Synkope und Aortenstenose

  • Guten Morgen,

    Älterer Herr, mehrmals in der Vorgeschichte Synkopal, jetzt stat. über die Chirurgie weil bei Synkope Kopfplatzwunde zugezogen. Die Abklärung ergibt eine hochgradige Aortenstenose, die zuvor nicht bekannt war. Pat. wird zur weiteren invasiven Diagnostik in cardiolog. Zentrum verlegt.

    Frage HD I35.0 (Aortenstenose) oder R55 (Synkope)? Für beides gibt es Gründe, denn die Synkope führte zur Aufnahme, die Abklärung führte zu Kosten, die Aortenstenose ist die zu Grunde liegende Erkrankung, ist allerdings das Ergebnis der Diagnostik führte ebenfalls zu Kosten (Diagnostik).

    Herr Selter, Herr Rembs usw., wie handhaben Sie dies?

    Danke!

    MR

    M.Rost

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Rost,

    hier ist, wie immer, die D002d auseinanderzupflücken.
    Sie nehmen auf wegen Kopfplatzwunde und Synkope (zur Abklärung der Ursache). Eine Kopfplatzwunde kann man wahrscheinlich auch ambulant versorgen, die Synkope muss aber weiter abgeklärt werden.
    Isoliert steht dann erst mal die Synkope als vorrangige Aufnahmediagnose im Raum und stellt die momentane HD dar. Jetzt diagnostizieren Sie und liefern als Grund der Synkope die Aortenstenose. Laut DKR D002d ist bei Aufnahme wegen Symptomen die zugrunde liegende Erkrankung als HD zu kodieren, wenn diese behandelt oder erstmalig diagnostiziert wurde.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag,
    guten Tag Herr Rost

    Ich stimme der Beurteilung von Herrn Selter uneingeschränkt zu.


    DRG HD Aortenstenose


    Synkope ist häufig Erstsymptom der Aortenstenose.
    Pat. sind lange beschwerdefrei.
    (es soll Olympiasieger mit dieser Erkrankung geben)


    Die zugrunde liegende Erkrankung wurde bei Ihnen diagnostiziert und die notwendigen Maßnahmen ergriffen


    Gruß

    E Rembs

  • Vielen Dank für die raschen Beiträge.

    Gilt dies auch für ND?

    Immer wiederkehrendes Beispiel und Streitpunkt: I34.0, die Mitralinsuffizienz die im Rahmen einer Kardialen Abklärung im Echo auffällt und allenfalls indirekt Aufwand verursacht. Auch hier Erstdiagnose, oder meinetwegen auch vorbekannt und kontrolliert. Darf die (i.d.R. mit CCL=2) immer kodiert werden. Man kann auch sagen, dass sie keinen zusätzlichen Aufwand gemacht hat, das Echo hätte man ohnehin durchgeführt. Inwieweit die MI tatsächlich die Herzinsuff. mit beeinflusst, ist umstritten, häufig sind es Mischformen von alten erworbenen Klappenschäden und sekundären dilatationsbedingten Lecks. Dasselbe würde dann aber auch für die AS gelten, das Echo wird ohnehin durchgeführt, ein therapeutischer Aufwand fand nicht statt da der Pat. verlegt wurde.
    Ich singe hier mein altes Lied von den internistischen Krankheitskaskaden und der fast Unmöglichkeit, da die einzig richtige Kodierung zu definieren.

    Mfg
    MR

    M.Rost

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen Herr Rost,

    die zusätzliche Kodierung der Klappendefekte die während eines routinemäßigem Herzechos festgestellt werden und keinen eigenen therapeutischen Aufwand verursachen, werden solange Streitpunkt bleiben, bis entweder ein erstes Sozialgerichtsurteil vorliegt oder vom InEK eine Klärung (z.B. ein ergänzendes Beispiel in den DKR unter der D003d) herbeigeführt wird.

  • Hallo Herr Selter,
    nochmal eine Konkretisierung der Anfrage mit der Überlegung, das INEK mal zu einer STellungnahme aufzufordern (die wahrscheinlich wie üblich nix bringt):
    Wir hatten heute erstmals ein - übrigens überraschend angenehmes (fachlich wie menschlich) - Treffen mit unserem zuständigen MDK. Wir konnten über die meisten Dinge problemlos Einigkeit erzielen, als wichtigster Dissens blieb die Codierung von MI, AoI, TI. Aus zwei Aspekten heraus: 1. überhaupt codieren, s. vorangehende Diskussion. 2. wenn kodieren, was:
    Pat. mit MI und AoI I34.0 und i35.1. Der MDK sagt: da gibt es einen Combinationscode I08.0.
    Meine Argumentation dagegen: 1. Unter I05 bis I09 klassifizieren rheumatische Herzerkrankungen, daher ist I08 nicht zu wählen. Andererseits steht im ICD ausgerechnet bei I08 nicht rheumatische Klappenvitien explizit da (aber unter der Kapitelüberschrift). In den Inklusiva wiederum steht rheumatische Klappenfehler und nicht näher klassifizierbare Klappenfehler, in den Exklusiva stehen nicht-rheumatische Klappenfehler, hier dann ausdrücklicher Hinweis auf I34 ff.
    2. soll ich ja spezifisch wie möglich kodieren, und da bietet die I34.0 plus I35.1 als Mitralinsuffizienz plus Aorteninsuffizienz einen spezifischeren Code als I08.0, der ja nur allgemein kombinierten Aorten- und Mitralschaden aussagt.

    Ich denke, an solchen Stellen wäre endlich mal das INEK mit eindeutigen Codierrichtlinien gefragt, wenn schon der ICD in sich inkonsistent ist.

    Danke für Ihre (und anderer Forumbesucher) geschätzte Stellungnahme.

    M.Rost