Es ist mittlerweile fast unmöglich geworden, Leistenhernien stationär zu behandeln, da die Proceduren gem. § 115 b SGV unter der Kategorie 2 fallend, nur in wenigen Fällen mit einem stationären Aufenthalt begründbar sind und als ambulanter Eingriff abegerechnet werden sollen. Mich interessiert die Erfahrung und Vorgehensweise in anderen Krankenhäuser? Danke für die Beantwortung im Vorraus.
Ein schönes Wochenende