OPS 5-895.0 und Wunddebrigment

  • Hallo Herr Schrader,

    Meine Meinung hierzu:
    Bei dem einen ( 5-895.0 ) liegt keine Wunde vor, beim Wunddebridement muß - wie der Name bereits vermuten läßt - eine Wunde vorliegen.

    Mit freundlichen Grüßen,

    M. Ziebart

  • Zitat


    Original von ziebart:

    Meine Meinung hierzu:
    Bei dem einen ( 5-895.0 ) liegt keine Wunde vor, beim Wunddebridement muß - wie der Name bereits vermuten läßt - eine Wunde vorliegen.

    Mit freundlichen Grüßen,

    M. Ziebart


    Hallo, Herr Ziebart,
    daraus schließe ich, dass ein Dekubitus, 4. Grades auf keinen Fall mit dem OPS 5-895.0 :chirurg: verschlüsselt werden kann.

    Gruß,
    B. Schrader

  • Hallo Herr Schrader,
    sehe das wie Sie. Debridement setzt eine vorbestehende Wunde, in Ihrem Fall einen Dekubitus voraus. Diese Wunde wird dann \"angefrischt\".

    Mit freundlichen Grüßen

    D. Duck

  • Liebe Kollegen,
    der Unterschied zwischen den beiden Kodes ist nicht die Indikation (Wunde oder erkranktes Gewebe an Haut und Unterhaut) sondern die Methode der Behandlung: \"Entfernung\" vs. Exzision.
    Wundtoilette klingt in meinen Ohren sowieso immer etwas komisch, aber auch das Debridement wird leider nicht einheitlich aufgefasst. Wir verstehen unter Debridement z.B. eine Curettage (scharfer Löffel, nicht jedoch eine einfache Wundspülung. Eine Exzision von Wunden kann dagegen durchaus auch mit 5-895 kodiert werden, nicht jedoch eine WundRANDexzision im Rahmen einer einfachen Wundversorgung.
    Konkret zum Dekubitus: Ein \"Anfrischen\" der Wundflächen mit dem scharfen Löffel oder Resektion von Nekrosen ist mit 5-893.- zu kodieren, eine Exzision von Nekrosen je nach Ausdehnung mit 5-894 oder 5-895. Der Unterschied zwischen Resektion und Exzision kann sicher nicht immer klar abgegrenzt werden, dies muss vom Operateur deutlich (im OP-Bericht) formuliert werden.

    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    Berlin

  • Hallo alle miteinander,

    mit der Meinung von Herrn Bartkowski gehe ich konform mit einer Ausnahme, Herr Schrader fügte in die Fragestellung einen Deku 4. Grades ein. Hier würde ich, da der Deku in die Tiefe geht für die Revison 5-869.1 empfehlen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

  • Hallo Forum,
    ich habe eine kleine Frage, die hier gut dazu passt. Herr Schrader fordert den OP-Bericht an...

    Muss denn ein kleinflächiges chirurgisches Wunddebridement (5-893.0) im OP durchgeführt werden?

    Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

    Vielen Dank für folgende Antworten!

    Schöne Grüße an den Rest der Welt!

    Hella

  • Liebes Forum,

    auch ich bin auf der Suche nach der Antwort auf oben gestellte Frage:

    Ist es notwendig ein kleinflächiges chirurgisches Wunddebridement im OP durchzuführen?

    thestorm14

  • Hallo Alle miteinander,

    das Wo entscheidet der Operateur. Die Codierung ist ein ganz anderes Feld.

    Schließlich werden codierpflichtige OP´s auch im Röntgen durchgeführt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Thomas Winter
    Berlin

  • Hallo,

    wenn Sie es nicht im OP durchführen und daher auch kein OP-Protokoll vorweisen können, sollte das Debridement natürlich andernorts in der Akte dokumentiert sein.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke