Liebe Kollegen, wieder mal Streit zwischen Verwaltung und Mediziner
Wir behandeln Patienten direkt nach Herzoperation. Fallbeispiel
Patient kommt nach ACVB Operation am 2 post op Tag zu uns, hatte 4 Tage vor Operation einen HI, bei uns kommt der Patient schließlich in die F60A mit Verweildauer 13 Tage. Anschließlich geht er direkt in die Reha. Von dort wird er uns 5 Tage später wegen einer progredienten Wundheilungsstörung erneut stationär zugewiesen
Hier Hauptdiagnose T81.4 --> und kommt in die DRG T61B und erscheint laut Grouper und SAP Software nicht als Fallzusammenlegung wegen Neuer HD. Außerdem berechnet er hier die OGV der 2. DRG und dann wäre der Patient 2 Tage über der OGV - allerdings der T61B. Von der Logik müsste dies ja als Komplikation nach Bypass schon als Reparatur innerhalb der OGV als Fallzusammelegung zu deuten sein.
Zusätzlich meint die Verwaltung es müsse auf jeden fall eine Fallzusammenlegung sein, da alles 30 Tage nach Entlassung eine Fallzusammenführung sei. Diese pauschale Aussage sehen wir allerdings anders.
Vielen Dank für ein Schiedsspruch
Gruß Vogel-Sührig