene Wunde Finger S61.0?
    Mich irritiert da die DKR des letzten Jahres, die ja die Situation regelte: Man mußte die Phlegmone als Hauptdiagnose kodieren, wenn diese behandelt wurde. Die gibt es ja dieses Jahr nicht mehr. Aber was ist dann mit der 1905d? Muß ich jetzt dann die Wunde als Hauptdiagnose nennen und dann T89.02? Wenn ja, sage ich dann noch L03.10 dazu?

    Wie immer schon jetzt meinen Dank für die Hilfe!

  • Hallo Benjamin,

    eine wirklich interessante Frage, wie ich finde! Schon aus Übungszwecken will ich versuchen, sie zu beantworten. Unter der Voraussetzung, dass die Wundinfektion mit Nekrosektomie eine stationäre Behandlung alleine nicht gerechtfertigt hätte und würde ich die Phlegmone mit L03.10 (mit Erreger?! aus B95.-/B96.-) als Hauptdiagnose und die offene Wunde S61.0 mit Komplikation T89.02 als Nebendiagnosen codiern. Ich bin nämlich der Auffassung, das es sich bei der Phlegmone um eine eigenständige Erkrankung der Haut handelt, die mehr darstellt, als eine reine lokale, auf die Verletzung begrenzte Wundifektion.

    Aber vielleicht ist einer der \"Lords\" ja anderer Meinung...


    gespannt

    grüßt H. Staender :baby:
    Oberarzt Pädiatrie

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    ich kenne das Problem, eine Lösung kann ich aber nicht wirklich anbieten.

    Die Diskussion über zusätzliche Nennung von NDs zur weiteren Erläuterung haben wir ja schon öfter geführt. Eine allgemeine Vorgabe kann man davon aber nicht ableiten. Wenn es dann eine DKR gibt, die vorgibt wie bei Verletzungen mit Infektion zu kodieren ist und diese nicht sagt: \"Kodier zusätzlich dazu die Art der Infektion\" wird es schwer zu sagen, dass dies aber gemacht werden soll. Geht man aber davon aus, dass dieses Beispiel eben nur die lokale Infektion meint, wäre es bei Vorliegen einer Phlegmone gar nicht wegweisend. Somit wäre dann eher die Phlegmone zu kodieren. Warum dann aber den T-Kode noch nennen?

    Zur HD: Die 2004-Regel für die Phlegmone war ziemlich unsinnig, weil man eigentlich nie eine Phlegmone ignoriert und deswegen immer \"aktuell\" behandelt.
    Jetzt bleibt also die Frage, ob hier jetzt nach 1905d zu kodieren ist. Das würde bedeuten, dass immer die Wunde der Infektion vorangestellt werden muss, was ja nun mal nicht wirklich Sinn macht (muss es aber vielleicht auch nicht...).
    Sinnvoller wäre es doch eigentlich, diesbezüglich keine eigene Regelung zu formulieren. Warum nicht einfach nach der Hauptdiagnosendefinition kodieren? Patient kommt hauptsächlich wegen der Infektion, Infektion = HD. Patient kommt hauptsächlich wegen der Wunde, Wunde = HD (Wir kodieren die Phlegmone als HD, wenn der Patient primär deswegen aufgenommen wird). Ich kann mir nicht vorstellen, dass es für die Kalkulation der DRGs ein Problem sein könnte.
    Warum dann nicht auch die Infektion genau beschrieben werden soll (hier L03.10), anstelle einen unspezifischeren Kode (hier T89.02) zu nennen, ist auch schwer zu vermitteln. Wenn die Kodierrichtlinie aber nur den lokalen Befund meint, wäre ja Phlegmone als ND zu nennen und die T89.02 somit zu ersetzen. Man sollte dann aber die DKR eindeutiger formulieren.

    Vielleicht geben die 2006er DKR hierzu eine passende Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau