Vorstationäre Pauschale

  • Hallo, liebe Forumteilnehmer,
    einer KK ist es nun wieder gelungen, mein Abrechnungs-\"W :sterne: :rotwerd: eltbild\" zusammenbrechen zu lassen: Unter Zusendung einer internen Abrechnungsbestimmung für vorstat. Pauschalen (in Anlehn. an die KFPV 2005), bin ich mir nun nicht mehr sicher, wie damit überhaupt noch umzugehen ist.\"...wird eine vorstationäre Behandlung außerhalb dieser Frist (3 BT innerh. 5 Tage) durchgeführt, kann keine separate Abrechnung (z.B. amb.oder vorstat. ohne vollstat. Behandl.) vorgenommen werden. Erfolgt nach einer vorstat. Behandl. keine stat. Aufnahme, wird die entspr. Pauschale nach der \"Gemeinsamen Empfehl.für.....\" abgerechnet.\"
    Wie darf denn nun abgerechnet werden, wenn ein Patient planmäßig zur TUR in die Urologie kommt, dann aber taggleich heimgeschickt wird (z.B. wegen grippalem Infekt, ASS-Einnahme etc.) und nach 2 bis 3 Wochen wiederkommt und \"erfolgreich\" stationär behandelt wird?? Kann dieser eine Tag vorstationär oder überhaupt nicht abgegolten werden? Wir hatten daraus dann eine FZL gemacht, das lehnt die KK jetzt auch ab - was nun?? In der Hoffnung auf Hilfe
    grüßt aus der herbstlichen Oberlausitz
    A. Claußen

  • Hallo Herr Claußen,

    schauen Sie doch mal in diesem Thread nach, ob das BSG-Urteil zum Abbruch geplanter Behandlung nicht auch auf Ihren Fall zutrifft. Demnach könnten sie den ersten Aufenthalt als stationäre Behandlung abrechnen!

    fröstelnd

    grüßt H. Staender :baby:
    Oberarzt Pädiatrie