Leistenhernien OP

  • Es ist mittlerweile fast unmöglich geworden, Leistenhernien stationär zu behandeln, da die Proceduren gem. § 115 b SGV unter der Kategorie 2 fallend, nur in wenigen Fällen mit einem stationären Aufenthalt begründbar sind und als ambulanter Eingriff abegerechnet werden sollen. Mich interessiert die Erfahrung und Vorgehensweise in anderen Krankenhäuser? Danke für die Beantwortung im Vorraus.

    Ein schönes Wochenende

  • Hallo, Herr Jod-KHW,
    ich stimme Ihnen zu, die Anfragen dieser OPs kommen ohne Ausnahme.
    Die unter Kategorie (2) fallenden Prozeduren prüfen wir primär ebenfalls nach § 17 c KHG - Kriterien.

    Sollten keine Tatbestände greifen, ist der zuständige Arzt gefragt, eine fundierte Begründung zu finden.

    Gelegentlich holen wir uns auch vor st. Aufnahme die Kostenzusage von den KKs.


    Gruß
    B. Schrader