Tod eines Patienten unmittelbar nach Einlieferung im Schockraum

  • :sterne:
    Ich habe eine Frage zur Abrechnung von Patienten welche unmittelbar nach Einlieferung in die Klinik und kurzer Intensivmedizinischer Therapie einschließlich der CPR (Cardio-Pulmonalen-Reanimation) im Schockraum versterben. Wie können diese Leisteungen die in einem solchen Fall anfallen und das gesamte verbrauchte Material efizient abgestzt, d.h. im DRG abgebildet werden ?

  • Guten Abend Herr Schäfer,

    und herzlich willkommen im Forum. 8)

    Diese Thematik wurde im Forum bereits des Öfteren diskutiert. Entsprechende Links sind: Stationäre Abrechnung gerechtfertigt?
    oder Stationärer Aufenthalt 12 Minuten?
    oder Polytrauma verstorben nach 65 Minuten

    Ich denke, dass Sie über die Suchfunktion noch viele weitere (passende) Posts finden werden. :d_zwinker:

    Ich hoffe, die Links helfen Ihnen einwenig.

    MfG

  • Dieser Fall wird als DRG abgerechnet. Hätte der Patient überlebt, hätten Sie ihn mehrere Tage vollstationär behandelt. Nach aktueller BSG Gerichtssprechung wäre damit das Kriterium für die vollstationäre Abrechnung (DRG) erfüllt. Ich gehe davon aus, dass Sie Leistungen im Schockraum erbracht haben (Reanimation, eventuell Bildgebung etc.)

    Die DRG wird wie bekannt aus der HD, den dokumentationsfähgen ND und eventuell grupierungsrelevanten Leistungen ermittelt.

    Norbert Roeder