Hallo Forum, Hallo Herr Offermanns
Habe immer noch Sorgen mit dem Thema NFA:
1.Pat. kommt mit Krankheit X und wird im Behandlungsverlauf von Ärzten
der verschiedenen Fachbereiche gesehen. Diese gehen dann auf das vom AVD
im Konsilschein beschriebene \"Problem\" ein und geben eine kurze schriftliche Stellungnahme.
Was abrechnen? Ich würde nur die 01218 angeben wenn keine abrechenbare
Diagnostik erfolgt ist, Kollegen plädieren für die zusätzliche Angabe des jeweiligen Ordinationskomplexes. Aus meiner Sicht ist es aber normal
das bestimmte Fachabteilungen vorhanden sind wenn sich das KH an der Notfallversorgung beteiligt und diese nicht prinzipiell mit abgerechnet werden.
Wie verhält es sich wenn der entsprechende Arzt geholt werden muß da nicht alle Abt. 24Stunden besetzt sind.
Danke im voraus!! guido