Zustand nach Sturz

  • Hallo Forum!

    Wie kodiere ich folgenden Fall zwecks HD?
    Pat., 92 J., stürzt (warum auch immer) aus Rollstuhl. Weitere Informationen kann Pat. nicht geben. Ist aber ansprechbar und orientiert. Rettungsdienst! Rettungsstelle! Rö Ko Ellenbogen u. Schädel CT. Keine Fraktur! Versorgung der Hautablederung Ellenbogen und weiter Verlegung interne Abteilung. Es erfolgt keine Synkopendiagnostik und die Behandlung konzentriert sich auf einen diagnostizierten Harnwegsinfekt und Einstellung eines leicht entgleisten Diabetes mell. während Aufenthalt. :sterne:

    MfG
    Leona

  • Hallo Leana,

    als HD würde ich die R55 - Synkope und Kollaps wählen.
    Ich vermut, dass zusätzlich eine Schädelprellung vorliegt(CCT).
    Diese ist neben dem Diab.mell. und dem behandelten (?) Harnwegsinfekt
    ,Schürfwunde und Prellung Ellenbogen als Nebendiagnose zu sehen.

    Mit frdl. Grüßen
    [c=blue]Mikka[/c]

    :d_zwinker:
    Das Leben ist die Suche des Nichts aus dem Etwas.
    (Chr. Morgenstern)

  • @ Mikka:

    Zitat


    Original von Leona:

    Pat., 92 J., stürzt (warum auch immer) aus Rollstuhl.

    warum ausgerechnet Synkope? Niemand weiß, warum der Patient aus dem Rollstuhl gestürzt ist und es wurde noch nicht einmal ein diagnostischer, geschweige denn therapeutischer Aufwand betrieben. Mit gleicher Berechtigung könnte man z. B. einen Krampfanfall (R56.8 ) oder irgendwelche Rhythmusstörung als Ursache für den Sturz kodieren... :noo:

    Für mich bleibt die Schädelprellung (hat mit dem CCT vermutlich den höchsten Aufwand begründet) die Hauptdiagnose, sie hat die stationäre Behandlung veranlasst, Ellenbogenverletzung, Harnwegsinfekt und Diabetes sind Nebendiagnosen.

    aus dem weiter nasskalten Ostwestfalen

    grüßt H. Staender :baby:
    Oberarzt Pädiatrie

  • Hallo!

    Danke für die Antworten. Schädelprellung?????? Lt. Anamnese ist Pat. auf rechten Arm gefallen und Prellmarken am Kopf sind auch nicht zu erkennen (hatte ich vergessen anfangs zu erwähnen). Wann wäre es möglich eine R29.81 (Stürze unbekannter Ursache) zu kodieren?

    MfG Leona

  • Hallo Leona
    Was spricht gegen R29.81? Wenn der Sturz die Ursache war für die Aufnahme war und keine Grundkrankheit gefunden wurde, darf man durchaus R29.81 wählen. Alles andere ist mehr oder minder Spekulation. R29.81 ist eine gültige Hauptdiagnose.

    Gruß aus dem wechselhaften, mäßig warmen Saarbrücken

    Styprek

  • Hallo Leona,

    Auch ich finde keinen Grund, der gegen die R29.81 spricht.
    Die Schädelprellung hatte ich vermutet, da ein CCT durchgeführt wurde.
    Sorry, damit habe ich denFall eine falsche Wendung gegeben.

    Mit frdl. Grüßen
    [c=blue]Mikka[/c]

    :d_zwinker:
    Das Leben ist die Suche des Nichts aus dem Etwas.
    (Chr. Morgenstern)

  • Zitat


    Original von Leona:
    ... Schädelprellung?????? Lt. Anamnese ist Pat. auf rechten Arm gefallen und Prellmarken am Kopf sind auch nicht zu erkennen (hatte ich vergessen anfangs zu erwähnen).

    Zitat


    Original von Mikka:
    Die Schädelprellung hatte ich vermutet, da ein CCT durchgeführt wurde.


    Also da muss ich doch mal hinterfragen mit welcher Indikation hier Strahlen in Form eines CCT auf den armen Patienten gebraten worden sind!

    Zitat


    Original von Leona:
    Ist aber ansprechbar und orientiert.


    Dennoch spricht für mich gegen R29.81 die Tatsache, dass es sich hier um eine Symptomdiagnose handelt und nach DKR spezifische Diagnosen, dann eben die Ellenbogenverletzung mit S50.0, S51.0, Vorrang haben. Wird dann nur schwierig die Prozedur 3-200 da plausibel unterzubringen...

    verwundert

    grüßt H. Staender :baby:
    Oberarzt Pädiatrie

  • Hallo an alle!

    Sicherlich hätte der Fall nach Ausschluß einer Fraktur abgeschlossen werden können. Doch Pat. wurde in unsere internistische Abteilung verlegt u. lag 11 Tage stationär, wo man sich jedoch nur auf eine Therapie des Harnwegsinfektes und ein leicht entgleisten Blutzucker konzentrierte.
    Eine S50.0 od. S51.0 ist sicherlich keine Aufnahmegrund für eine stat. Behandlung u. sicherlich von vornherein zum Scheitern verurteilt.
    Ein CCT erfolgte sicherlich, da Pat. sich nicht genau an den Verlauf des Sturzes erinnern konnte od. vielleicht zum Ausschluß einer Ischämie oder sonstigen cerebralen Veränderungen .

