Liebes Forum,
ich habe mal wieder eine Frage. Welche Hauptdiagnose muß ich zuordnen?
Ich nehme einen Patienten mit einer Unterarmphlegmone auf, bei dem eine kleine infizierte Wunde am Daumen vorliegt. An Daumen nehme ich eine Nekrosektomie vor und es wird eine Antibiose und Ruhigstellung durchgeführt.
Phlegmone L03.10 oder offene Wunde Finger S61.0?
Mich irritiert da die DKR des letzten Jahres, die ja die Situation regelte: Man mußte die Phlegmone als Hauptdiagnose kodieren, wenn diese behandelt wurde. Die gibt es ja dieses Jahr nicht mehr. Aber was ist dann mit der 1905d? Muß ich jetzt dann die Wunde als Hauptdiagnose nennen und dann T89.02? Wenn ja, sage ich dann noch L03.10 dazu?
Wie immer schon jetzt meinen Dank für die Hilfe!