Abrechnung Notfallambulanz KH

  • Hallo Forum, Hallo Herr Offermanns

    Habe immer noch Sorgen mit dem Thema NFA:

    1.Pat. kommt mit Krankheit X und wird im Behandlungsverlauf von Ärzten
    der verschiedenen Fachbereiche gesehen. Diese gehen dann auf das vom AVD
    im Konsilschein beschriebene \"Problem\" ein und geben eine kurze schriftliche Stellungnahme.
    Was abrechnen? Ich würde nur die 01218 angeben wenn keine abrechenbare
    Diagnostik erfolgt ist, Kollegen plädieren für die zusätzliche Angabe des jeweiligen Ordinationskomplexes. Aus meiner Sicht ist es aber normal
    das bestimmte Fachabteilungen vorhanden sind wenn sich das KH an der Notfallversorgung beteiligt und diese nicht prinzipiell mit abgerechnet werden.
    Wie verhält es sich wenn der entsprechende Arzt geholt werden muß da nicht alle Abt. 24Stunden besetzt sind.


    Danke im voraus!! guido

  • Hallo DarthCoder,

    ihre Meinung ist richtig. Sie dürfen nur einmal die EBM 01218 abrechnen. Ein Ordinationskomplex der anderen Fachabteilungen ist nicht zu berechnen. Dabei ist es auch egal, ob der diensthabende Kollege im Bereitschaftsdienst extra kommen muss. Hier ist höchstens zu überlegen, ob es wirklich notwendig ist, den Kollegen zu holen, aber dies ist ein minenreiches Feld.

    MfG

    Dr. Haubold :chirurg:

  • Hallo Dr. Haubold,
    Danke für die Antwort, schön das wir nicht total falsch lagen.
    Das Problem ist nicht mal der \"eingeflogene Bereitschaftsdienst\" sondern
    die sehr intensiv betriebene Diagnostik. Ich glaube nicht das die Kostenträger alle Leistungen die bei uns erbracht werden als Notfallleistung anerkennen.

    Gruß aus Berlin, guido