    MfG Leona

  • Hallo zusammen,
    alles in allem ein typisch internistisch-geriatrischer Fall, oder nicht?

    Aufnahme wegen R55 Synkope, Rxx Stürze oder Ryy sonstige Symptom n.n.bez.

    Diese Pat. haben ein bisschen KHK, ein bisschen Emphysem, einen Harnwegsinfekt, eine Kopfplatzwunde, einen Diabetes usw. usw. Vieles bereits bekannt, manchmal was neues (hier: Harnwegsinfekt und Ablederung). Jede Ziffer für sich ist keine stationäre Behandlung, aber alles in allem sind die Leute eben doch manchmal einfach krank. Und man behandelt ja auch alles.

    In diesen Fällen halte ich es für legitim, mit allen Diagnosen die Funktion \"alternativ groupen\" zu nutzen - und natürlich die höchstwertige DRG - wenn sie das Krankheitsbild einigermaßen abbildet - zu berechnen. Dies entspricht durchaus der HD-Definition - schließlich wird die höchstwertige DRG die Hauptdiagnose mit dem meisten Aufwand sozusagen von hinten her anzeigen. Im speziellen Falle wird auch niemand aus einem nicht-Kalkulationshaus genau wissen, ob der Aufwand für den Diabetes oder den Harnwegsinfekt oder gar für die Wundversorgung am größten war.

    Müssen die Internisten nur alles schön aufschreiben, dann geht das auch.

    Viele Grüße
    P. Dietz

  • Hallo Herr Dietz,

    machen Sie es sich da nicht doch etwas einfach?

    Zitat


    Original von P_Dietz:
    In diesen Fällen halte ich es für legitim, mit allen Diagnosen die Funktion \"alternativ groupen\" zu nutzen - und natürlich die höchstwertige DRG - wenn sie das Krankheitsbild einigermaßen abbildet - zu berechnen. Dies entspricht durchaus der HD-Definition - schließlich wird die höchstwertige DRG die Hauptdiagnose mit dem meisten Aufwand sozusagen von hinten her anzeigen. Im speziellen Falle wird auch niemand aus einem nicht-Kalkulationshaus genau wissen, ob der Aufwand für den Diabetes oder den Harnwegsinfekt oder gar für die Wundversorgung am größten war.

    Müssen die Internisten nur alles schön aufschreiben, dann geht das auch.


    In den Kodierrichtlinien steht eben nicht drin, dass diejenige Diagnose zur Hauptdiagnose wird, die am meisten Geld bringt:noo:, sondern diejenige, die die Aufnahme veranlasst hat. Dazu gibt es in den DKR auch jede Menge Beispiele von Fällen, bei denen ein vergleichsweise schwere und teure Diagnose im Verlauf hinzutritt und eben nicht Hauptdiagnose einfach nur wegen des höheren Aufwandes wird! Auf den von Leona geschilderten Fall bezogen heißt das für mich, dass sich die Hauptdiagnose auf den Sturz bzw. seine Folgen beziehen muss und nicht einfach der HWI oder der Diabetes dazu gekürt werden kann, weil sie Sieger beim \"alternativ groupen\" waren. Bei einer solchen Praxis müssen Sie m. E. zurecht mit einer prompten MDK-Anfrage rechnen, denn auch die Kostenträger werden den Fall wohl \"alternativ groupen\", nur bei denen kommt dann ein anderer Sieger raus... :d_zwinker:

    Entschieden

    grüßt H. Staender :baby:
    Oberarzt Pädiatrie

  • Hallo Leona, hallo Forum,

    nur in einem Punkt würde ich Herrn Dietz zustimmen: \"müssen die Internisten nur alles schön aufschreiben\". Ich denke, entscheidend ist was in Ihren Akten und in Ihrem Arztbrief drinsteht und wie Sie den Fall dort interpretiert haben.

    Wenn Sie zB tatsächlich Grund zu der Annahme hatten das eine der im Thread erwähnten Diagnosen die Ursache für den Sturz gewesen sein könnte, dürfen Sie diese (Verdachts-)Diagnose gemäß DKR8b als Hauptdiagnose codieren, auch wenn die Kausalität letztendlich nicht eindeutig gesichert wurde. Voraussetzung ist,das Sie eine darauf ausgerichtete Diagnostik und Therapie veranlasst haben.
    Beispiel: Harnwegsinfekt/Exsikkose/Uricult/Antibiose/Volumengabe.
    Anderenfalls wäre das Symptom (Sturz) Hauptdiagnose.

    Problematisch scheint mir in der Tat die Kür der aufwändigsten Diagnose zur HD. Im DRG-System ist das nicht so vorgesehen, bei den früheren Fallpauschalen/Sonderentgelten gemäß Bundespflegesatzverordnung war es allerdings richtig.

    Abraten möchte auch ich vom alternativen groupen das dem dokumentierten Krankheitsverlauf widerspricht. Die Mitarbeiter der KK sind nicht blöd und haben außerdem mehr Zeit als wir das anhand der angeforderten Krankenakte auseinanderzupflücken :biggrin:

    Die Notwendigkeit einer stationären Aufnahme an sich orientiert sich primär an den AEP-Kriterien und weniger an der codierten Diagnose. Wenn letztere eher weich ist kann es allerdings sein das Sie eine Rückfrage vom MDK bekommen - in Ihrem Fall ebenso was die sekundäre Fehlbelegung (Aufenthaltsdauer) betrifft.

    Einen schönen Tag & frohes Schaffen