Verletzungen des Kopfes

  • Guten Tag zusammen!
    Bei der Analyse unsere Daten in der Chirurgie sind die Verletzungen des Kopfes S00 :shock1: nicht gerade selten. Durch geschicktes ausreizen der Kodierregeln kann man aus einer schlappen Kopfplatzwunde mit Nikotin- u. Alkoholabusus, Wundversorgung u. Debridement u. ggf. noch ein bisschen zuviel Kalium :banane: im Blut (was selbstverständlich kontrolliert werden musste) statt 800 € über 2200 € verdienen u. bis zu 5000 € :lickout: wenn der Mensch auch noch altersgebrechlich ist.
    Der Gesetzgeber :kong: schreibt in Kodierregel Nr. 1009a sogar auch noch diesen Quatsch vor! Und wenn ich's nicht so mache sondern wie üblich die Commotio :hasi: als Hauptdiagnose kodiere nachdem der Mensch mal wieder im Suff :drink: gefallen ist u. der Diensthabende AIP zuviel gesaugt hat bei der Blutabnahme.... dann darf ich auch noch wegen Fehlkodierung was zurüchzahlen....!?
    Hab ich da was falsch verstanden oder wo soll das noch Enden?
    Schöne Grüsse aus Biberach

    Franz Ruppel

  • Guten Morgen,
    <f_ruppel>
    Hab ich da was falsch verstanden oder wo soll das noch Enden?
    </f_ruppel>

    Ich glaube a)
    Beim typischen Commotio-Patienten ist die S06.00 die Hauptdiagnose, denn Sie nehmen den Patienten nur deswegen stationär auf und nich wegen der Kopfplatzwunde, der Hyperkaliämie (factitia) oder der Fußmykose.
    Die Auswahr der Hauptdiagnose ist NICHT beliebig.

    Damit landen Sie in der DRG B80Z mit Relativgewicht 0,45 oder etwa (spekulativ) 900€ [zugegeben, immer noch viel - keine Sorge, das wird nicht so bleiben]
    Aus dieser nicht nach Schweregrad unterteilten DRG (...Z) bringen Sie auch 100 Nebendiagnosen (Hyperkaliämie etc) nicht mehr raus.

    Bei dieser (weil korrekten) Kodierung gibts nix zurückzuzahlen.

    Jetzt zu Ihren Experimenten:
    S00.irgendwas (zB .85 "Prellung Kopf") als HD führt in die DRG J65 mit CW 0,46 (also fast identisch), auch hier zählen Nebendiagnosen nicht, in die DRG J65A kommen nur Pat, die 70 und älter sind. CW hier 1, irgendwas, also mehr Erlös.
    Wenn Sie deshalb allen Commotiones über 69 die S00.85 statt der S06.00 als HD kodieren betreiben Sie - auf den Erlös schielend - Upcoding und müssen, wenns auffällt, zurückzahlen. Das ist vielleicht auch nicht ganz unfair, denn Sie haben beschissen.

    Gleiches gilt für die S01.9 "Kopfplatzwunde" als Hauptdiagnose, auch hier bescheißen Sie, denn Sie nehmen sicher nicht wegen der Platzwunde auf (sowas geht ambulant), sondern wegen (V.a.?) Commotio.
    Unter 65 Jahre CW 0,42
    Über 64 Jahre CW 0,51
    Über 64 Jahre + ausreichende Komplikationen CW 1,15

    1,15 ist der höchste CW, auf den ich in diesen Spielchen komme, und das sind m.E. so um die 2000€.
    Mit welcher Baserate habe Sie in Ihren o.g. Beispielen gerechnet?

    Freundliche Grüße
    Christian Jacobs

  • Ah, gesehen.
    Habe Ihre Prozeduren vergessen, Sie spielen mit den DRGs X06A und B. Trotzdem gilt das oben Gesagte, HD muss die S06.00 sein.

    Grüße
    Chr. Jacobs

    <f_ruppel>
    Der Gesetzgeber schreibt in Kodierregel Nr. 1009a sogar auch noch diesen Quatsch vor!
    </f_ruppel>

    KR 1009a kann ich nicht finden, meinen Sie die KR 1909a?
    Da steht bei mir:
    "Wenn ein Verlust des Bewusstseins in Zusammenhang mit einer kraniellen oder intrakraniellen Verletzung aufgetreten ist, ist diese vor dem Code aus S06... anzugeben"

    Zählen Sie da eine Platzwunde dazu?

  • Guten Tag Herr Jacobs!
    Genau diesen Gedanken hegte ich auch immer! Dann aber habe ich in den Kodierregeln (1909a) gelesen: Bewusstlosigkeit im Zusammenhang mit einer Kopfverletzungen: "Wenn ein Verlust des Bewusstseins im Zusammnehang mit einer anderen kraniellen oder intrakraniellen Verletzung aufgetreten ist, ist die Art der Verletzung vor einem Kode aus S06.01-S06.05 für die Dauer der Bewussrtlosigkeit anzugeben!!!!
    MFG aus Biberach :smokin: bei 35 Grad
    --
    Franz Ruppel

    Franz Ruppel